Gehwegüberfahrten Änderung

    Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen

    Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen. Bereits vorhandene Gehwegüberfahrten können Sie ändern lassen.

    Beschreibung

    Gehwegwegüberfahrten oder auch Grundstückszufahrten oder Bordsteinabsenkungen genannt, dienen dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen. Wenn Sie solch ein Vorhaben planen, für das der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Erlaubnis für die Gehwegüberfahrt. Bereits bestehende Gehwegüberfahrten können auch verändert werden. Sie können die Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen. Grundstückszufahrten erfordern, egal ob bei Herstellung oder Veränderung, einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen von der zuständigen Stelle genehmigt werden. In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragstellende Person die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben.

    Hinweise für Baesweiler: Inhalte der zuständigen Stelle

    Aufbruchgenehmigung Der Aufbruch einer öffentlichen Verkehrsfläche bedarf einer Genehmigung des zuständigen Straßenbaulastträgers, diese ist i.d.R. bei der Stadt Baesweiler zu beantragen. Bei Aufbrüchen an Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten ist die Genehmigung des jeweiligen Baulastträgers notwendig. In diesen Fällen nennt Ihnen das Amt für Abwasserbeseitigung und Straßenbau gerne die zuständigen Ansprechpartner. Ein Antrag zum "Aufbruch einer öffentlichen Verkehrsfläche" ist erforderlich bei Baumaßnahmen, die ganz oder teilweise in der öffentlichen Verkehrsfläche stattfinden (z.B. Verlegung von Versorgungsleitungen, Aufgrabungen infolge von Arbeiten an Hausfassaden z.B. bei Kelleraußenwandisolierung, Wärmedämmung oder Verklinkerung der Fassade u.ä.). Die nötigen Arbeiten dürfen nur durch Fachunternehmen mit einer Eintragung in der "Handwerksrolle Straßenbau" oder einer IHK-Eintragung ausgeführt werden, zudem ist von diesen Fachunternehmen vor Beginn der Arbeiten ein Antrag zur Verkehrslenkung beim Ordnungsamt der Stadt Baesweiler zu stellen. Grundsätzlich ist bei baulichem Eingriff in die öffentliche Verkehrsfläche oder bei baulicher Veränderung der öffentlichen Verkehrsfläche immer die Genehmigung des Straßenbaulastträgers, i.d.R. der Stadt Baesweiler einzuholen. Im Falle eines Aufbruchs ist ein formloser schriftlicher Antrag unter Beachtung des Merkblattes (s. Downloads) zu stellen. Bordsteinabsenkung Eine Bordsteinabsenkung mit Anpassung der Nebenanlage (Geh- und Radweg, Parkstreifen o.ä.) im Bereich einer geplanten Zufahrt innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche bedarf einer Genehmigung des zuständigen Straßenbaulastträgers, diese ist i.d.R. bei der Stadt Baesweiler zu beantragen. Sollte die Baulast bei einem anderen Träger liegen, teilt Ihnen das Amt für Abwasserbeseitigung und Straßenbau gerne den zuständigen Ansprechpartner mit. Einen Antrag auf Bordsteinabsenkung stellt man, um für eine Garagen-, Carport- oder Stellplatzzufahrt einen Bordstein inkl. der Nebenanlage abzusenken oder um eine vorhandene Absenkung beseitigen zu dürfen. Sollte ein Gehweg im Bereich der geplanten Errichtung eines Carports, Garage oder Stellplatzes bereits auf ganzer Länge mittels Rundbord abgesenkt sein, muss dennoch ein Antrag gestellt werden, da die vorhandene Nebenanlage als Gehweg für den Fußgänger und nicht für das regelmäßige Überfahren mit Fahrzeugen dimensioniert ist, d.h. die Befestigung der Nebenanlage muss ertüchtigt werden, damit sie den auftretenden Belastungen stand hält. Da es sich bei der Bordsteinabsenkung i.d.R. um Arbeiten in der öffentlichen Verkehrsfläche handelt, dürfen diese nur durch Fachunternehmen mit einer Eintragung in der "Handwerksrolle Straßenbau" oder einer IHK-Eintragung ausgeführt werden, zudem ist von diesen Fachunternehmen vor Beginn der Arbeiten ein Antrag zur Verkehrslenkung beim Ordnungsamt der Stadt Baesweiler zu stellen. Grundsätzlich ist bei baulicher Veränderung der öffentlichen Verkehrsfläche immer die Genehmigung des Straßenbaulastträgers, i.d.R. der Stadt Baesweiler einzuholen. Im Falle einer Bordsteinabsenkung ist ein formloser schriftlicher Antrag unter Betrachtung des Merkblattes (s. Downloads) zu stellen.

    Online-Dienst

    Arbeiten im öffentlichen Straßenraum

    ID: L100002_122654931

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Baesweiler

    Beschreibung

    Amt 30 / 301

    Adresse

    Hausanschrift

    Mariastraße 2

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Fax: +492401800129

    Telefon Festnetz: +492401800102

    E-Mail: lara.roosen@stadt.baesweiler.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Amt für Abwasserbeseitigung und Straßenbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstraße 11

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Fax: 02401 800-117

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Hauptantrag
      • Schriftlich
    • Nachweise
      • Maßstabsgerechter Lageplan Auszug Liegenschaftskataster
      • Fotos der Örtlichkeit
      • Flurkarte (optional)

    Voraussetzungen

    • Sie selbst sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin des Grundstücks.
    • Sie verfügen alternativ über eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beziehungsweise der Grundstückseigentümerin.
    • Sofern Sie die Herstellung selbst übernehmen dürfen, muss das beauftragte Unternehmen ein zugelassenes Unternehmen sein.
    • Eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges bleibt erhalten.
    • Es gibt durch die Maßnahme keine Unterbrechungen des Gehweges geben

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Die Änderung der Gehwegüberfahrt können Sie schriftlich (per Post, E-Mail, Fax) beantragen. Die Änderung der Gehwegüberfahrt erfolgt entweder durch die zuständige Stelle oder durch ein zugelassenes Unternehmen. Bis zur Durchführung der Änderung ist folgender Verfahrensablauf zu beachten:

    • Sie beantragen die Änderung der Gehwegüberfahrt mit all den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
    • Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Änderung sprechen.
    • Bei umfangreicheren Maßnahmen müssen Sie im Vorfeld, zusammen mit der zuständigen Stelle, einen Vororttermin organisieren und durchführen.
    • Nach positiver Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid und können die Gehwegüberfahrt ändern lassen (unter möglichen Bedingungen und Auflagen).
    • Auf Basis der Herstellungskosten ist eine Vorauszahlung von Ihnen zu leisten.
    • Nach Abschluss der Arbeiten erhalten Sie eine Rechnung über die Bezahlung der restlichen Herstellungskosten, abzüglich der geleisteten Vorauszahlung.

    Bei Änderung der Gehwegüberfahrt durch die zuständige Stelle:

    • Für die weitere Durchführung der Arbeiten müssen Sie keine weiteren Schritte vornehmen.

    Bei Änderung der Gehwegüberfahrt durch ein zugelassenes Unternehmen:

    • Das beauftragte Unternehmen muss eine verkehrsbehördliche Anordnung für die Maßnahme beantragen.
    • Nach Fertigstellung der Bauarbeiten vereinbaren Sie einen gemeinsamen Abnahmetermin mit der zuständigen Stelle.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    • Die Bearbeitungsdauer unterscheidet Antragsbearbeitung und Änderung der Gehwegüberfahrt.
      • Die Antragsbearbeitung: in der Regel zeitnah
      • Die Änderung der Gehwegüberfahrt durch die zuständige Stelle: Mindestens 3 Monate.

    Kosten

    Kostenart:

    Kostenhöhe (variabel): von _50__ bis zu _800__

    Bezeichnung der Kosten:

    Bemerkung: Die Kosten unterteilen sich in Gebühr und Herstellungskosten. Die Gebühr und die Herstellungskosten sind abhängig von der Größe und Beschaffenheit der Gehwegüberfahrt (gegebenenfalls auch für eine Baumersatzpflanzung oder Lichtmastumsetzung). Beide Kostenbestandteile müssen durch die Antragstellende Person getragen werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es wird nur die Veränderung beantragt, die vorangegangene Erlaubnis einer Gehwegüberfahrt ist weiterhin gültig.
    • Die Gehwegüberfahrt darf nicht selbst verändert werden, zum Beispiel mit Holzbalken, Stahlrampen oder Ähnlichem. Hierbei handelt es sich um einen unerlaubten Eingriff in den Straßenraum und dieser kann strafbar sein.
    • Die Erlaubnis zur Änderung einer Gehwegüberfahrt ersetzt nicht andere erforderliche behördliche Genehmigungen oder ergibt Ansprüche daraus zum Beispiel für den Bau einer Garage oder eine Carports.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM), Wegeverwaltung am 09.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Änderung, Bordstein, Bürgersteig, Bürgersteigabsenkung, Gehwegüberfahrt, Bordsteinabsenkung, Grundstückszufahrt, Zufahrt, Grundstückserschließung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English