Gehwegüberfahrten Zustimmung

    Gehwegüberfahrten Zustimmung

    Sie möchten Ihr Grundstück, beispielsweise für einen Stellplatz, von der Straße aus befahrbar machen. Für die Herstellung einer Gehwegüberfahrt benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.

    Wenn Sie beispielsweise einen Stellplatz errichten möchten und dazu der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Gehwegüberfahrt.

    Grundstückszufahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen von der zuständigen Stelle genehmigt werden.

    In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragsteller die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben. Das bedeutet, das Unternehmen muss in einer Handwerkskammer eingetragen sein.

    Achten Sie auf eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges, damit Menschen mit Behinderung keine Hindernisse überwinden müssen. Es sollte auch keine Unterbrechungen geben.

    Sämtliche Kosten für die Anlegung der Gehwegüberfahrt müssen Sie selbst tragen. Wird die Gehwegüberfahrt nicht mehr benötigt, sind auch die Kosten der Herstellung des ursprünglichen Zustands zu tragen.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Beispiele für eine Sondernutzung: Aufstellen von Waren- und Informationsständen; Anbringen von Plakaten; Betrieb von Außengastronomie; Einrichten von privaten Baustellen auf öffentlicher Fläche; Gehwegüberfahrten (Bordsteinabsenkungen); Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (z.B. für Werbeanlagen). Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus oder eine Nutzung ohne Erlaubniss, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

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    Gehwegüberfahrten Zustimmung

    ID: L100002_128576947

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    Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen

    ID: L100002_123058242

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Herford

    Beschreibung

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32052 Herford

    Kontakt

    Fax: +4952211894141

    Telefon Festnetz: +495221189483

    E-Mail: sondernutzung@herford.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Sondernutzung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32052 Herford

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    • Planskizze der Örtlichkeit
    • Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
    • Fotos der Bestandssituation

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die zuständige Stelle kann, je nach Art der Sondernutzung, Unterlagen und Nachweise verlangen, zum Beispiel: Ein Ausweisdokument Einen Lageplan (maßstabsgetreu) Gaststättenerlaubnis für Außengastronomie Bei Plakatierung: Entwurf des Plakats (außer Wahlplakate) Sonstige, spezifisch für einzelne Kommunen erforderliche Unterlagen

    Voraussetzungen

    • Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.
    • Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    §§ 8, 8a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) §§ 18, 19a, 20, 22 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Hansestadt Herford

    Verfahrensablauf

    Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte. Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen z.B. Fußgängerinnen und Fußgänger, die Straße übermäßig verschmutzen oder das Stadtbild beeinträchtigen. Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid. Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Fristen

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte achten Sie darauf, den Antrag rechtzeitig vor Beginn der Sondernutzung zu stellen. In der Regel reichen ca. zwei Wochen aus.

    Bearbeitungsdauer

    circa 6 Wochen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Gehwegüberfahrten Zustimmung zur Änderung oder Herstellung durch Dritte, Gehwegüberfahrt, Bordsteinabsenkung, Grundstückszufahrt, Stellplatz, Stellplatz Grundstück, öffentlicher Straßenraum

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English