Gehwegüberfahrten Zustimmung

    Gehwegüberfahrten Zustimmung

    Sie möchten Ihr Grundstück, beispielsweise für einen Stellplatz, von der Straße aus befahrbar machen. Für die Herstellung einer Gehwegüberfahrt benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.

    Wenn Sie beispielsweise einen Stellplatz errichten möchten und dazu der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Gehwegüberfahrt.

    Grundstückszufahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen von der zuständigen Stelle genehmigt werden.

    In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragsteller die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben. Das bedeutet, das Unternehmen muss in einer Handwerkskammer eingetragen sein.

    Achten Sie auf eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges, damit Menschen mit Behinderung keine Hindernisse überwinden müssen. Es sollte auch keine Unterbrechungen geben.

    Sämtliche Kosten für die Anlegung der Gehwegüberfahrt müssen Sie selbst tragen. Wird die Gehwegüberfahrt nicht mehr benötigt, sind auch die Kosten der Herstellung des ursprünglichen Zustands zu tragen.

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie eine 1. oder 2. Grundstückszufahrt anlegen oder eine bestehende Grundstückszufahrt ändern wollen, die eine bauliche Veränderung der öffentlichen Straßenfläche erfordert, benötigen Sie eine Genehmigung der Stadt Preußisch Oldendorf, die Sie mit dem bereitgestellten Online-Formular beantragen können.
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    Gehwegüberfahrten Zustimmung

    ID: L100002_128576947

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    Herstellung / Änderung einer Grundstückszufahrt

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    ID: L100002_122568699

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    Herstellung / Änderung einer Grundstückszufahrt

    ID: L100002_122569600

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    Ansprechpartner

    Stadt Preußisch Oldendorf

    Beschreibung

    Fachbereich Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +495742/9311-58

    E-Mail: r.gratwohl@preussischoldendorf.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Fachbereich Bauen

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    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

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    Technisch geändert am 14.10.2024

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    Deutsch

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    Fachbereich Bauen

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    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

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    Rathausstraße 3

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    Technisch geändert am 14.10.2024

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    erforderliche Unterlagen

    • Planskizze der Örtlichkeit
    • Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
    • Fotos der Bestandssituation

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Dem Antrag ist ein Lageplan mit aktueller Bebauung oder geplanter Bebauung Maßstab 1:500 mit Einzeichnung der geplanten Zufahrt als Anlage beizufügen.
    Dem Antrag ist ein Lageplan mit aktueller Bebauung oder geplanter Bebauung Maßstab 1:500 mit Einzeichnung der geplanten Zufahrt als Anlage beizufügen.
    Dem Antrag ist ein Lageplan mit aktueller Bebauung oder geplanter Bebauung Maßstab 1:500 mit Einzeichnung der geplanten Zufahrt als Anlage beizufügen.
    Dem Antrag ist ein Lageplan mit aktueller Bebauung oder geplanter Bebauung Maßstab 1:500 mit Einzeichnung der geplanten Zufahrt als Anlage beizufügen.
    Dem Antrag ist ein Lageplan mit aktueller Bebauung oder geplanter Bebauung Maßstab 1:500 mit Einzeichnung der geplanten Zufahrt als Anlage beizufügen.
    Dem Antrag ist ein Lageplan mit aktueller Bebauung oder geplanter Bebauung Maßstab 1:500 mit Einzeichnung der geplanten Zufahrt als Anlage beizufügen.

    Voraussetzungen

    • Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.
    • Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Kosten für die gesamten baulichen Maßnahmen zur Herstellung der Zufahrt gehe zu Kosten und zu Lasten des Grundstückseigentümers. Die Rechte und Belange Dritter bleiben von dieser Zustimmung unberührt. Die Stadt Preußisch Oldendorf ist von Haftungsansprüchen, die sich aus dem Bau oder dem Vorhandensein der Zufahrt ergeben, freizustellen. Die Lage vorhandener Versorgungsleitungen und Ihrer Einrichtungen ist vor Beginn der Bauarbeiten bei den entsprechenden Versorgungsträgern zu erfragen. Die Entwässerung der Verkehrsfläche darf durch dieAnbindung der Zufahrt nicht gestört werden Das anfallende Niederschlagswasser darf nicht auf das Straßengrundstück abgeleitet werden. Es sind Maßnahmen zu treffen, die ein Ableiten von Niederschlagswasser aus der Zufahrt auf die Gemeindestraße/Gehweg verhindern. Im Sichtfeld der Zufahrt dürfen keine Sichthindernisse mit mehr als 0,70 m Höhe über der Fahrbahn vorhanden sein. Der öffentliche Verkehrsraum darf nicht eingeschränkt werden. Die Befestigung der Zufahrt ist so zu wählen, dass die Verkehrssicherheit gewahrt bleibt. Sie hat den ortsüblichen Gestaltungsmerkmalen zu entsprechen. Die Einfassung muss niveaugleich zum vorhandenen Gelände erfolgen. Die Gesamtdicke des Oberbaus innerhalb der Zufahrt muss mindestens 50 cm betragen. Die Dicke des Oberbaus ist daher zu prüfen und ggf. zu verstärken. Die Länge der Zufahrt darf maximal 6,00 m betragen. Durch die baulichen Maßnahmen an der Zufahrt dürfen die Belange der öffentlichen Sicherheit nicht beeinträchtigt werden. Die Rechte Dritter sind zu wahren. Von allenAnsprüchen Dritter ist die Stadt Preußisch Oldendorf und die Straßenbauverwaltung freizusetzen. Verschmutzungen der Straße, die im Zusammenhang mit den Arbeiten entstehen, sind unverzüglich zu beseitigen. Schnee und Eis im Bereich der Aushub- und Ablagerungsstellen sind zu entfernen, soweit es aus Gründen der Sicherheit oder Leichtigkeit des Straßenverkehrs erforderlich ist. Alle Arbeiten sind durch eine von Ihnen zu beauftragende, zugelassene Straßen- oder Tiefbaufirma fachgerecht, entsprechend den anerkannten Regeln der Technik,auszuführen. Vor Bauausführung ist ein Ortstermin mit Ihnen, Ihrem gewählten Straßen- oder Tiefbauunternehmen sowie einem Mitarbeiter der Stadt Preußisch Oldendorf zu vereinbaren. Der Termin dient der Abstimmung bezüglich Umfang und Bauweise der Tiefbaumaßnahme. Für eine evtl. notwendige Sperrung des Gehweges und oder Gemeindestraße sowie für die Einrichtung und Beschilderung der Baustelle ist die Genehmigung deszuständigen Straßenverkehrsamtes in Minden (Telefon: 0571/807-29640) einzuholen. Baubeginn und Fertigstellung der Arbeiten ist der Stadt Preußisch Oldendorf schriftlich anzuzeigen. Die Tiefbauarbeiten unterliegen einem Gewährleistungszeitraum von 5 Jahren ab dem Datum der Baustellenabmeldung. Auf Verlangen der Straßenbauverwaltung findet eine Abnahme statt. Hierbei festgestellte oder innerhalb des o.g. Gewährleistungszeitraums auftretende Mängel sindunverzüglich zu beseitigen.
    Die Kosten für die gesamten baulichen Maßnahmen zur Herstellung der Zufahrt gehe zu Kosten und zu Lasten des Grundstückseigentümers. Die Rechte und Belange Dritter bleiben von dieser Zustimmung unberührt. Die Stadt Preußisch Oldendorf ist von Haftungsansprüchen, die sich aus dem Bau oder dem Vorhandensein der Zufahrt ergeben, freizustellen. Die Lage vorhandener Versorgungsleitungen und Ihrer Einrichtungen ist vor Beginn der Bauarbeiten bei den entsprechenden Versorgungsträgern zu erfragen. Die Entwässerung der Verkehrsfläche darf durch dieAnbindung der Zufahrt nicht gestört werden Das anfallende Niederschlagswasser darf nicht auf das Straßengrundstück abgeleitet werden. Es sind Maßnahmen zu treffen, die ein Ableiten von Niederschlagswasser aus der Zufahrt auf die Gemeindestraße/Gehweg verhindern. Im Sichtfeld der Zufahrt dürfen keine Sichthindernisse mit mehr als 0,70 m Höhe über der Fahrbahn vorhanden sein. Der öffentliche Verkehrsraum darf nicht eingeschränkt werden. Die Befestigung der Zufahrt ist so zu wählen, dass die Verkehrssicherheit gewahrt bleibt. Sie hat den ortsüblichen Gestaltungsmerkmalen zu entsprechen. Die Einfassung muss niveaugleich zum vorhandenen Gelände erfolgen. Die Gesamtdicke des Oberbaus innerhalb der Zufahrt muss mindestens 50 cm betragen. Die Dicke des Oberbaus ist daher zu prüfen und ggf. zu verstärken. Die Länge der Zufahrt darf maximal 6,00 m betragen. Durch die baulichen Maßnahmen an der Zufahrt dürfen die Belange der öffentlichen Sicherheit nicht beeinträchtigt werden. Die Rechte Dritter sind zu wahren. Von allenAnsprüchen Dritter ist die Stadt Preußisch Oldendorf und die Straßenbauverwaltung freizusetzen. Verschmutzungen der Straße, die im Zusammenhang mit den Arbeiten entstehen, sind unverzüglich zu beseitigen. Schnee und Eis im Bereich der Aushub- und Ablagerungsstellen sind zu entfernen, soweit es aus Gründen der Sicherheit oder Leichtigkeit des Straßenverkehrs erforderlich ist. Alle Arbeiten sind durch eine von Ihnen zu beauftragende, zugelassene Straßen- oder Tiefbaufirma fachgerecht, entsprechend den anerkannten Regeln der Technik,auszuführen. Vor Bauausführung ist ein Ortstermin mit Ihnen, Ihrem gewählten Straßen- oder Tiefbauunternehmen sowie einem Mitarbeiter der Stadt Preußisch Oldendorf zu vereinbaren. Der Termin dient der Abstimmung bezüglich Umfang und Bauweise der Tiefbaumaßnahme. Für eine evtl. notwendige Sperrung des Gehweges und oder Gemeindestraße sowie für die Einrichtung und Beschilderung der Baustelle ist die Genehmigung deszuständigen Straßenverkehrsamtes in Minden (Telefon: 0571/807-29640) einzuholen. Baubeginn und Fertigstellung der Arbeiten ist der Stadt Preußisch Oldendorf schriftlich anzuzeigen. Die Tiefbauarbeiten unterliegen einem Gewährleistungszeitraum von 5 Jahren ab dem Datum der Baustellenabmeldung. Auf Verlangen der Straßenbauverwaltung findet eine Abnahme statt. Hierbei festgestellte oder innerhalb des o.g. Gewährleistungszeitraums auftretende Mängel sindunverzüglich zu beseitigen.
    Die Kosten für die gesamten baulichen Maßnahmen zur Herstellung der Zufahrt gehe zu Kosten und zu Lasten des Grundstückseigentümers. Die Rechte und Belange Dritter bleiben von dieser Zustimmung unberührt. Die Stadt Preußisch Oldendorf ist von Haftungsansprüchen, die sich aus dem Bau oder dem Vorhandensein der Zufahrt ergeben, freizustellen. Die Lage vorhandener Versorgungsleitungen und Ihrer Einrichtungen ist vor Beginn der Bauarbeiten bei den entsprechenden Versorgungsträgern zu erfragen. Die Entwässerung der Verkehrsfläche darf durch dieAnbindung der Zufahrt nicht gestört werden Das anfallende Niederschlagswasser darf nicht auf das Straßengrundstück abgeleitet werden. Es sind Maßnahmen zu treffen, die ein Ableiten von Niederschlagswasser aus der Zufahrt auf die Gemeindestraße/Gehweg verhindern. Im Sichtfeld der Zufahrt dürfen keine Sichthindernisse mit mehr als 0,70 m Höhe über der Fahrbahn vorhanden sein. Der öffentliche Verkehrsraum darf nicht eingeschränkt werden. Die Befestigung der Zufahrt ist so zu wählen, dass die Verkehrssicherheit gewahrt bleibt. Sie hat den ortsüblichen Gestaltungsmerkmalen zu entsprechen. Die Einfassung muss niveaugleich zum vorhandenen Gelände erfolgen. Die Gesamtdicke des Oberbaus innerhalb der Zufahrt muss mindestens 50 cm betragen. Die Dicke des Oberbaus ist daher zu prüfen und ggf. zu verstärken. Die Länge der Zufahrt darf maximal 6,00 m betragen. Durch die baulichen Maßnahmen an der Zufahrt dürfen die Belange der öffentlichen Sicherheit nicht beeinträchtigt werden. Die Rechte Dritter sind zu wahren. Von allenAnsprüchen Dritter ist die Stadt Preußisch Oldendorf und die Straßenbauverwaltung freizusetzen. Verschmutzungen der Straße, die im Zusammenhang mit den Arbeiten entstehen, sind unverzüglich zu beseitigen. Schnee und Eis im Bereich der Aushub- und Ablagerungsstellen sind zu entfernen, soweit es aus Gründen der Sicherheit oder Leichtigkeit des Straßenverkehrs erforderlich ist. Alle Arbeiten sind durch eine von Ihnen zu beauftragende, zugelassene Straßen- oder Tiefbaufirma fachgerecht, entsprechend den anerkannten Regeln der Technik,auszuführen. Vor Bauausführung ist ein Ortstermin mit Ihnen, Ihrem gewählten Straßen- oder Tiefbauunternehmen sowie einem Mitarbeiter der Stadt Preußisch Oldendorf zu vereinbaren. Der Termin dient der Abstimmung bezüglich Umfang und Bauweise der Tiefbaumaßnahme. Für eine evtl. notwendige Sperrung des Gehweges und oder Gemeindestraße sowie für die Einrichtung und Beschilderung der Baustelle ist die Genehmigung deszuständigen Straßenverkehrsamtes in Minden (Telefon: 0571/807-29640) einzuholen. Baubeginn und Fertigstellung der Arbeiten ist der Stadt Preußisch Oldendorf schriftlich anzuzeigen. Die Tiefbauarbeiten unterliegen einem Gewährleistungszeitraum von 5 Jahren ab dem Datum der Baustellenabmeldung. Auf Verlangen der Straßenbauverwaltung findet eine Abnahme statt. Hierbei festgestellte oder innerhalb des o.g. Gewährleistungszeitraums auftretende Mängel sindunverzüglich zu beseitigen.
    Die Kosten für die gesamten baulichen Maßnahmen zur Herstellung der Zufahrt gehe zu Kosten und zu Lasten des Grundstückseigentümers. Die Rechte und Belange Dritter bleiben von dieser Zustimmung unberührt. Die Stadt Preußisch Oldendorf ist von Haftungsansprüchen, die sich aus dem Bau oder dem Vorhandensein der Zufahrt ergeben, freizustellen. Die Lage vorhandener Versorgungsleitungen und Ihrer Einrichtungen ist vor Beginn der Bauarbeiten bei den entsprechenden Versorgungsträgern zu erfragen. Die Entwässerung der Verkehrsfläche darf durch dieAnbindung der Zufahrt nicht gestört werden Das anfallende Niederschlagswasser darf nicht auf das Straßengrundstück abgeleitet werden. Es sind Maßnahmen zu treffen, die ein Ableiten von Niederschlagswasser aus der Zufahrt auf die Gemeindestraße/Gehweg verhindern. Im Sichtfeld der Zufahrt dürfen keine Sichthindernisse mit mehr als 0,70 m Höhe über der Fahrbahn vorhanden sein. Der öffentliche Verkehrsraum darf nicht eingeschränkt werden. Die Befestigung der Zufahrt ist so zu wählen, dass die Verkehrssicherheit gewahrt bleibt. Sie hat den ortsüblichen Gestaltungsmerkmalen zu entsprechen. Die Einfassung muss niveaugleich zum vorhandenen Gelände erfolgen. Die Gesamtdicke des Oberbaus innerhalb der Zufahrt muss mindestens 50 cm betragen. Die Dicke des Oberbaus ist daher zu prüfen und ggf. zu verstärken. Die Länge der Zufahrt darf maximal 6,00 m betragen. Durch die baulichen Maßnahmen an der Zufahrt dürfen die Belange der öffentlichen Sicherheit nicht beeinträchtigt werden. Die Rechte Dritter sind zu wahren. Von allenAnsprüchen Dritter ist die Stadt Preußisch Oldendorf und die Straßenbauverwaltung freizusetzen. Verschmutzungen der Straße, die im Zusammenhang mit den Arbeiten entstehen, sind unverzüglich zu beseitigen. Schnee und Eis im Bereich der Aushub- und Ablagerungsstellen sind zu entfernen, soweit es aus Gründen der Sicherheit oder Leichtigkeit des Straßenverkehrs erforderlich ist. Alle Arbeiten sind durch eine von Ihnen zu beauftragende, zugelassene Straßen- oder Tiefbaufirma fachgerecht, entsprechend den anerkannten Regeln der Technik,auszuführen. Vor Bauausführung ist ein Ortstermin mit Ihnen, Ihrem gewählten Straßen- oder Tiefbauunternehmen sowie einem Mitarbeiter der Stadt Preußisch Oldendorf zu vereinbaren. Der Termin dient der Abstimmung bezüglich Umfang und Bauweise der Tiefbaumaßnahme. Für eine evtl. notwendige Sperrung des Gehweges und oder Gemeindestraße sowie für die Einrichtung und Beschilderung der Baustelle ist die Genehmigung deszuständigen Straßenverkehrsamtes in Minden (Telefon: 0571/807-29640) einzuholen. Baubeginn und Fertigstellung der Arbeiten ist der Stadt Preußisch Oldendorf schriftlich anzuzeigen. Die Tiefbauarbeiten unterliegen einem Gewährleistungszeitraum von 5 Jahren ab dem Datum der Baustellenabmeldung. Auf Verlangen der Straßenbauverwaltung findet eine Abnahme statt. Hierbei festgestellte oder innerhalb des o.g. Gewährleistungszeitraums auftretende Mängel sindunverzüglich zu beseitigen.
    Die Kosten für die gesamten baulichen Maßnahmen zur Herstellung der Zufahrt gehe zu Kosten und zu Lasten des Grundstückseigentümers. Die Rechte und Belange Dritter bleiben von dieser Zustimmung unberührt. Die Stadt Preußisch Oldendorf ist von Haftungsansprüchen, die sich aus dem Bau oder dem Vorhandensein der Zufahrt ergeben, freizustellen. Die Lage vorhandener Versorgungsleitungen und Ihrer Einrichtungen ist vor Beginn der Bauarbeiten bei den entsprechenden Versorgungsträgern zu erfragen. Die Entwässerung der Verkehrsfläche darf durch dieAnbindung der Zufahrt nicht gestört werden Das anfallende Niederschlagswasser darf nicht auf das Straßengrundstück abgeleitet werden. Es sind Maßnahmen zu treffen, die ein Ableiten von Niederschlagswasser aus der Zufahrt auf die Gemeindestraße/Gehweg verhindern. Im Sichtfeld der Zufahrt dürfen keine Sichthindernisse mit mehr als 0,70 m Höhe über der Fahrbahn vorhanden sein. Der öffentliche Verkehrsraum darf nicht eingeschränkt werden. Die Befestigung der Zufahrt ist so zu wählen, dass die Verkehrssicherheit gewahrt bleibt. Sie hat den ortsüblichen Gestaltungsmerkmalen zu entsprechen. Die Einfassung muss niveaugleich zum vorhandenen Gelände erfolgen. Die Gesamtdicke des Oberbaus innerhalb der Zufahrt muss mindestens 50 cm betragen. Die Dicke des Oberbaus ist daher zu prüfen und ggf. zu verstärken. Die Länge der Zufahrt darf maximal 6,00 m betragen. Durch die baulichen Maßnahmen an der Zufahrt dürfen die Belange der öffentlichen Sicherheit nicht beeinträchtigt werden. Die Rechte Dritter sind zu wahren. Von allenAnsprüchen Dritter ist die Stadt Preußisch Oldendorf und die Straßenbauverwaltung freizusetzen. Verschmutzungen der Straße, die im Zusammenhang mit den Arbeiten entstehen, sind unverzüglich zu beseitigen. Schnee und Eis im Bereich der Aushub- und Ablagerungsstellen sind zu entfernen, soweit es aus Gründen der Sicherheit oder Leichtigkeit des Straßenverkehrs erforderlich ist. Alle Arbeiten sind durch eine von Ihnen zu beauftragende, zugelassene Straßen- oder Tiefbaufirma fachgerecht, entsprechend den anerkannten Regeln der Technik,auszuführen. Vor Bauausführung ist ein Ortstermin mit Ihnen, Ihrem gewählten Straßen- oder Tiefbauunternehmen sowie einem Mitarbeiter der Stadt Preußisch Oldendorf zu vereinbaren. Der Termin dient der Abstimmung bezüglich Umfang und Bauweise der Tiefbaumaßnahme. Für eine evtl. notwendige Sperrung des Gehweges und oder Gemeindestraße sowie für die Einrichtung und Beschilderung der Baustelle ist die Genehmigung deszuständigen Straßenverkehrsamtes in Minden (Telefon: 0571/807-29640) einzuholen. Baubeginn und Fertigstellung der Arbeiten ist der Stadt Preußisch Oldendorf schriftlich anzuzeigen. Die Tiefbauarbeiten unterliegen einem Gewährleistungszeitraum von 5 Jahren ab dem Datum der Baustellenabmeldung. Auf Verlangen der Straßenbauverwaltung findet eine Abnahme statt. Hierbei festgestellte oder innerhalb des o.g. Gewährleistungszeitraums auftretende Mängel sindunverzüglich zu beseitigen.
    Die Kosten für die gesamten baulichen Maßnahmen zur Herstellung der Zufahrt gehe zu Kosten und zu Lasten des Grundstückseigentümers. Die Rechte und Belange Dritter bleiben von dieser Zustimmung unberührt. Die Stadt Preußisch Oldendorf ist von Haftungsansprüchen, die sich aus dem Bau oder dem Vorhandensein der Zufahrt ergeben, freizustellen. Die Lage vorhandener Versorgungsleitungen und Ihrer Einrichtungen ist vor Beginn der Bauarbeiten bei den entsprechenden Versorgungsträgern zu erfragen. Die Entwässerung der Verkehrsfläche darf durch dieAnbindung der Zufahrt nicht gestört werden Das anfallende Niederschlagswasser darf nicht auf das Straßengrundstück abgeleitet werden. Es sind Maßnahmen zu treffen, die ein Ableiten von Niederschlagswasser aus der Zufahrt auf die Gemeindestraße/Gehweg verhindern. Im Sichtfeld der Zufahrt dürfen keine Sichthindernisse mit mehr als 0,70 m Höhe über der Fahrbahn vorhanden sein. Der öffentliche Verkehrsraum darf nicht eingeschränkt werden. Die Befestigung der Zufahrt ist so zu wählen, dass die Verkehrssicherheit gewahrt bleibt. Sie hat den ortsüblichen Gestaltungsmerkmalen zu entsprechen. Die Einfassung muss niveaugleich zum vorhandenen Gelände erfolgen. Die Gesamtdicke des Oberbaus innerhalb der Zufahrt muss mindestens 50 cm betragen. Die Dicke des Oberbaus ist daher zu prüfen und ggf. zu verstärken. Die Länge der Zufahrt darf maximal 6,00 m betragen. Durch die baulichen Maßnahmen an der Zufahrt dürfen die Belange der öffentlichen Sicherheit nicht beeinträchtigt werden. Die Rechte Dritter sind zu wahren. Von allenAnsprüchen Dritter ist die Stadt Preußisch Oldendorf und die Straßenbauverwaltung freizusetzen. Verschmutzungen der Straße, die im Zusammenhang mit den Arbeiten entstehen, sind unverzüglich zu beseitigen. Schnee und Eis im Bereich der Aushub- und Ablagerungsstellen sind zu entfernen, soweit es aus Gründen der Sicherheit oder Leichtigkeit des Straßenverkehrs erforderlich ist. Alle Arbeiten sind durch eine von Ihnen zu beauftragende, zugelassene Straßen- oder Tiefbaufirma fachgerecht, entsprechend den anerkannten Regeln der Technik,auszuführen. Vor Bauausführung ist ein Ortstermin mit Ihnen, Ihrem gewählten Straßen- oder Tiefbauunternehmen sowie einem Mitarbeiter der Stadt Preußisch Oldendorf zu vereinbaren. Der Termin dient der Abstimmung bezüglich Umfang und Bauweise der Tiefbaumaßnahme. Für eine evtl. notwendige Sperrung des Gehweges und oder Gemeindestraße sowie für die Einrichtung und Beschilderung der Baustelle ist die Genehmigung deszuständigen Straßenverkehrsamtes in Minden (Telefon: 0571/807-29640) einzuholen. Baubeginn und Fertigstellung der Arbeiten ist der Stadt Preußisch Oldendorf schriftlich anzuzeigen. Die Tiefbauarbeiten unterliegen einem Gewährleistungszeitraum von 5 Jahren ab dem Datum der Baustellenabmeldung. Auf Verlangen der Straßenbauverwaltung findet eine Abnahme statt. Hierbei festgestellte oder innerhalb des o.g. Gewährleistungszeitraums auftretende Mängel sindunverzüglich zu beseitigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Straßen-und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
    Straßen-und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
    Straßen-und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
    Straßen-und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
    Straßen-und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
    Straßen-und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)

    Verfahrensablauf

    Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Herstellung oder Änderung bedarf zwingend der vorherigen Genehmigung durch den jeweiligen Straßenbaulastträger: Für die städtischen Straßen: Stadt Preußisch Oldendorf, Fachbereich Bauen, Rathausstraße 3, 32361 Preußisch OldendorfFür die Kreisstraßen: Kreisverwaltung Minden-Lübbecke, Portastraße 13, 32423 Minden (0571 807 25500)Für die Bundes- und Landesstraßen: Landesbetrieb Straßenbau NRW in Bielefeld
    Die Herstellung oder Änderung bedarf zwingend der vorherigen Genehmigung durch den jeweiligen Straßenbaulastträger: Für die städtischen Straßen: Stadt Preußisch Oldendorf, Fachbereich Bauen, Rathausstraße 3, 32361 Preußisch OldendorfFür die Kreisstraßen: Kreisverwaltung Minden-Lübbecke, Portastraße 13, 32423 Minden (0571 807 25500)Für die Bundes- und Landesstraßen: Landesbetrieb Straßenbau NRW in Bielefeld
    Die Herstellung oder Änderung bedarf zwingend der vorherigen Genehmigung durch den jeweiligen Straßenbaulastträger: Für die städtischen Straßen: Stadt Preußisch Oldendorf, Fachbereich Bauen, Rathausstraße 3, 32361 Preußisch OldendorfFür die Kreisstraßen: Kreisverwaltung Minden-Lübbecke, Portastraße 13, 32423 Minden (0571 807 25500)Für die Bundes- und Landesstraßen: Landesbetrieb Straßenbau NRW in Bielefeld
    Die Herstellung oder Änderung bedarf zwingend der vorherigen Genehmigung durch den jeweiligen Straßenbaulastträger: Für die städtischen Straßen: Stadt Preußisch Oldendorf, Fachbereich Bauen, Rathausstraße 3, 32361 Preußisch OldendorfFür die Kreisstraßen: Kreisverwaltung Minden-Lübbecke, Portastraße 13, 32423 Minden (0571 807 25500)Für die Bundes- und Landesstraßen: Landesbetrieb Straßenbau NRW in Bielefeld
    Die Herstellung oder Änderung bedarf zwingend der vorherigen Genehmigung durch den jeweiligen Straßenbaulastträger: Für die städtischen Straßen: Stadt Preußisch Oldendorf, Fachbereich Bauen, Rathausstraße 3, 32361 Preußisch OldendorfFür die Kreisstraßen: Kreisverwaltung Minden-Lübbecke, Portastraße 13, 32423 Minden (0571 807 25500)Für die Bundes- und Landesstraßen: Landesbetrieb Straßenbau NRW in Bielefeld
    Die Herstellung oder Änderung bedarf zwingend der vorherigen Genehmigung durch den jeweiligen Straßenbaulastträger: Für die städtischen Straßen: Stadt Preußisch Oldendorf, Fachbereich Bauen, Rathausstraße 3, 32361 Preußisch OldendorfFür die Kreisstraßen: Kreisverwaltung Minden-Lübbecke, Portastraße 13, 32423 Minden (0571 807 25500)Für die Bundes- und Landesstraßen: Landesbetrieb Straßenbau NRW in Bielefeld

    Bearbeitungsdauer

    circa 6 Wochen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sollte die Grundstückzufahrt über eine Gewässerparzelle führen, ist zusätzlich ein Antrag nach § 22 Landeswassergesetz bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Minden-Lübbecke zu stellen (Kreis Minden-Lübbecke - Anlagen am Gewässer)
    Sollte die Grundstückzufahrt über eine Gewässerparzelle führen, ist zusätzlich ein Antrag nach § 22 Landeswassergesetz bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Minden-Lübbecke zu stellen (Kreis Minden-Lübbecke - Anlagen am Gewässer)
    Sollte die Grundstückzufahrt über eine Gewässerparzelle führen, ist zusätzlich ein Antrag nach § 22 Landeswassergesetz bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Minden-Lübbecke zu stellen (Kreis Minden-Lübbecke - Anlagen am Gewässer)
    Sollte die Grundstückzufahrt über eine Gewässerparzelle führen, ist zusätzlich ein Antrag nach § 22 Landeswassergesetz bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Minden-Lübbecke zu stellen (Kreis Minden-Lübbecke - Anlagen am Gewässer)
    Sollte die Grundstückzufahrt über eine Gewässerparzelle führen, ist zusätzlich ein Antrag nach § 22 Landeswassergesetz bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Minden-Lübbecke zu stellen (Kreis Minden-Lübbecke - Anlagen am Gewässer)
    Sollte die Grundstückzufahrt über eine Gewässerparzelle führen, ist zusätzlich ein Antrag nach § 22 Landeswassergesetz bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Minden-Lübbecke zu stellen (Kreis Minden-Lübbecke - Anlagen am Gewässer)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Gehwegüberfahrten Zustimmung zur Änderung oder Herstellung durch Dritte, Gehwegüberfahrt, Bordsteinabsenkung, Grundstückszufahrt, Stellplatz, Stellplatz Grundstück, öffentlicher Straßenraum

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English