Gehwegüberfahrten Zustimmung

    Gehwegüberfahrten Zustimmung

    Sie möchten Ihr Grundstück, beispielsweise für einen Stellplatz, von der Straße aus befahrbar machen. Für die Herstellung einer Gehwegüberfahrt benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Behörde.

    Hinweise für Borken: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer/ Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes eine verkehrsrechtliche Anordnungen darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind.

    Beschreibung

    Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.

    Wenn Sie beispielsweise einen Stellplatz errichten möchten und dazu der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Gehwegüberfahrt.

    Grundstückszufahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen von der zuständigen Stelle genehmigt werden.

    In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragsteller die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben. Das bedeutet, das Unternehmen muss in einer Handwerkskammer eingetragen sein.

    Achten Sie auf eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges, damit Menschen mit Behinderung keine Hindernisse überwinden müssen. Es sollte auch keine Unterbrechungen geben.

    Sämtliche Kosten für die Anlegung der Gehwegüberfahrt müssen Sie selbst tragen. Wird die Gehwegüberfahrt nicht mehr benötigt, sind auch die Kosten der Herstellung des ursprünglichen Zustands zu tragen.

    Hinweise für Borken: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer/ Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes eine verkehrsrechtliche Anordnungen darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind.

    Online-Dienst

    Gehwegüberfahrten Zustimmung

    ID: L100002_128576947

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Isselburg

    Beschreibung

    Fachbereich 3

    Adresse

    Hausanschrift

    Minervastraße 12

    46419 Isselburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492874-911-40

    Fax: +492874-911-20

    E-Mail: juergen.van.geldern@isselburg.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verkehrssicherung, Verkehrsaufklärung, Allg. Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Planskizze der Örtlichkeit
    • Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
    • Fotos der Bestandssituation

    Hinweise für Borken: Inhalte der zuständigen Stelle

    1. Vollständig ausgefülltes Antragsformular (verlinken zu Antragsformulare) Daten vom Antragsteller (Name/Firma, Anschrift, Telefonnummer, Email) Verantwortliche Person für die Verkehrssicherung (Bauleiter) mit Angabe einer Mobilfunknummer während und nach der Arbeitszeit Beschreibung der Örtlichkeit (Stadt/Gemeinde, Ortsteil, Straße, Hausnummer) Zeitraum (Beginn und Ende der Arbeiten, ggf. Details zum zeitlichen Ablauf bei mehreren Bauphasen) Grund der Maßnahme/Maßnahmenbeschreibung 2. Nachweis Fachkenntnis zur Verkehrssicherung (RSA Schulung / Zertifikat)3. Lageplan4. Verkehrszeichenplan, alternativ: Angabe eines Regelplanes gemäß RSA 215. Bei Lichtsignalanlagen (Baustellenampeln): Signalplan und Signalzeitenplan6. Bei Vollsperrung: Umleitungsplan mit der zusätzlichen Beschilderung im Verlauf der Umleitungsstrecke

    Formulare

    Hinweise für Borken: Inhalte der zuständigen Stelle

    FB 36 Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen § 45 StVO (Sperrung)Antrag auf StraßensperrungAntrag auf Inanspruchnahme von öffentlichem VerkehrsgrundAntrag auf Verlängerung einer Straßensperrung

    Voraussetzungen

    • Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.
    • Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Borken: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 45 Abs. 6 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Verwaltungsvorschrift zur StVO Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Verfahrensablauf

    Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Bearbeitungsdauer

    circa 6 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Borken: Inhalte der zuständigen Stelle

    Verwaltungsgebühren werden entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich dem Verwaltungsaufwand und der Bedeutung der Angelegenheit.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Gehwegüberfahrten Zustimmung zur Änderung oder Herstellung durch Dritte, Gehwegüberfahrt, Bordsteinabsenkung, Grundstückszufahrt, Stellplatz, Stellplatz Grundstück, öffentlicher Straßenraum

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English