Gehwegüberfahrten Änderung

    Gehwegüberfahrten Änderung

    Wenn Sie Ihre Grundstückszufahrt bzw. Bordsteinabsenkung ändern möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.

    Wenn Sie Änderungen an einer vorhandenen Gehwegüberfahrt vornehmen möchten, benötigen Sie hierfür die Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragsteller die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben. Das bedeutet, das Unternehmen muss in einer Handwerkskammer eingetragen sein.

    Achten Sie auf eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges, damit Menschen mit Behinderung keine Hindernisse überwinden müssen. Es sollte auch keine Unterbrechungen geben.

    Sämtliche Kosten für die Anlegung der Gehwegüberfahrt müssen Sie selbst tragen. Wird die Gehwegüberfahrt nicht mehr benötigt, sind auch die Kosten der Herstellung des ursprünglichen Zustands zu tragen.

    Hinweise für Kierspe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie möchten eine Garagenzufahrt zu Ihrem Grundstück anlegen und der hohe Gehwegbereich muss hierfür angepasst werden? Jeder Absenkung des Gehwegs/Bordsteins im öffentlichen Straßenraum bedarf einer Genehmigung der Stadt Kierspe.Die Arbeiten dürfen nur von zugelassenen Fachunternehmen durchgeführt werden, dieses stellt auch den entsprechenden Antrag. Anträge für die Bordsteinabsenkungen können über das Aufbruchportal gestellt werden.

    Online-Dienst

    Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen

    ID: L100002_128576946

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Stadt Kierspe

    Beschreibung

    Ordnung und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492359 / 661133

    E-Mail: ordnungsamt@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

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    Tiefbau

    Beschreibung

    Tiefbau, Straßenplanung, Straßenbau, Straßenbeleuchtung, Straßenentwässerung, Abwasser, Abfall, Gebühren und Beiträge, Friedhof

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359 / 661-0

    E-Mail: tiefbauamt@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kierspe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Straßen- und Wegegesetz NRW

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Bearbeitungsdauer

    circa 6 Wochen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Erfolgt die beabsichtigte Änderung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Erlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Gehweg, Grundstückszufahrt, Bürgersteigabsenkung, Änderung, Zufahrt, Gehwegüberfahrt, Gehwegüberfahrt, Bordsteinabsenkung, Stellplatz Grundstück, Bordstein, Gehwegüberfahrten Änderung, Grundstückserschließung, Bürgersteig, Bordsteinabsenkung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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