Gehwegüberfahrten Änderung

    Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen

    Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen. Bereits vorhandene Gehwegüberfahrten können Sie ändern lassen.

    Beschreibung

    Gehwegwegüberfahrten oder auch Grundstückszufahrten oder Bordsteinabsenkungen genannt, dienen dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen. Wenn Sie solch ein Vorhaben planen, für das der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Erlaubnis für die Gehwegüberfahrt. Bereits bestehende Gehwegüberfahrten können auch verändert werden. Sie können die Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen. Grundstückszufahrten erfordern, egal ob bei Herstellung oder Veränderung, einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen von der zuständigen Stelle genehmigt werden. In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragstellende Person die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben.

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie eine 1. oder 2. Grundstückszufahrt anlegen oder eine bestehende Grundstückszufahrt ändern wollen, die eine bauliche Veränderung der öffentlichen Straßenfläche erfordert, benötigen Sie eine Genehmigung der Stadt Preußisch Oldendorf, die Sie mit dem bereitgestellten Online-Formular beantragen können.
    Wenn Sie eine 1. oder 2. Grundstückszufahrt anlegen oder eine bestehende Grundstückszufahrt ändern wollen, die eine bauliche Veränderung der öffentlichen Straßenfläche erfordert, benötigen Sie eine Genehmigung der Stadt Preußisch Oldendorf, die Sie mit dem bereitgestellten Online-Formular beantragen können.
    Wenn Sie eine 1. oder 2. Grundstückszufahrt anlegen oder eine bestehende Grundstückszufahrt ändern wollen, die eine bauliche Veränderung der öffentlichen Straßenfläche erfordert, benötigen Sie eine Genehmigung der Stadt Preußisch Oldendorf, die Sie mit dem bereitgestellten Online-Formular beantragen können.
    Wenn Sie eine 1. oder 2. Grundstückszufahrt anlegen oder eine bestehende Grundstückszufahrt ändern wollen, die eine bauliche Veränderung der öffentlichen Straßenfläche erfordert, benötigen Sie eine Genehmigung der Stadt Preußisch Oldendorf, die Sie mit dem bereitgestellten Online-Formular beantragen können.
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    Online-Dienste

    Herstellung / Änderung einer Grundstückszufahrt

    ID: L100002_122553341

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    Herstellung / Änderung einer Grundstückszufahrt

    ID: L100002_122553343

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    Herstellung / Änderung einer Grundstückszufahrt

    ID: L100002_122568695

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    Herstellung / Änderung einer Grundstückszufahrt

    ID: L100002_122568696

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    Herstellung / Änderung einer Grundstückszufahrt

    ID: L100002_122568697

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    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Stadt Preußisch Oldendorf

    Beschreibung

    Fachbereich Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +495742/9311-58

    E-Mail: r.gratwohl@preussischoldendorf.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Fachbereich Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Fachbereich Bauen

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    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

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    Technisch geändert am 14.10.2024

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    Fachbereich Bauen

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    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

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    Technisch geändert am 14.10.2024

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    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

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    Technisch geändert am 14.10.2024

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    Deutsch

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    Fachbereich Bauen

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    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

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    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    • Hauptantrag
      • Schriftlich
    • Nachweise
      • Maßstabsgerechter Lageplan Auszug Liegenschaftskataster
      • Fotos der Örtlichkeit
      • Flurkarte (optional)

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Dem Antrag ist ein Lageplan mit aktueller Bebauung oder geplanter Bebauung Maßstab 1:500 mit Einzeichnung der geplanten Zufahrt als Anlage beizufügen.
    Dem Antrag ist ein Lageplan mit aktueller Bebauung oder geplanter Bebauung Maßstab 1:500 mit Einzeichnung der geplanten Zufahrt als Anlage beizufügen.
    Dem Antrag ist ein Lageplan mit aktueller Bebauung oder geplanter Bebauung Maßstab 1:500 mit Einzeichnung der geplanten Zufahrt als Anlage beizufügen.
    Dem Antrag ist ein Lageplan mit aktueller Bebauung oder geplanter Bebauung Maßstab 1:500 mit Einzeichnung der geplanten Zufahrt als Anlage beizufügen.
    Dem Antrag ist ein Lageplan mit aktueller Bebauung oder geplanter Bebauung Maßstab 1:500 mit Einzeichnung der geplanten Zufahrt als Anlage beizufügen.
    Dem Antrag ist ein Lageplan mit aktueller Bebauung oder geplanter Bebauung Maßstab 1:500 mit Einzeichnung der geplanten Zufahrt als Anlage beizufügen.

    Voraussetzungen

    • Sie selbst sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin des Grundstücks.
    • Sie verfügen alternativ über eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beziehungsweise der Grundstückseigentümerin.
    • Sofern Sie die Herstellung selbst übernehmen dürfen, muss das beauftragte Unternehmen ein zugelassenes Unternehmen sein.
    • Eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges bleibt erhalten.
    • Es gibt durch die Maßnahme keine Unterbrechungen des Gehweges geben

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Kosten für die gesamten baulichen Maßnahmen zur Herstellung der Zufahrt gehe zu Kosten und zu Lasten des Grundstückseigentümers. Die Rechte und Belange Dritter bleiben von dieser Zustimmung unberührt. Die Stadt Preußisch Oldendorf ist von Haftungsansprüchen, die sich aus dem Bau oder dem Vorhandensein der Zufahrt ergeben, freizustellen. Die Lage vorhandener Versorgungsleitungen und Ihrer Einrichtungen ist vor Beginn der Bauarbeiten bei den entsprechenden Versorgungsträgern zu erfragen. Die Entwässerung der Verkehrsfläche darf durch dieAnbindung der Zufahrt nicht gestört werden Das anfallende Niederschlagswasser darf nicht auf das Straßengrundstück abgeleitet werden. Es sind Maßnahmen zu treffen, die ein Ableiten von Niederschlagswasser aus der Zufahrt auf die Gemeindestraße/Gehweg verhindern. Im Sichtfeld der Zufahrt dürfen keine Sichthindernisse mit mehr als 0,70 m Höhe über der Fahrbahn vorhanden sein. Der öffentliche Verkehrsraum darf nicht eingeschränkt werden. Die Befestigung der Zufahrt ist so zu wählen, dass die Verkehrssicherheit gewahrt bleibt. Sie hat den ortsüblichen Gestaltungsmerkmalen zu entsprechen. Die Einfassung muss niveaugleich zum vorhandenen Gelände erfolgen. Die Gesamtdicke des Oberbaus innerhalb der Zufahrt muss mindestens 50 cm betragen. Die Dicke des Oberbaus ist daher zu prüfen und ggf. zu verstärken. Die Länge der Zufahrt darf maximal 6,00 m betragen. Durch die baulichen Maßnahmen an der Zufahrt dürfen die Belange der öffentlichen Sicherheit nicht beeinträchtigt werden. Die Rechte Dritter sind zu wahren. Von allenAnsprüchen Dritter ist die Stadt Preußisch Oldendorf und die Straßenbauverwaltung freizusetzen. Verschmutzungen der Straße, die im Zusammenhang mit den Arbeiten entstehen, sind unverzüglich zu beseitigen. Schnee und Eis im Bereich der Aushub- und Ablagerungsstellen sind zu entfernen, soweit es aus Gründen der Sicherheit oder Leichtigkeit des Straßenverkehrs erforderlich ist. Alle Arbeiten sind durch eine von Ihnen zu beauftragende, zugelassene Straßen- oder Tiefbaufirma fachgerecht, entsprechend den anerkannten Regeln der Technik,auszuführen. Vor Bauausführung ist ein Ortstermin mit Ihnen, Ihrem gewählten Straßen- oder Tiefbauunternehmen sowie einem Mitarbeiter der Stadt Preußisch Oldendorf zu vereinbaren. Der Termin dient der Abstimmung bezüglich Umfang und Bauweise der Tiefbaumaßnahme. Für eine evtl. notwendige Sperrung des Gehweges und oder Gemeindestraße sowie für die Einrichtung und Beschilderung der Baustelle ist die Genehmigung deszuständigen Straßenverkehrsamtes in Minden (Telefon: 0571/807-29640) einzuholen. Baubeginn und Fertigstellung der Arbeiten ist der Stadt Preußisch Oldendorf schriftlich anzuzeigen. Die Tiefbauarbeiten unterliegen einem Gewährleistungszeitraum von 5 Jahren ab dem Datum der Baustellenabmeldung. Auf Verlangen der Straßenbauverwaltung findet eine Abnahme statt. Hierbei festgestellte oder innerhalb des o.g. Gewährleistungszeitraums auftretende Mängel sindunverzüglich zu beseitigen.
    Die Kosten für die gesamten baulichen Maßnahmen zur Herstellung der Zufahrt gehe zu Kosten und zu Lasten des Grundstückseigentümers. Die Rechte und Belange Dritter bleiben von dieser Zustimmung unberührt. Die Stadt Preußisch Oldendorf ist von Haftungsansprüchen, die sich aus dem Bau oder dem Vorhandensein der Zufahrt ergeben, freizustellen. Die Lage vorhandener Versorgungsleitungen und Ihrer Einrichtungen ist vor Beginn der Bauarbeiten bei den entsprechenden Versorgungsträgern zu erfragen. Die Entwässerung der Verkehrsfläche darf durch dieAnbindung der Zufahrt nicht gestört werden Das anfallende Niederschlagswasser darf nicht auf das Straßengrundstück abgeleitet werden. Es sind Maßnahmen zu treffen, die ein Ableiten von Niederschlagswasser aus der Zufahrt auf die Gemeindestraße/Gehweg verhindern. Im Sichtfeld der Zufahrt dürfen keine Sichthindernisse mit mehr als 0,70 m Höhe über der Fahrbahn vorhanden sein. Der öffentliche Verkehrsraum darf nicht eingeschränkt werden. Die Befestigung der Zufahrt ist so zu wählen, dass die Verkehrssicherheit gewahrt bleibt. Sie hat den ortsüblichen Gestaltungsmerkmalen zu entsprechen. Die Einfassung muss niveaugleich zum vorhandenen Gelände erfolgen. Die Gesamtdicke des Oberbaus innerhalb der Zufahrt muss mindestens 50 cm betragen. Die Dicke des Oberbaus ist daher zu prüfen und ggf. zu verstärken. Die Länge der Zufahrt darf maximal 6,00 m betragen. Durch die baulichen Maßnahmen an der Zufahrt dürfen die Belange der öffentlichen Sicherheit nicht beeinträchtigt werden. Die Rechte Dritter sind zu wahren. Von allenAnsprüchen Dritter ist die Stadt Preußisch Oldendorf und die Straßenbauverwaltung freizusetzen. Verschmutzungen der Straße, die im Zusammenhang mit den Arbeiten entstehen, sind unverzüglich zu beseitigen. Schnee und Eis im Bereich der Aushub- und Ablagerungsstellen sind zu entfernen, soweit es aus Gründen der Sicherheit oder Leichtigkeit des Straßenverkehrs erforderlich ist. Alle Arbeiten sind durch eine von Ihnen zu beauftragende, zugelassene Straßen- oder Tiefbaufirma fachgerecht, entsprechend den anerkannten Regeln der Technik,auszuführen. Vor Bauausführung ist ein Ortstermin mit Ihnen, Ihrem gewählten Straßen- oder Tiefbauunternehmen sowie einem Mitarbeiter der Stadt Preußisch Oldendorf zu vereinbaren. Der Termin dient der Abstimmung bezüglich Umfang und Bauweise der Tiefbaumaßnahme. Für eine evtl. notwendige Sperrung des Gehweges und oder Gemeindestraße sowie für die Einrichtung und Beschilderung der Baustelle ist die Genehmigung deszuständigen Straßenverkehrsamtes in Minden (Telefon: 0571/807-29640) einzuholen. Baubeginn und Fertigstellung der Arbeiten ist der Stadt Preußisch Oldendorf schriftlich anzuzeigen. Die Tiefbauarbeiten unterliegen einem Gewährleistungszeitraum von 5 Jahren ab dem Datum der Baustellenabmeldung. Auf Verlangen der Straßenbauverwaltung findet eine Abnahme statt. Hierbei festgestellte oder innerhalb des o.g. Gewährleistungszeitraums auftretende Mängel sindunverzüglich zu beseitigen.
    Die Kosten für die gesamten baulichen Maßnahmen zur Herstellung der Zufahrt gehe zu Kosten und zu Lasten des Grundstückseigentümers. Die Rechte und Belange Dritter bleiben von dieser Zustimmung unberührt. Die Stadt Preußisch Oldendorf ist von Haftungsansprüchen, die sich aus dem Bau oder dem Vorhandensein der Zufahrt ergeben, freizustellen. Die Lage vorhandener Versorgungsleitungen und Ihrer Einrichtungen ist vor Beginn der Bauarbeiten bei den entsprechenden Versorgungsträgern zu erfragen. Die Entwässerung der Verkehrsfläche darf durch dieAnbindung der Zufahrt nicht gestört werden Das anfallende Niederschlagswasser darf nicht auf das Straßengrundstück abgeleitet werden. Es sind Maßnahmen zu treffen, die ein Ableiten von Niederschlagswasser aus der Zufahrt auf die Gemeindestraße/Gehweg verhindern. Im Sichtfeld der Zufahrt dürfen keine Sichthindernisse mit mehr als 0,70 m Höhe über der Fahrbahn vorhanden sein. Der öffentliche Verkehrsraum darf nicht eingeschränkt werden. Die Befestigung der Zufahrt ist so zu wählen, dass die Verkehrssicherheit gewahrt bleibt. Sie hat den ortsüblichen Gestaltungsmerkmalen zu entsprechen. Die Einfassung muss niveaugleich zum vorhandenen Gelände erfolgen. Die Gesamtdicke des Oberbaus innerhalb der Zufahrt muss mindestens 50 cm betragen. Die Dicke des Oberbaus ist daher zu prüfen und ggf. zu verstärken. Die Länge der Zufahrt darf maximal 6,00 m betragen. Durch die baulichen Maßnahmen an der Zufahrt dürfen die Belange der öffentlichen Sicherheit nicht beeinträchtigt werden. Die Rechte Dritter sind zu wahren. Von allenAnsprüchen Dritter ist die Stadt Preußisch Oldendorf und die Straßenbauverwaltung freizusetzen. Verschmutzungen der Straße, die im Zusammenhang mit den Arbeiten entstehen, sind unverzüglich zu beseitigen. Schnee und Eis im Bereich der Aushub- und Ablagerungsstellen sind zu entfernen, soweit es aus Gründen der Sicherheit oder Leichtigkeit des Straßenverkehrs erforderlich ist. Alle Arbeiten sind durch eine von Ihnen zu beauftragende, zugelassene Straßen- oder Tiefbaufirma fachgerecht, entsprechend den anerkannten Regeln der Technik,auszuführen. Vor Bauausführung ist ein Ortstermin mit Ihnen, Ihrem gewählten Straßen- oder Tiefbauunternehmen sowie einem Mitarbeiter der Stadt Preußisch Oldendorf zu vereinbaren. Der Termin dient der Abstimmung bezüglich Umfang und Bauweise der Tiefbaumaßnahme. Für eine evtl. notwendige Sperrung des Gehweges und oder Gemeindestraße sowie für die Einrichtung und Beschilderung der Baustelle ist die Genehmigung deszuständigen Straßenverkehrsamtes in Minden (Telefon: 0571/807-29640) einzuholen. Baubeginn und Fertigstellung der Arbeiten ist der Stadt Preußisch Oldendorf schriftlich anzuzeigen. Die Tiefbauarbeiten unterliegen einem Gewährleistungszeitraum von 5 Jahren ab dem Datum der Baustellenabmeldung. Auf Verlangen der Straßenbauverwaltung findet eine Abnahme statt. Hierbei festgestellte oder innerhalb des o.g. Gewährleistungszeitraums auftretende Mängel sindunverzüglich zu beseitigen.
    Die Kosten für die gesamten baulichen Maßnahmen zur Herstellung der Zufahrt gehe zu Kosten und zu Lasten des Grundstückseigentümers. Die Rechte und Belange Dritter bleiben von dieser Zustimmung unberührt. Die Stadt Preußisch Oldendorf ist von Haftungsansprüchen, die sich aus dem Bau oder dem Vorhandensein der Zufahrt ergeben, freizustellen. Die Lage vorhandener Versorgungsleitungen und Ihrer Einrichtungen ist vor Beginn der Bauarbeiten bei den entsprechenden Versorgungsträgern zu erfragen. Die Entwässerung der Verkehrsfläche darf durch dieAnbindung der Zufahrt nicht gestört werden Das anfallende Niederschlagswasser darf nicht auf das Straßengrundstück abgeleitet werden. Es sind Maßnahmen zu treffen, die ein Ableiten von Niederschlagswasser aus der Zufahrt auf die Gemeindestraße/Gehweg verhindern. Im Sichtfeld der Zufahrt dürfen keine Sichthindernisse mit mehr als 0,70 m Höhe über der Fahrbahn vorhanden sein. Der öffentliche Verkehrsraum darf nicht eingeschränkt werden. Die Befestigung der Zufahrt ist so zu wählen, dass die Verkehrssicherheit gewahrt bleibt. Sie hat den ortsüblichen Gestaltungsmerkmalen zu entsprechen. Die Einfassung muss niveaugleich zum vorhandenen Gelände erfolgen. Die Gesamtdicke des Oberbaus innerhalb der Zufahrt muss mindestens 50 cm betragen. Die Dicke des Oberbaus ist daher zu prüfen und ggf. zu verstärken. Die Länge der Zufahrt darf maximal 6,00 m betragen. Durch die baulichen Maßnahmen an der Zufahrt dürfen die Belange der öffentlichen Sicherheit nicht beeinträchtigt werden. Die Rechte Dritter sind zu wahren. Von allenAnsprüchen Dritter ist die Stadt Preußisch Oldendorf und die Straßenbauverwaltung freizusetzen. Verschmutzungen der Straße, die im Zusammenhang mit den Arbeiten entstehen, sind unverzüglich zu beseitigen. Schnee und Eis im Bereich der Aushub- und Ablagerungsstellen sind zu entfernen, soweit es aus Gründen der Sicherheit oder Leichtigkeit des Straßenverkehrs erforderlich ist. Alle Arbeiten sind durch eine von Ihnen zu beauftragende, zugelassene Straßen- oder Tiefbaufirma fachgerecht, entsprechend den anerkannten Regeln der Technik,auszuführen. Vor Bauausführung ist ein Ortstermin mit Ihnen, Ihrem gewählten Straßen- oder Tiefbauunternehmen sowie einem Mitarbeiter der Stadt Preußisch Oldendorf zu vereinbaren. Der Termin dient der Abstimmung bezüglich Umfang und Bauweise der Tiefbaumaßnahme. Für eine evtl. notwendige Sperrung des Gehweges und oder Gemeindestraße sowie für die Einrichtung und Beschilderung der Baustelle ist die Genehmigung deszuständigen Straßenverkehrsamtes in Minden (Telefon: 0571/807-29640) einzuholen. Baubeginn und Fertigstellung der Arbeiten ist der Stadt Preußisch Oldendorf schriftlich anzuzeigen. Die Tiefbauarbeiten unterliegen einem Gewährleistungszeitraum von 5 Jahren ab dem Datum der Baustellenabmeldung. Auf Verlangen der Straßenbauverwaltung findet eine Abnahme statt. Hierbei festgestellte oder innerhalb des o.g. Gewährleistungszeitraums auftretende Mängel sindunverzüglich zu beseitigen.
    Die Kosten für die gesamten baulichen Maßnahmen zur Herstellung der Zufahrt gehe zu Kosten und zu Lasten des Grundstückseigentümers. Die Rechte und Belange Dritter bleiben von dieser Zustimmung unberührt. Die Stadt Preußisch Oldendorf ist von Haftungsansprüchen, die sich aus dem Bau oder dem Vorhandensein der Zufahrt ergeben, freizustellen. Die Lage vorhandener Versorgungsleitungen und Ihrer Einrichtungen ist vor Beginn der Bauarbeiten bei den entsprechenden Versorgungsträgern zu erfragen. Die Entwässerung der Verkehrsfläche darf durch dieAnbindung der Zufahrt nicht gestört werden Das anfallende Niederschlagswasser darf nicht auf das Straßengrundstück abgeleitet werden. Es sind Maßnahmen zu treffen, die ein Ableiten von Niederschlagswasser aus der Zufahrt auf die Gemeindestraße/Gehweg verhindern. Im Sichtfeld der Zufahrt dürfen keine Sichthindernisse mit mehr als 0,70 m Höhe über der Fahrbahn vorhanden sein. Der öffentliche Verkehrsraum darf nicht eingeschränkt werden. Die Befestigung der Zufahrt ist so zu wählen, dass die Verkehrssicherheit gewahrt bleibt. Sie hat den ortsüblichen Gestaltungsmerkmalen zu entsprechen. Die Einfassung muss niveaugleich zum vorhandenen Gelände erfolgen. Die Gesamtdicke des Oberbaus innerhalb der Zufahrt muss mindestens 50 cm betragen. Die Dicke des Oberbaus ist daher zu prüfen und ggf. zu verstärken. Die Länge der Zufahrt darf maximal 6,00 m betragen. Durch die baulichen Maßnahmen an der Zufahrt dürfen die Belange der öffentlichen Sicherheit nicht beeinträchtigt werden. Die Rechte Dritter sind zu wahren. Von allenAnsprüchen Dritter ist die Stadt Preußisch Oldendorf und die Straßenbauverwaltung freizusetzen. Verschmutzungen der Straße, die im Zusammenhang mit den Arbeiten entstehen, sind unverzüglich zu beseitigen. Schnee und Eis im Bereich der Aushub- und Ablagerungsstellen sind zu entfernen, soweit es aus Gründen der Sicherheit oder Leichtigkeit des Straßenverkehrs erforderlich ist. Alle Arbeiten sind durch eine von Ihnen zu beauftragende, zugelassene Straßen- oder Tiefbaufirma fachgerecht, entsprechend den anerkannten Regeln der Technik,auszuführen. Vor Bauausführung ist ein Ortstermin mit Ihnen, Ihrem gewählten Straßen- oder Tiefbauunternehmen sowie einem Mitarbeiter der Stadt Preußisch Oldendorf zu vereinbaren. Der Termin dient der Abstimmung bezüglich Umfang und Bauweise der Tiefbaumaßnahme. Für eine evtl. notwendige Sperrung des Gehweges und oder Gemeindestraße sowie für die Einrichtung und Beschilderung der Baustelle ist die Genehmigung deszuständigen Straßenverkehrsamtes in Minden (Telefon: 0571/807-29640) einzuholen. Baubeginn und Fertigstellung der Arbeiten ist der Stadt Preußisch Oldendorf schriftlich anzuzeigen. Die Tiefbauarbeiten unterliegen einem Gewährleistungszeitraum von 5 Jahren ab dem Datum der Baustellenabmeldung. Auf Verlangen der Straßenbauverwaltung findet eine Abnahme statt. Hierbei festgestellte oder innerhalb des o.g. Gewährleistungszeitraums auftretende Mängel sindunverzüglich zu beseitigen.
    Die Kosten für die gesamten baulichen Maßnahmen zur Herstellung der Zufahrt gehe zu Kosten und zu Lasten des Grundstückseigentümers. Die Rechte und Belange Dritter bleiben von dieser Zustimmung unberührt. Die Stadt Preußisch Oldendorf ist von Haftungsansprüchen, die sich aus dem Bau oder dem Vorhandensein der Zufahrt ergeben, freizustellen. Die Lage vorhandener Versorgungsleitungen und Ihrer Einrichtungen ist vor Beginn der Bauarbeiten bei den entsprechenden Versorgungsträgern zu erfragen. Die Entwässerung der Verkehrsfläche darf durch dieAnbindung der Zufahrt nicht gestört werden Das anfallende Niederschlagswasser darf nicht auf das Straßengrundstück abgeleitet werden. Es sind Maßnahmen zu treffen, die ein Ableiten von Niederschlagswasser aus der Zufahrt auf die Gemeindestraße/Gehweg verhindern. Im Sichtfeld der Zufahrt dürfen keine Sichthindernisse mit mehr als 0,70 m Höhe über der Fahrbahn vorhanden sein. Der öffentliche Verkehrsraum darf nicht eingeschränkt werden. Die Befestigung der Zufahrt ist so zu wählen, dass die Verkehrssicherheit gewahrt bleibt. Sie hat den ortsüblichen Gestaltungsmerkmalen zu entsprechen. Die Einfassung muss niveaugleich zum vorhandenen Gelände erfolgen. Die Gesamtdicke des Oberbaus innerhalb der Zufahrt muss mindestens 50 cm betragen. Die Dicke des Oberbaus ist daher zu prüfen und ggf. zu verstärken. Die Länge der Zufahrt darf maximal 6,00 m betragen. Durch die baulichen Maßnahmen an der Zufahrt dürfen die Belange der öffentlichen Sicherheit nicht beeinträchtigt werden. Die Rechte Dritter sind zu wahren. Von allenAnsprüchen Dritter ist die Stadt Preußisch Oldendorf und die Straßenbauverwaltung freizusetzen. Verschmutzungen der Straße, die im Zusammenhang mit den Arbeiten entstehen, sind unverzüglich zu beseitigen. Schnee und Eis im Bereich der Aushub- und Ablagerungsstellen sind zu entfernen, soweit es aus Gründen der Sicherheit oder Leichtigkeit des Straßenverkehrs erforderlich ist. Alle Arbeiten sind durch eine von Ihnen zu beauftragende, zugelassene Straßen- oder Tiefbaufirma fachgerecht, entsprechend den anerkannten Regeln der Technik,auszuführen. Vor Bauausführung ist ein Ortstermin mit Ihnen, Ihrem gewählten Straßen- oder Tiefbauunternehmen sowie einem Mitarbeiter der Stadt Preußisch Oldendorf zu vereinbaren. Der Termin dient der Abstimmung bezüglich Umfang und Bauweise der Tiefbaumaßnahme. Für eine evtl. notwendige Sperrung des Gehweges und oder Gemeindestraße sowie für die Einrichtung und Beschilderung der Baustelle ist die Genehmigung deszuständigen Straßenverkehrsamtes in Minden (Telefon: 0571/807-29640) einzuholen. Baubeginn und Fertigstellung der Arbeiten ist der Stadt Preußisch Oldendorf schriftlich anzuzeigen. Die Tiefbauarbeiten unterliegen einem Gewährleistungszeitraum von 5 Jahren ab dem Datum der Baustellenabmeldung. Auf Verlangen der Straßenbauverwaltung findet eine Abnahme statt. Hierbei festgestellte oder innerhalb des o.g. Gewährleistungszeitraums auftretende Mängel sindunverzüglich zu beseitigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Straßen-und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
    Straßen-und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
    Straßen-und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
    Straßen-und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
    Straßen-und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
    Straßen-und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Die Änderung der Gehwegüberfahrt können Sie schriftlich (per Post, E-Mail, Fax) beantragen. Die Änderung der Gehwegüberfahrt erfolgt entweder durch die zuständige Stelle oder durch ein zugelassenes Unternehmen. Bis zur Durchführung der Änderung ist folgender Verfahrensablauf zu beachten:

    • Sie beantragen die Änderung der Gehwegüberfahrt mit all den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
    • Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Änderung sprechen.
    • Bei umfangreicheren Maßnahmen müssen Sie im Vorfeld, zusammen mit der zuständigen Stelle, einen Vororttermin organisieren und durchführen.
    • Nach positiver Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid und können die Gehwegüberfahrt ändern lassen (unter möglichen Bedingungen und Auflagen).
    • Auf Basis der Herstellungskosten ist eine Vorauszahlung von Ihnen zu leisten.
    • Nach Abschluss der Arbeiten erhalten Sie eine Rechnung über die Bezahlung der restlichen Herstellungskosten, abzüglich der geleisteten Vorauszahlung.

    Bei Änderung der Gehwegüberfahrt durch die zuständige Stelle:

    • Für die weitere Durchführung der Arbeiten müssen Sie keine weiteren Schritte vornehmen.

    Bei Änderung der Gehwegüberfahrt durch ein zugelassenes Unternehmen:

    • Das beauftragte Unternehmen muss eine verkehrsbehördliche Anordnung für die Maßnahme beantragen.
    • Nach Fertigstellung der Bauarbeiten vereinbaren Sie einen gemeinsamen Abnahmetermin mit der zuständigen Stelle.

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Herstellung oder Änderung bedarf zwingend der vorherigen Genehmigung durch den jeweiligen Straßenbaulastträger: Für die städtischen Straßen: Stadt Preußisch Oldendorf, Fachbereich Bauen, Rathausstraße 3, 32361 Preußisch OldendorfFür die Kreisstraßen: Kreisverwaltung Minden-Lübbecke, Portastraße 13, 32423 Minden (0571 807 25500)Für die Bundes- und Landesstraßen: Landesbetrieb Straßenbau NRW in Bielefeld
    Die Herstellung oder Änderung bedarf zwingend der vorherigen Genehmigung durch den jeweiligen Straßenbaulastträger: Für die städtischen Straßen: Stadt Preußisch Oldendorf, Fachbereich Bauen, Rathausstraße 3, 32361 Preußisch OldendorfFür die Kreisstraßen: Kreisverwaltung Minden-Lübbecke, Portastraße 13, 32423 Minden (0571 807 25500)Für die Bundes- und Landesstraßen: Landesbetrieb Straßenbau NRW in Bielefeld
    Die Herstellung oder Änderung bedarf zwingend der vorherigen Genehmigung durch den jeweiligen Straßenbaulastträger: Für die städtischen Straßen: Stadt Preußisch Oldendorf, Fachbereich Bauen, Rathausstraße 3, 32361 Preußisch OldendorfFür die Kreisstraßen: Kreisverwaltung Minden-Lübbecke, Portastraße 13, 32423 Minden (0571 807 25500)Für die Bundes- und Landesstraßen: Landesbetrieb Straßenbau NRW in Bielefeld
    Die Herstellung oder Änderung bedarf zwingend der vorherigen Genehmigung durch den jeweiligen Straßenbaulastträger: Für die städtischen Straßen: Stadt Preußisch Oldendorf, Fachbereich Bauen, Rathausstraße 3, 32361 Preußisch OldendorfFür die Kreisstraßen: Kreisverwaltung Minden-Lübbecke, Portastraße 13, 32423 Minden (0571 807 25500)Für die Bundes- und Landesstraßen: Landesbetrieb Straßenbau NRW in Bielefeld
    Die Herstellung oder Änderung bedarf zwingend der vorherigen Genehmigung durch den jeweiligen Straßenbaulastträger: Für die städtischen Straßen: Stadt Preußisch Oldendorf, Fachbereich Bauen, Rathausstraße 3, 32361 Preußisch OldendorfFür die Kreisstraßen: Kreisverwaltung Minden-Lübbecke, Portastraße 13, 32423 Minden (0571 807 25500)Für die Bundes- und Landesstraßen: Landesbetrieb Straßenbau NRW in Bielefeld
    Die Herstellung oder Änderung bedarf zwingend der vorherigen Genehmigung durch den jeweiligen Straßenbaulastträger: Für die städtischen Straßen: Stadt Preußisch Oldendorf, Fachbereich Bauen, Rathausstraße 3, 32361 Preußisch OldendorfFür die Kreisstraßen: Kreisverwaltung Minden-Lübbecke, Portastraße 13, 32423 Minden (0571 807 25500)Für die Bundes- und Landesstraßen: Landesbetrieb Straßenbau NRW in Bielefeld

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    • Die Bearbeitungsdauer unterscheidet Antragsbearbeitung und Änderung der Gehwegüberfahrt.
      • Die Antragsbearbeitung: in der Regel zeitnah
      • Die Änderung der Gehwegüberfahrt durch die zuständige Stelle: Mindestens 3 Monate.

    Kosten

    Kostenart:

    Kostenhöhe (variabel): von _50__ bis zu _800__

    Bezeichnung der Kosten:

    Bemerkung: Die Kosten unterteilen sich in Gebühr und Herstellungskosten. Die Gebühr und die Herstellungskosten sind abhängig von der Größe und Beschaffenheit der Gehwegüberfahrt (gegebenenfalls auch für eine Baumersatzpflanzung oder Lichtmastumsetzung). Beide Kostenbestandteile müssen durch die Antragstellende Person getragen werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es wird nur die Veränderung beantragt, die vorangegangene Erlaubnis einer Gehwegüberfahrt ist weiterhin gültig.
    • Die Gehwegüberfahrt darf nicht selbst verändert werden, zum Beispiel mit Holzbalken, Stahlrampen oder Ähnlichem. Hierbei handelt es sich um einen unerlaubten Eingriff in den Straßenraum und dieser kann strafbar sein.
    • Die Erlaubnis zur Änderung einer Gehwegüberfahrt ersetzt nicht andere erforderliche behördliche Genehmigungen oder ergibt Ansprüche daraus zum Beispiel für den Bau einer Garage oder eine Carports.

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sollte die Grundstückzufahrt über eine Gewässerparzelle führen, ist zusätzlich ein Antrag nach § 22 Landeswassergesetz bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Minden-Lübbecke zu stellen (Kreis Minden-Lübbecke - Anlagen am Gewässer)
    Sollte die Grundstückzufahrt über eine Gewässerparzelle führen, ist zusätzlich ein Antrag nach § 22 Landeswassergesetz bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Minden-Lübbecke zu stellen (Kreis Minden-Lübbecke - Anlagen am Gewässer)
    Sollte die Grundstückzufahrt über eine Gewässerparzelle führen, ist zusätzlich ein Antrag nach § 22 Landeswassergesetz bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Minden-Lübbecke zu stellen (Kreis Minden-Lübbecke - Anlagen am Gewässer)
    Sollte die Grundstückzufahrt über eine Gewässerparzelle führen, ist zusätzlich ein Antrag nach § 22 Landeswassergesetz bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Minden-Lübbecke zu stellen (Kreis Minden-Lübbecke - Anlagen am Gewässer)
    Sollte die Grundstückzufahrt über eine Gewässerparzelle führen, ist zusätzlich ein Antrag nach § 22 Landeswassergesetz bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Minden-Lübbecke zu stellen (Kreis Minden-Lübbecke - Anlagen am Gewässer)
    Sollte die Grundstückzufahrt über eine Gewässerparzelle führen, ist zusätzlich ein Antrag nach § 22 Landeswassergesetz bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Minden-Lübbecke zu stellen (Kreis Minden-Lübbecke - Anlagen am Gewässer)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM), Wegeverwaltung am 09.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Änderung, Bordstein, Bürgersteig, Bürgersteigabsenkung, Gehwegüberfahrt, Bordsteinabsenkung, Grundstückszufahrt, Zufahrt, Grundstückserschließung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English