Gehwegüberfahrten Zustimmung

    Gehwegüberfahrten Zustimmung

    Sie möchten Ihr Grundstück, beispielsweise für einen Stellplatz, von der Straße aus befahrbar machen. Für die Herstellung einer Gehwegüberfahrt benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.

    Wenn Sie beispielsweise einen Stellplatz errichten möchten und dazu der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Gehwegüberfahrt.

    Grundstückszufahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen von der zuständigen Stelle genehmigt werden.

    In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragsteller die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben. Das bedeutet, das Unternehmen muss in einer Handwerkskammer eingetragen sein.

    Achten Sie auf eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges, damit Menschen mit Behinderung keine Hindernisse überwinden müssen. Es sollte auch keine Unterbrechungen geben.

    Sämtliche Kosten für die Anlegung der Gehwegüberfahrt müssen Sie selbst tragen. Wird die Gehwegüberfahrt nicht mehr benötigt, sind auch die Kosten der Herstellung des ursprünglichen Zustands zu tragen.

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht. Gemeingebrauch ist die jeder Person zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften zu benutzen. Sondernutzungen in diesem Sinne sind zum Beispiel das Aufstellen von Werbetafeln, Warenauslagen und Fahrradständern, aber auch von Tischen und Stühlen zum Zwecke der Außengastronomie auf öffentlichem Verkehrsgrund. Privatpersonen und Gewerbetreibende, die den Bereich von öffentlichen Straßen und Bürgersteigen sowie Grün- oder sonstigen Flächen für die Lagerung von Gegenständen aller Art für das Aufstellen von Containern, Fahrradständern, Tischen und Stühlen, Verkaufsständen, Verkaufseinrichtungen, Warenauslagen, Werbetafeln oder Automaten zur Verteilung von Werbematerial oder zur Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten nutzen möchten, müssen sich für die Nutzung eine Erlaubnis ausstellen lassen. Hiervon abzugrenzen ist der Antrag auf die Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund (Straßensondernutzung) nach § 46 Abs. 1 Nr. 8 der Straßenverkehrsordnung (StVO).

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    Gehwegüberfahrten Zustimmung

    ID: L100002_128576947

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    Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen

    ID: L100002_123352395

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Löhne

    Beschreibung

    66 Straßenbau und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichstraße 18

    32584 Löhne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +495732975287

    E-Mail: t.stuerzebecher@stadtwerke-loehne.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    66.2 Verkehr und Straßenverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichstraße 18

    32584 Löhne

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    66.1 Straßenbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichstraße 18

    32584 Löhne

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Planskizze der Örtlichkeit
    • Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
    • Fotos der Bestandssituation

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vollständig ausgefüllter Antrag samt Skizze.

    Voraussetzungen

    • Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.
    • Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 14 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) § 18 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Löhne Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Löhne

    Verfahrensablauf

    Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag ist spätestens 3 Wochen vor dem beantragten Zeitraum der Sondernutzung einzureichen.

    Bearbeitungsdauer

    circa 6 Wochen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Gehwegüberfahrten Zustimmung zur Änderung oder Herstellung durch Dritte, Gehwegüberfahrt, Bordsteinabsenkung, Grundstückszufahrt, Stellplatz, Stellplatz Grundstück, öffentlicher Straßenraum

    Sprachversion

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