Gehwegüberfahrten Zustimmung

    Gehwegüberfahrten Zustimmung

    Sie möchten Ihr Grundstück, beispielsweise für einen Stellplatz, von der Straße aus befahrbar machen. Für die Herstellung einer Gehwegüberfahrt benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.

    Wenn Sie beispielsweise einen Stellplatz errichten möchten und dazu der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Gehwegüberfahrt.

    Grundstückszufahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen von der zuständigen Stelle genehmigt werden.

    In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragsteller die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben. Das bedeutet, das Unternehmen muss in einer Handwerkskammer eingetragen sein.

    Achten Sie auf eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges, damit Menschen mit Behinderung keine Hindernisse überwinden müssen. Es sollte auch keine Unterbrechungen geben.

    Sämtliche Kosten für die Anlegung der Gehwegüberfahrt müssen Sie selbst tragen. Wird die Gehwegüberfahrt nicht mehr benötigt, sind auch die Kosten der Herstellung des ursprünglichen Zustands zu tragen.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von den Straße aus erreichen zu können. Die Erstellung einer Grundstückszufahrt macht in der Regel die Absenkung des Gehweges durch eine bei der Stadt Dortmund zugelassene Fachfirma erforderlich.Der Bezirk West umfasst die Stadtteile: Lütgendortmund, Innenstadt-West, Hörde, Hombruch, Huckarde, Eving, Innenstadt-Nord, Mengede.Der Bezirk Ost umfasst die Stadtteile: Aplerbeck, Brackel, Innenstadt-Ost, Scharnhorst.

    Online-Dienst

    Gehwegüberfahrten Zustimmung

    ID: L100002_123927357

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Technische Dienste Straße - Bezirk West

    Adresse

    Hausanschrift

    Sunderweg 86

    44147 Dortmund

    Kontakt

    Fax: +49 231 50-24764

    Telefon Festnetz: +49 231 50-24764

    E-Mail: grundstueckszufahrten-west@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Technische Dienste Straße - Bezirk Ost

    Adresse

    Hausanschrift

    Alte Straße 75

    44143 Dortmund

    Kontakt

    Fax: +49 231 50-29048

    Telefon Festnetz: +49 231 50-29048

    E-Mail: grundstueckszufahrten-ost@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Planskizze der Örtlichkeit
    • Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
    • Fotos der Bestandssituation

    Voraussetzungen

    • Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.
    • Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Um eine Grundstückszufahrt erstellen zu lassen, ist zuvor ein schriftlicher Antrag an das Tiefbauamt der Stadt Dortmund zu stellen. Sobald der Antrag vorliegt wird ein*e Mitarbeiter*in für technische Angelegenheiten die Örtlichkeit besichtigen. Dabei wird geprüft, ob der Bau einer Grundstückzufahrt möglich ist. Ist dies der Fall erhält die antragstellende Person eine schriftliche Genehmigung mit entsprechenden Regelblättern. Ist der Bau nicht möglich erhält die antragstellende Person einen ablehnenden Bescheid mit Begründung. Bitte beachten Sie, dass die erteilte Genehmigung erst nach Zahlungseingang der Gebühren rechtswirksam wird. Im Anschluss kann die antragstellende Person eine Firma der Wahl beauftragen. Wichtig ist hierbei, dass diese Firma eine Zulassung der Stadt Dortmund benötigt. Zulassungen erhalten in der Regel Unternehmen des Tiefbaus und Gartenlandschaftsbaus. Der Baubeginn ist dem Tiefbauamt anzuzeigen, damit die antragstellende Person mit der beauftragten Firma, gemeinsam mit einer*m Mitarbeiter*in des Tiefbauamtes, in einem Ortstermin die konkrete bauliche Ausführung abstimmen kann. Das Bauende ist für die notwendige Abnahme ebenfalls beim Tiefbauamt anzuzeigen. Etwaige vorhandene Mängel müssen durch die antragstellende Person beseitigt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Bearbeitungsdauer

    circa 6 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Gehnehmigung und Abnahme von grundstückszufahrten ist eine einmalige Verwaltungsgebühr i. H. v. aktuell 123,00 € zu entrichten. Für jede weitere Zufahrt fallen pro Antrag und Grundstück weitere 17,00 € an. Diese richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Gehwegüberfahrten Zustimmung zur Änderung oder Herstellung durch Dritte, Gehwegüberfahrt, Bordsteinabsenkung, Grundstückszufahrt, Stellplatz, Stellplatz Grundstück, öffentlicher Straßenraum

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English