• Herscheid (Landkreis Märkischer Kreis, Nordrhein-Westfalen)
Gehwegüberfahrten Änderung

Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen

Wenn Sie Ihre Grundstückszufahrt bzw. Bordsteinabsenkung ändern möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Behörde.

Beschreibung

Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.

Wenn Sie Änderungen an einer vorhandenen Gehwegüberfahrt vornehmen möchten, benötigen Sie hierfür die Erlaubnis der zuständigen Behörde.

In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragsteller die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben. Das bedeutet, das Unternehmen muss in einer Handwerkskammer eingetragen sein.

Achten Sie auf eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges, damit Menschen mit Behinderung keine Hindernisse überwinden müssen. Es sollte auch keine Unterbrechungen geben.

Sämtliche Kosten für die Anlegung der Gehwegüberfahrt müssen Sie selbst tragen. Wird die Gehwegüberfahrt nicht mehr benötigt, sind auch die Kosten der Herstellung des ursprünglichen Zustands zu tragen.

Online-Dienst

Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen

ID: L100002_141652261

Online erledigen

Vertrauensniveau

Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Version

Technisch erstellt am 24.04.2025

Technisch geändert am 24.04.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.10.2024

Technisch geändert am 02.10.2024

Ansprechpartner

Gemeinde Herscheid

Beschreibung

Fachbereich 3

Adresse

Hausanschrift

Plettenberger Str 27

58849 Herscheid

Kontakt

Telefon Festnetz: +49235790930

Fax: +492357-909350

E-Mail: post@herscheid.de

Version

Technisch erstellt am 25.01.2025

Technisch geändert am 26.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.10.2024

Technisch geändert am 02.10.2024

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.

Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Bearbeitungsdauer

circa 6 Wochen

Hinweise (Besonderheiten)

Erfolgt die beabsichtigte Änderung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Erlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Herausgeber

Import

LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

Version

Technisch erstellt am 07.10.2024

Technisch geändert am 17.03.2025

Stichwörter

Zufahrt, Gehwegüberfahrten Änderung , Änderung, Gehwegüberfahrt, Grundstückserschließung, Bordsteinabsenkung, Grundstückszufahrt, Gehweg, Gehwegüberfahrt, Stellplatz Grundstück, Bürgersteigabsenkung, Bordstein, Bordsteinabsenkung, Bürgersteig

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.10.2024

Technisch geändert am 02.10.2024