Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle
Die Kosten für die gesamten baulichen Maßnahmen zur Herstellung der Zufahrt gehe zu Kosten und zu Lasten des Grundstückseigentümers. Die Rechte und Belange Dritter bleiben von dieser Zustimmung unberührt. Die Stadt Preußisch Oldendorf ist von Haftungsansprüchen, die sich aus dem Bau oder dem Vorhandensein der Zufahrt ergeben, freizustellen. Die Lage vorhandener Versorgungsleitungen und Ihrer Einrichtungen ist vor Beginn der Bauarbeiten bei den entsprechenden Versorgungsträgern zu erfragen. Die Entwässerung der Verkehrsfläche darf durch dieAnbindung der Zufahrt nicht gestört werden Das anfallende Niederschlagswasser darf nicht auf das Straßengrundstück abgeleitet werden. Es sind Maßnahmen zu treffen, die ein Ableiten von Niederschlagswasser aus der Zufahrt auf die Gemeindestraße/Gehweg verhindern. Im Sichtfeld der Zufahrt dürfen keine Sichthindernisse mit mehr als 0,70 m Höhe über der Fahrbahn vorhanden sein. Der öffentliche Verkehrsraum darf nicht eingeschränkt werden. Die Befestigung der Zufahrt ist so zu wählen, dass die Verkehrssicherheit gewahrt bleibt. Sie hat den ortsüblichen Gestaltungsmerkmalen zu entsprechen. Die Einfassung muss niveaugleich zum vorhandenen Gelände erfolgen. Die Gesamtdicke des Oberbaus innerhalb der Zufahrt muss mindestens 50 cm betragen. Die Dicke des Oberbaus ist daher zu prüfen und ggf. zu verstärken. Die Länge der Zufahrt darf maximal 6,00 m betragen. Durch die baulichen Maßnahmen an der Zufahrt dürfen die Belange der öffentlichen Sicherheit nicht beeinträchtigt werden. Die Rechte Dritter sind zu wahren. Von allenAnsprüchen Dritter ist die Stadt Preußisch Oldendorf und die Straßenbauverwaltung freizusetzen. Verschmutzungen der Straße, die im Zusammenhang mit den Arbeiten entstehen, sind unverzüglich zu beseitigen. Schnee und Eis im Bereich der Aushub- und Ablagerungsstellen sind zu entfernen, soweit es aus Gründen der Sicherheit oder Leichtigkeit des Straßenverkehrs erforderlich ist. Alle Arbeiten sind durch eine von Ihnen zu beauftragende, zugelassene Straßen- oder Tiefbaufirma fachgerecht, entsprechend den anerkannten Regeln der Technik,auszuführen. Vor Bauausführung ist ein Ortstermin mit Ihnen, Ihrem gewählten Straßen- oder Tiefbauunternehmen sowie einem Mitarbeiter der Stadt Preußisch Oldendorf zu vereinbaren. Der Termin dient der Abstimmung bezüglich Umfang und Bauweise der Tiefbaumaßnahme. Für eine evtl. notwendige Sperrung des Gehweges und oder Gemeindestraße sowie für die Einrichtung und Beschilderung der Baustelle ist die Genehmigung deszuständigen Straßenverkehrsamtes in Minden (Telefon: 0571/807-29640) einzuholen. Baubeginn und Fertigstellung der Arbeiten ist der Stadt Preußisch Oldendorf schriftlich anzuzeigen. Die Tiefbauarbeiten unterliegen einem Gewährleistungszeitraum von 5 Jahren ab dem Datum der Baustellenabmeldung. Auf Verlangen der Straßenbauverwaltung findet eine Abnahme statt. Hierbei festgestellte oder innerhalb des o.g. Gewährleistungszeitraums auftretende Mängel sindunverzüglich zu beseitigen.
Die Kosten für die gesamten baulichen Maßnahmen zur Herstellung der Zufahrt gehe zu Kosten und zu Lasten des Grundstückseigentümers. Die Rechte und Belange Dritter bleiben von dieser Zustimmung unberührt. Die Stadt Preußisch Oldendorf ist von Haftungsansprüchen, die sich aus dem Bau oder dem Vorhandensein der Zufahrt ergeben, freizustellen. Die Lage vorhandener Versorgungsleitungen und Ihrer Einrichtungen ist vor Beginn der Bauarbeiten bei den entsprechenden Versorgungsträgern zu erfragen. Die Entwässerung der Verkehrsfläche darf durch dieAnbindung der Zufahrt nicht gestört werden Das anfallende Niederschlagswasser darf nicht auf das Straßengrundstück abgeleitet werden. Es sind Maßnahmen zu treffen, die ein Ableiten von Niederschlagswasser aus der Zufahrt auf die Gemeindestraße/Gehweg verhindern. Im Sichtfeld der Zufahrt dürfen keine Sichthindernisse mit mehr als 0,70 m Höhe über der Fahrbahn vorhanden sein. Der öffentliche Verkehrsraum darf nicht eingeschränkt werden. Die Befestigung der Zufahrt ist so zu wählen, dass die Verkehrssicherheit gewahrt bleibt. Sie hat den ortsüblichen Gestaltungsmerkmalen zu entsprechen. Die Einfassung muss niveaugleich zum vorhandenen Gelände erfolgen. Die Gesamtdicke des Oberbaus innerhalb der Zufahrt muss mindestens 50 cm betragen. Die Dicke des Oberbaus ist daher zu prüfen und ggf. zu verstärken. Die Länge der Zufahrt darf maximal 6,00 m betragen. Durch die baulichen Maßnahmen an der Zufahrt dürfen die Belange der öffentlichen Sicherheit nicht beeinträchtigt werden. Die Rechte Dritter sind zu wahren. Von allenAnsprüchen Dritter ist die Stadt Preußisch Oldendorf und die Straßenbauverwaltung freizusetzen. Verschmutzungen der Straße, die im Zusammenhang mit den Arbeiten entstehen, sind unverzüglich zu beseitigen. Schnee und Eis im Bereich der Aushub- und Ablagerungsstellen sind zu entfernen, soweit es aus Gründen der Sicherheit oder Leichtigkeit des Straßenverkehrs erforderlich ist. Alle Arbeiten sind durch eine von Ihnen zu beauftragende, zugelassene Straßen- oder Tiefbaufirma fachgerecht, entsprechend den anerkannten Regeln der Technik,auszuführen. Vor Bauausführung ist ein Ortstermin mit Ihnen, Ihrem gewählten Straßen- oder Tiefbauunternehmen sowie einem Mitarbeiter der Stadt Preußisch Oldendorf zu vereinbaren. Der Termin dient der Abstimmung bezüglich Umfang und Bauweise der Tiefbaumaßnahme. Für eine evtl. notwendige Sperrung des Gehweges und oder Gemeindestraße sowie für die Einrichtung und Beschilderung der Baustelle ist die Genehmigung deszuständigen Straßenverkehrsamtes in Minden (Telefon: 0571/807-29640) einzuholen. Baubeginn und Fertigstellung der Arbeiten ist der Stadt Preußisch Oldendorf schriftlich anzuzeigen. Die Tiefbauarbeiten unterliegen einem Gewährleistungszeitraum von 5 Jahren ab dem Datum der Baustellenabmeldung. Auf Verlangen der Straßenbauverwaltung findet eine Abnahme statt. Hierbei festgestellte oder innerhalb des o.g. Gewährleistungszeitraums auftretende Mängel sindunverzüglich zu beseitigen.
Die Kosten für die gesamten baulichen Maßnahmen zur Herstellung der Zufahrt gehe zu Kosten und zu Lasten des Grundstückseigentümers. Die Rechte und Belange Dritter bleiben von dieser Zustimmung unberührt. Die Stadt Preußisch Oldendorf ist von Haftungsansprüchen, die sich aus dem Bau oder dem Vorhandensein der Zufahrt ergeben, freizustellen. Die Lage vorhandener Versorgungsleitungen und Ihrer Einrichtungen ist vor Beginn der Bauarbeiten bei den entsprechenden Versorgungsträgern zu erfragen. Die Entwässerung der Verkehrsfläche darf durch dieAnbindung der Zufahrt nicht gestört werden Das anfallende Niederschlagswasser darf nicht auf das Straßengrundstück abgeleitet werden. Es sind Maßnahmen zu treffen, die ein Ableiten von Niederschlagswasser aus der Zufahrt auf die Gemeindestraße/Gehweg verhindern. Im Sichtfeld der Zufahrt dürfen keine Sichthindernisse mit mehr als 0,70 m Höhe über der Fahrbahn vorhanden sein. Der öffentliche Verkehrsraum darf nicht eingeschränkt werden. Die Befestigung der Zufahrt ist so zu wählen, dass die Verkehrssicherheit gewahrt bleibt. Sie hat den ortsüblichen Gestaltungsmerkmalen zu entsprechen. Die Einfassung muss niveaugleich zum vorhandenen Gelände erfolgen. Die Gesamtdicke des Oberbaus innerhalb der Zufahrt muss mindestens 50 cm betragen. Die Dicke des Oberbaus ist daher zu prüfen und ggf. zu verstärken. Die Länge der Zufahrt darf maximal 6,00 m betragen. Durch die baulichen Maßnahmen an der Zufahrt dürfen die Belange der öffentlichen Sicherheit nicht beeinträchtigt werden. Die Rechte Dritter sind zu wahren. Von allenAnsprüchen Dritter ist die Stadt Preußisch Oldendorf und die Straßenbauverwaltung freizusetzen. Verschmutzungen der Straße, die im Zusammenhang mit den Arbeiten entstehen, sind unverzüglich zu beseitigen. Schnee und Eis im Bereich der Aushub- und Ablagerungsstellen sind zu entfernen, soweit es aus Gründen der Sicherheit oder Leichtigkeit des Straßenverkehrs erforderlich ist. Alle Arbeiten sind durch eine von Ihnen zu beauftragende, zugelassene Straßen- oder Tiefbaufirma fachgerecht, entsprechend den anerkannten Regeln der Technik,auszuführen. Vor Bauausführung ist ein Ortstermin mit Ihnen, Ihrem gewählten Straßen- oder Tiefbauunternehmen sowie einem Mitarbeiter der Stadt Preußisch Oldendorf zu vereinbaren. Der Termin dient der Abstimmung bezüglich Umfang und Bauweise der Tiefbaumaßnahme. Für eine evtl. notwendige Sperrung des Gehweges und oder Gemeindestraße sowie für die Einrichtung und Beschilderung der Baustelle ist die Genehmigung deszuständigen Straßenverkehrsamtes in Minden (Telefon: 0571/807-29640) einzuholen. Baubeginn und Fertigstellung der Arbeiten ist der Stadt Preußisch Oldendorf schriftlich anzuzeigen. Die Tiefbauarbeiten unterliegen einem Gewährleistungszeitraum von 5 Jahren ab dem Datum der Baustellenabmeldung. Auf Verlangen der Straßenbauverwaltung findet eine Abnahme statt. Hierbei festgestellte oder innerhalb des o.g. Gewährleistungszeitraums auftretende Mängel sindunverzüglich zu beseitigen.
Die Kosten für die gesamten baulichen Maßnahmen zur Herstellung der Zufahrt gehe zu Kosten und zu Lasten des Grundstückseigentümers. Die Rechte und Belange Dritter bleiben von dieser Zustimmung unberührt. Die Stadt Preußisch Oldendorf ist von Haftungsansprüchen, die sich aus dem Bau oder dem Vorhandensein der Zufahrt ergeben, freizustellen. Die Lage vorhandener Versorgungsleitungen und Ihrer Einrichtungen ist vor Beginn der Bauarbeiten bei den entsprechenden Versorgungsträgern zu erfragen. Die Entwässerung der Verkehrsfläche darf durch dieAnbindung der Zufahrt nicht gestört werden Das anfallende Niederschlagswasser darf nicht auf das Straßengrundstück abgeleitet werden. Es sind Maßnahmen zu treffen, die ein Ableiten von Niederschlagswasser aus der Zufahrt auf die Gemeindestraße/Gehweg verhindern. Im Sichtfeld der Zufahrt dürfen keine Sichthindernisse mit mehr als 0,70 m Höhe über der Fahrbahn vorhanden sein. Der öffentliche Verkehrsraum darf nicht eingeschränkt werden. Die Befestigung der Zufahrt ist so zu wählen, dass die Verkehrssicherheit gewahrt bleibt. Sie hat den ortsüblichen Gestaltungsmerkmalen zu entsprechen. Die Einfassung muss niveaugleich zum vorhandenen Gelände erfolgen. Die Gesamtdicke des Oberbaus innerhalb der Zufahrt muss mindestens 50 cm betragen. Die Dicke des Oberbaus ist daher zu prüfen und ggf. zu verstärken. Die Länge der Zufahrt darf maximal 6,00 m betragen. Durch die baulichen Maßnahmen an der Zufahrt dürfen die Belange der öffentlichen Sicherheit nicht beeinträchtigt werden. Die Rechte Dritter sind zu wahren. Von allenAnsprüchen Dritter ist die Stadt Preußisch Oldendorf und die Straßenbauverwaltung freizusetzen. Verschmutzungen der Straße, die im Zusammenhang mit den Arbeiten entstehen, sind unverzüglich zu beseitigen. Schnee und Eis im Bereich der Aushub- und Ablagerungsstellen sind zu entfernen, soweit es aus Gründen der Sicherheit oder Leichtigkeit des Straßenverkehrs erforderlich ist. Alle Arbeiten sind durch eine von Ihnen zu beauftragende, zugelassene Straßen- oder Tiefbaufirma fachgerecht, entsprechend den anerkannten Regeln der Technik,auszuführen. Vor Bauausführung ist ein Ortstermin mit Ihnen, Ihrem gewählten Straßen- oder Tiefbauunternehmen sowie einem Mitarbeiter der Stadt Preußisch Oldendorf zu vereinbaren. Der Termin dient der Abstimmung bezüglich Umfang und Bauweise der Tiefbaumaßnahme. Für eine evtl. notwendige Sperrung des Gehweges und oder Gemeindestraße sowie für die Einrichtung und Beschilderung der Baustelle ist die Genehmigung deszuständigen Straßenverkehrsamtes in Minden (Telefon: 0571/807-29640) einzuholen. Baubeginn und Fertigstellung der Arbeiten ist der Stadt Preußisch Oldendorf schriftlich anzuzeigen. Die Tiefbauarbeiten unterliegen einem Gewährleistungszeitraum von 5 Jahren ab dem Datum der Baustellenabmeldung. Auf Verlangen der Straßenbauverwaltung findet eine Abnahme statt. Hierbei festgestellte oder innerhalb des o.g. Gewährleistungszeitraums auftretende Mängel sindunverzüglich zu beseitigen.
Die Kosten für die gesamten baulichen Maßnahmen zur Herstellung der Zufahrt gehe zu Kosten und zu Lasten des Grundstückseigentümers. Die Rechte und Belange Dritter bleiben von dieser Zustimmung unberührt. Die Stadt Preußisch Oldendorf ist von Haftungsansprüchen, die sich aus dem Bau oder dem Vorhandensein der Zufahrt ergeben, freizustellen. Die Lage vorhandener Versorgungsleitungen und Ihrer Einrichtungen ist vor Beginn der Bauarbeiten bei den entsprechenden Versorgungsträgern zu erfragen. Die Entwässerung der Verkehrsfläche darf durch dieAnbindung der Zufahrt nicht gestört werden Das anfallende Niederschlagswasser darf nicht auf das Straßengrundstück abgeleitet werden. Es sind Maßnahmen zu treffen, die ein Ableiten von Niederschlagswasser aus der Zufahrt auf die Gemeindestraße/Gehweg verhindern. Im Sichtfeld der Zufahrt dürfen keine Sichthindernisse mit mehr als 0,70 m Höhe über der Fahrbahn vorhanden sein. Der öffentliche Verkehrsraum darf nicht eingeschränkt werden. Die Befestigung der Zufahrt ist so zu wählen, dass die Verkehrssicherheit gewahrt bleibt. Sie hat den ortsüblichen Gestaltungsmerkmalen zu entsprechen. Die Einfassung muss niveaugleich zum vorhandenen Gelände erfolgen. Die Gesamtdicke des Oberbaus innerhalb der Zufahrt muss mindestens 50 cm betragen. Die Dicke des Oberbaus ist daher zu prüfen und ggf. zu verstärken. Die Länge der Zufahrt darf maximal 6,00 m betragen. Durch die baulichen Maßnahmen an der Zufahrt dürfen die Belange der öffentlichen Sicherheit nicht beeinträchtigt werden. Die Rechte Dritter sind zu wahren. Von allenAnsprüchen Dritter ist die Stadt Preußisch Oldendorf und die Straßenbauverwaltung freizusetzen. Verschmutzungen der Straße, die im Zusammenhang mit den Arbeiten entstehen, sind unverzüglich zu beseitigen. Schnee und Eis im Bereich der Aushub- und Ablagerungsstellen sind zu entfernen, soweit es aus Gründen der Sicherheit oder Leichtigkeit des Straßenverkehrs erforderlich ist. Alle Arbeiten sind durch eine von Ihnen zu beauftragende, zugelassene Straßen- oder Tiefbaufirma fachgerecht, entsprechend den anerkannten Regeln der Technik,auszuführen. Vor Bauausführung ist ein Ortstermin mit Ihnen, Ihrem gewählten Straßen- oder Tiefbauunternehmen sowie einem Mitarbeiter der Stadt Preußisch Oldendorf zu vereinbaren. Der Termin dient der Abstimmung bezüglich Umfang und Bauweise der Tiefbaumaßnahme. Für eine evtl. notwendige Sperrung des Gehweges und oder Gemeindestraße sowie für die Einrichtung und Beschilderung der Baustelle ist die Genehmigung deszuständigen Straßenverkehrsamtes in Minden (Telefon: 0571/807-29640) einzuholen. Baubeginn und Fertigstellung der Arbeiten ist der Stadt Preußisch Oldendorf schriftlich anzuzeigen. Die Tiefbauarbeiten unterliegen einem Gewährleistungszeitraum von 5 Jahren ab dem Datum der Baustellenabmeldung. Auf Verlangen der Straßenbauverwaltung findet eine Abnahme statt. Hierbei festgestellte oder innerhalb des o.g. Gewährleistungszeitraums auftretende Mängel sindunverzüglich zu beseitigen.
Die Kosten für die gesamten baulichen Maßnahmen zur Herstellung der Zufahrt gehe zu Kosten und zu Lasten des Grundstückseigentümers. Die Rechte und Belange Dritter bleiben von dieser Zustimmung unberührt. Die Stadt Preußisch Oldendorf ist von Haftungsansprüchen, die sich aus dem Bau oder dem Vorhandensein der Zufahrt ergeben, freizustellen. Die Lage vorhandener Versorgungsleitungen und Ihrer Einrichtungen ist vor Beginn der Bauarbeiten bei den entsprechenden Versorgungsträgern zu erfragen. Die Entwässerung der Verkehrsfläche darf durch dieAnbindung der Zufahrt nicht gestört werden Das anfallende Niederschlagswasser darf nicht auf das Straßengrundstück abgeleitet werden. Es sind Maßnahmen zu treffen, die ein Ableiten von Niederschlagswasser aus der Zufahrt auf die Gemeindestraße/Gehweg verhindern. Im Sichtfeld der Zufahrt dürfen keine Sichthindernisse mit mehr als 0,70 m Höhe über der Fahrbahn vorhanden sein. Der öffentliche Verkehrsraum darf nicht eingeschränkt werden. Die Befestigung der Zufahrt ist so zu wählen, dass die Verkehrssicherheit gewahrt bleibt. Sie hat den ortsüblichen Gestaltungsmerkmalen zu entsprechen. Die Einfassung muss niveaugleich zum vorhandenen Gelände erfolgen. Die Gesamtdicke des Oberbaus innerhalb der Zufahrt muss mindestens 50 cm betragen. Die Dicke des Oberbaus ist daher zu prüfen und ggf. zu verstärken. Die Länge der Zufahrt darf maximal 6,00 m betragen. Durch die baulichen Maßnahmen an der Zufahrt dürfen die Belange der öffentlichen Sicherheit nicht beeinträchtigt werden. Die Rechte Dritter sind zu wahren. Von allenAnsprüchen Dritter ist die Stadt Preußisch Oldendorf und die Straßenbauverwaltung freizusetzen. Verschmutzungen der Straße, die im Zusammenhang mit den Arbeiten entstehen, sind unverzüglich zu beseitigen. Schnee und Eis im Bereich der Aushub- und Ablagerungsstellen sind zu entfernen, soweit es aus Gründen der Sicherheit oder Leichtigkeit des Straßenverkehrs erforderlich ist. Alle Arbeiten sind durch eine von Ihnen zu beauftragende, zugelassene Straßen- oder Tiefbaufirma fachgerecht, entsprechend den anerkannten Regeln der Technik,auszuführen. Vor Bauausführung ist ein Ortstermin mit Ihnen, Ihrem gewählten Straßen- oder Tiefbauunternehmen sowie einem Mitarbeiter der Stadt Preußisch Oldendorf zu vereinbaren. Der Termin dient der Abstimmung bezüglich Umfang und Bauweise der Tiefbaumaßnahme. Für eine evtl. notwendige Sperrung des Gehweges und oder Gemeindestraße sowie für die Einrichtung und Beschilderung der Baustelle ist die Genehmigung deszuständigen Straßenverkehrsamtes in Minden (Telefon: 0571/807-29640) einzuholen. Baubeginn und Fertigstellung der Arbeiten ist der Stadt Preußisch Oldendorf schriftlich anzuzeigen. Die Tiefbauarbeiten unterliegen einem Gewährleistungszeitraum von 5 Jahren ab dem Datum der Baustellenabmeldung. Auf Verlangen der Straßenbauverwaltung findet eine Abnahme statt. Hierbei festgestellte oder innerhalb des o.g. Gewährleistungszeitraums auftretende Mängel sindunverzüglich zu beseitigen.