Verkehrszeichen Entfernung

    Entfernung von Verkehrszeichen vorschlagen

    Fällt Ihnen ein Verkehrsschild auf, das Sie für überflüssig halten? Dann können Sie dessen Entfernung vorschlagen.

    Beschreibung

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.

    Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:

    • Verkehrsschilder
    • Straßenmarkierungen
    • Ampeln

    Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:

    • rot-weiß gestreifte Schranken
    • Poller und Absperrgeländer
    • Parkscheinautomaten

    Manchmal entfallen die Gründe dafür, dass ein Verkehrszeichen aufgestellt wurde. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:

    • die Verkehrsführung geändert wurde
    • sich Verkehrszeichen widersprechen
    • Poller den Fuß- oder Fahrradverkehr stören
    • ein Verkehrsschild auf eine Gefahr hinweist, obwohl es diese nicht mehr gibt

    Sie können Vorschläge zur Entfernung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen bei Ihrer Straßenverkehrsbehörde einreichen. Dabei erläutern Sie die Gründe, die zu Ihrem Vorschlag geführt haben. Die Straßenverkehrsbehörde prüft dann, ob das VZ oder die VE in dem konkreten Fall noch erforderlich sind.

    Hinweise für Baesweiler: Inhalte der zuständigen Stelle

    Im Rahmen der Verkehrslenkung werden alle notwendigen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit getroffen. Hierzu gehören z.B.: Verkehrsanordnungen für die städtischen Beschilderungen, Markierungen und sonstige Verkehrseinrichtungen einschließlich Lichtsignalanlagen etc., Verkehrsanordnungen für die Wegweisungs- und Straßennamensbeschilderung, Beschränkung oder Verbot des Verkehrs auf bestimmten Straßen oder Straßenstrecken, Kennzeichnen von Parkmöglichkeiten für Schwerbehinderte, Kennzeichnung von verkehrsberuhigten Bereichen oder geschwindigkeitsbegrenzten Zonen, Genehmigung von Großbaustellen, wenn Umleitungen oder Baustellenampeln erforderlich sind. Vor Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung werden die Polizei, sowie ggfls. weitere Institutionen und Dienststellen - beispielsweise die Freiwillige Feuerwehr Baesweiler - angehört. Sollten Sie Anfragen oder Beschwerden zu Verkehrssituationen im Stadtgebiet Baesweiler haben, kontaktieren Sie bitte den rechtsseitig aufgeführten Mitarbeiter. Unter Umständen wird dieser dann einen Ortstermin mit Ihnen vereinbaren, um die Situation eingehend zu besprechen.

    Online-Dienst

    Verkehrslenkung

    ID: L100002_122643980

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstraße 11

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Fax: 02401 800-117

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Verkehrsschilder, Ampel, Fußgängerüberweg, Poller, Parkscheinautomat, Lichtsignalanlage, Absperrgeländer, Straßenmarkierung, Sperrpfosten, Beschilderung, Schranke Straße

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English