Gehwegüberfahrten Änderung

    Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen

    Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen. Bereits vorhandene Gehwegüberfahrten können Sie ändern lassen.

    Beschreibung

    Gehwegwegüberfahrten oder auch Grundstückszufahrten oder Bordsteinabsenkungen genannt, dienen dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen. Wenn Sie solch ein Vorhaben planen, für das der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Erlaubnis für die Gehwegüberfahrt. Bereits bestehende Gehwegüberfahrten können auch verändert werden. Sie können die Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen. Grundstückszufahrten erfordern, egal ob bei Herstellung oder Veränderung, einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen von der zuständigen Stelle genehmigt werden. In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragstellende Person die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben.

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Absenkung der öffentlichen Nebenanlagen kann durch das Amt für Stadtgrün und Baubetrieb genehmigt werden, wenn die örtlichen Verhältnisse dies zulassen und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Für die erforderlichen Arbeiten ist beim Amt für Stadtgrün und Baubetrieb eine Genehmigung einzuholen.

    Online-Dienst

    Absenkung/Anhebung eines Geh- und/oder Radweges zur Anlegung/Beseitigung einer Zufahrt

    ID: L100002_123012086

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Stadtgrün und Baubetrieb

    Adresse

    Hausanschrift

    Borsigstraße 16 b

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Dezernat IV

    Adresse

    Hausanschrift

    Apfelstraße 60

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Hauptantrag
      • Schriftlich
    • Nachweise
      • Maßstabsgerechter Lageplan Auszug Liegenschaftskataster
      • Fotos der Örtlichkeit
      • Flurkarte (optional)

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vollständig ausgefüllter Antrag (Online) sowie eine genaue Angabe, wo auf dem Grundstück die Änderung erfolgen soll (Skizze/Foto, kann beim Online-Antrag direkt hochgeladen werden).

    Voraussetzungen

    • Sie selbst sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin des Grundstücks.
    • Sie verfügen alternativ über eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beziehungsweise der Grundstückseigentümerin.
    • Sofern Sie die Herstellung selbst übernehmen dürfen, muss das beauftragte Unternehmen ein zugelassenes Unternehmen sein.
    • Eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges bleibt erhalten.
    • Es gibt durch die Maßnahme keine Unterbrechungen des Gehweges geben

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 18 Abs. 4 S. 2 i. V. m. § 20 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Die Änderung der Gehwegüberfahrt können Sie schriftlich (per Post, E-Mail, Fax) beantragen. Die Änderung der Gehwegüberfahrt erfolgt entweder durch die zuständige Stelle oder durch ein zugelassenes Unternehmen. Bis zur Durchführung der Änderung ist folgender Verfahrensablauf zu beachten:

    • Sie beantragen die Änderung der Gehwegüberfahrt mit all den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
    • Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Änderung sprechen.
    • Bei umfangreicheren Maßnahmen müssen Sie im Vorfeld, zusammen mit der zuständigen Stelle, einen Vororttermin organisieren und durchführen.
    • Nach positiver Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid und können die Gehwegüberfahrt ändern lassen (unter möglichen Bedingungen und Auflagen).
    • Auf Basis der Herstellungskosten ist eine Vorauszahlung von Ihnen zu leisten.
    • Nach Abschluss der Arbeiten erhalten Sie eine Rechnung über die Bezahlung der restlichen Herstellungskosten, abzüglich der geleisteten Vorauszahlung.

    Bei Änderung der Gehwegüberfahrt durch die zuständige Stelle:

    • Für die weitere Durchführung der Arbeiten müssen Sie keine weiteren Schritte vornehmen.

    Bei Änderung der Gehwegüberfahrt durch ein zugelassenes Unternehmen:

    • Das beauftragte Unternehmen muss eine verkehrsbehördliche Anordnung für die Maßnahme beantragen.
    • Nach Fertigstellung der Bauarbeiten vereinbaren Sie einen gemeinsamen Abnahmetermin mit der zuständigen Stelle.

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach Eingang des Antrages erfolgt die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit. Im Anschluss erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme erfolgt eine Abnahme/Kontrolle der durchgeführten Arbeiten. Ihre Anwesenheit ist für die Begehungen in der Regel nicht erforderlich.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    • Die Bearbeitungsdauer unterscheidet Antragsbearbeitung und Änderung der Gehwegüberfahrt.
      • Die Antragsbearbeitung: in der Regel zeitnah
      • Die Änderung der Gehwegüberfahrt durch die zuständige Stelle: Mindestens 3 Monate.

    Kosten

    Kostenart:

    Kostenhöhe (variabel): von _50__ bis zu _800__

    Bezeichnung der Kosten:

    Bemerkung: Die Kosten unterteilen sich in Gebühr und Herstellungskosten. Die Gebühr und die Herstellungskosten sind abhängig von der Größe und Beschaffenheit der Gehwegüberfahrt (gegebenenfalls auch für eine Baumersatzpflanzung oder Lichtmastumsetzung). Beide Kostenbestandteile müssen durch die Antragstellende Person getragen werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es wird nur die Veränderung beantragt, die vorangegangene Erlaubnis einer Gehwegüberfahrt ist weiterhin gültig.
    • Die Gehwegüberfahrt darf nicht selbst verändert werden, zum Beispiel mit Holzbalken, Stahlrampen oder Ähnlichem. Hierbei handelt es sich um einen unerlaubten Eingriff in den Straßenraum und dieser kann strafbar sein.
    • Die Erlaubnis zur Änderung einer Gehwegüberfahrt ersetzt nicht andere erforderliche behördliche Genehmigungen oder ergibt Ansprüche daraus zum Beispiel für den Bau einer Garage oder eine Carports.

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Arbeiten sind durch den Antragsteller an eine in der Handwerksrolle der Straßenbauerinnung eingetragene Straßenbaufirma kostenpflichtig zu vergeben und nach den Auflagen des Amt für Stadtgrün und Baubetrieb herzustellen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM), Wegeverwaltung am 09.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Änderung, Bordstein, Bürgersteig, Bürgersteigabsenkung, Gehwegüberfahrt, Bordsteinabsenkung, Grundstückszufahrt, Zufahrt, Grundstückserschließung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English