Gehwegüberfahrten Zustimmung
Hinweise für Lotte: Inhalte der zuständigen Stelle
Beschreibung
Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.
Wenn Sie beispielsweise einen Stellplatz errichten möchten und dazu der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Gehwegüberfahrt.
Grundstückszufahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen von der zuständigen Stelle genehmigt werden.
In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragsteller die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben. Das bedeutet, das Unternehmen muss in einer Handwerkskammer eingetragen sein.
Achten Sie auf eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges, damit Menschen mit Behinderung keine Hindernisse überwinden müssen. Es sollte auch keine Unterbrechungen geben.
Sämtliche Kosten für die Anlegung der Gehwegüberfahrt müssen Sie selbst tragen. Wird die Gehwegüberfahrt nicht mehr benötigt, sind auch die Kosten der Herstellung des ursprünglichen Zustands zu tragen.
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Gehwegüberfahrten Zustimmung
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Ansprechpartner
Gemeinde Lotte
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Telefon Festnetz: +49540488959
E-Mail: stork@lotte.de
Sachgebiet - Gemeindeentwicklung
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Öffnungszeiten
Besuche im Rathaus sind in allen Fachbereichen und -abteilungen ohne vorherige Terminvereinbarung zu den nachfolgenden Zeiten möglich (ein Besuch im Jobcenter und in den Bereichen SGB XII / AsylbLG ist ausschließlich nach Terminabsprache möglich). montags zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr sowie donnerstags zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr und 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr Das Standesamt ist mittwochs geschlossen.Für Besuche im Bürgerbüro können Sie außerhalb dieser Zeiten Terminreservierung über Terminvereinbarung Online vornehmen. Ferner haben Sie die Möglichkeit, für alle anderen Fachbereiche, persönliche Termine per Telefon oder Mail mit der jeweiligen Mitarbeiterin bzw. mit dem Mitarbeiter zu vereinbaren.Im Rathaus besteht keine Maskenpflicht. Danke, dass Sie weiterhin freiwillig eine Maske tragen und Abstand halten.Telefonische Ereichbarkeit:montags: 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhrdienstags: 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhrmittwochs: 8:30 bis 12:30 Uhrdonnerstags: 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 17:30 Uhrfreitags: 8:30 bis 12:30 UhrHinweis: Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens sind das Jobcenter und die Wohngeldstelle bis auf Weiteres mittwochs telefonisch nicht erreichbar. Selbstverständlich besteht weiterhin die Möglichkeit Ihr Anliegen per E-Mail zu formulieren.
Tiefbau / Kanal
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Fachbereich 4 - Bauen
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erforderliche Unterlagen
- Planskizze der Örtlichkeit
- Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
- Fotos der Bestandssituation
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Formulare
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Voraussetzungen
- Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.
- Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
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Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)
Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021
Stichwörter
Gehwegüberfahrten Zustimmung zur Änderung oder Herstellung durch Dritte, Gehwegüberfahrt, Bordsteinabsenkung, Grundstückszufahrt, Stellplatz, Stellplatz Grundstück, öffentlicher Straßenraum