Gehwegüberfahrten Zustimmung

    Gehwegüberfahrten Zustimmung

    Sie möchten Ihr Grundstück, beispielsweise für einen Stellplatz, von der Straße aus befahrbar machen. Für die Herstellung einer Gehwegüberfahrt benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.

    Wenn Sie beispielsweise einen Stellplatz errichten möchten und dazu der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Gehwegüberfahrt.

    Grundstückszufahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen von der zuständigen Stelle genehmigt werden.

    In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragsteller die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben. Das bedeutet, das Unternehmen muss in einer Handwerkskammer eingetragen sein.

    Achten Sie auf eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges, damit Menschen mit Behinderung keine Hindernisse überwinden müssen. Es sollte auch keine Unterbrechungen geben.

    Sämtliche Kosten für die Anlegung der Gehwegüberfahrt müssen Sie selbst tragen. Wird die Gehwegüberfahrt nicht mehr benötigt, sind auch die Kosten der Herstellung des ursprünglichen Zustands zu tragen.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie öffentliche Straßen für eigene Interessen in Anspruch nehmen möchten, z. B. für eine neue Grundstückszufahrt, Änderung, Erweiterung oder Rückbau einer vorhandenen Grundstückszufahrt, provisorische Baustellenzufahrt oder Änderung der öffentlichen Verkehrsfläche, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis der Stadtbetriebe Grevenbroich AöR, die schriftlich oder per Mail beantragt werden kann. Bei Gehwegabsenkungen sind die Flächen, falls nicht bereits vorhanden, mit Betonsteinpflaster nach dem Standard der Stadtbetriebe Grevenbroich AöR auszuführen. Nicht mehr benötigte Absenkungen sind zurückzubauen. Achten Sie auf eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges, damit Menschen mit Behinderung keine Hindernisse überwinden müssen. Es sollte auch keine Unterbrechungen geben. Die Kosten für die Bordsteinabsenkung bzw. die Änderung der öffentlichen Straße und einen eventuellen späteren Rückbau sind vom Antragstellenden bzw. von den Bauleuten zu tragen. Die beantragten Arbeiten sind durch ein Tiefbauunternehmen auszuführen. Voraussetzung für den Beginn der Arbeiten ist die erteilte Genehmigung und der Nachweis der fachlichen Qualifikation des Tiefbauunternehmens.

    Online-Dienste

    Gehwegüberfahrt Herstellung

    ID: L100002_122964798

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    Sprache

    Deutsch

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    Gehwegüberfahrten Zustimmung

    ID: L100002_128576947

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Grevenbroich

    Beschreibung

    Stadtbetriebe Grevenbroich AöR

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Paul-Edelmann-Straße 2

    41515 Grevenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492181-608-451

    E-Mail: dennis.kretschmar@stadtbetriebe-grevenbroich.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    SBG - Straßenbau und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Paul-Edelmann-Straße 2

    41515 Grevenbroich

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Planskizze der Örtlichkeit
    • Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
    • Fotos der Bestandssituation

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Formloser Antrag Planskizze der Örtlichkeit Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt nach Möglichkeit Fotos der Bestandssituation

    Voraussetzungen

    • Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.
    • Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen. Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 18 in Verbindung mit §14 a Straßenwegegesetz NordrheinWestfalen

    Verfahrensablauf

    Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können den Antrag schriftlich oder per Mail bei der angegenben Einrichtung einreichen. Alternativ ist ein online-Antrag über das Wirtschaftsserviceportal möglich (siehe Link). Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Bearbeitungsdauer

    circa 6 Wochen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen, dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Gehwegüberfahrten Zustimmung zur Änderung oder Herstellung durch Dritte, Gehwegüberfahrt, Bordsteinabsenkung, Grundstückszufahrt, Stellplatz, Stellplatz Grundstück, öffentlicher Straßenraum

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English