Verkehrszeichen Aufstellung

    Aufstellung von Verkehrszeichen anregen

    Möchten Sie eine Gefahrenstelle im Straßenverkehr entschärfen? Dann können Sie die Aufstellung eines neuen Verkehrszeichens vorschlagen.

    Beschreibung

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.

    Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:

    • Verkehrsschilder
    • Straßenmarkierungen
    • Ampeln

    Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:

    • rot-weiß gestreifte Schranken
    • Poller und Absperrgeländer
    • Parkscheinautomaten

    Ihre Straßenverkehrsbehörde ordnet an, wo Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aufgestellt werden.

    Wenn Ihnen als Bürgerin oder Bürger eine Stelle auffällt, an der Ihrer Meinung nach ein Verkehrsschild stehen sollte, können Sie dies vorschlagen.

    Das kann zum Beispiel sein:

    • Entschärfung von Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkten
    • eine neue Fußgängerampel
    • mehr Klarheit bei der Verkehrsführung
    • Schutz von Kindern vor Kitas und Schulen

    Sie können Ihren Vorschlag zur Aufstellung eines neuen Verkehrszeichens oder einer neuen Verkehrseinrichtung bei Ihrer Straßenverkehrsbehörde einreichen. Dabei erläutern Sie die Gründe, die zu Ihrem Vorschlag führen. Die Straßenverkehrsbehörde prüft dann, ob sie das VZ oder die VE anordnet.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie wollen umziehen oder benötigen für eine Veranstaltung Straßenschilder? Um sich ein oder mehrere Schilder ausleihen zu können, müssen Sie eine Sperrgenehmigung vorlegen.

    Online-Dienst

    Verkehrszeichen ausleihen

    ID: L100002_122694161

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Verkehr Abteilung Mobilitätsplanung Team Verkehrssicherheit und -regelungen Ausnahmegenehmigungen

    Beschreibung

    Amt für VerkehrAbteilung MobilitätsplanungTeam Verkehrssicherheit und -regelungenAusnahmegenehmigungen

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Bebel-Straße 92

    33602 Bielefeld

    Technisches Rathaus

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6245

    E-Mail: ausnahmegenehmigung@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld (UWB) Geschäftsbereich Stadtreinigung Abteilung Straßeninstandhaltung und -beschilderung

    Beschreibung

    Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld (UWB)Geschäftsbereich StadtreinigungAbteilung Straßeninstandhaltung und -beschilderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Wiehagen 75

    33607 Bielefeld

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-6471

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: umweltbetrieb@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine vom Amt für Verkehr ausgestellte Sperrgenehmigung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Antragstellung erfolgt online oder telefonisch über den Umweltbetrieb. Die Sperrgenehmigung wird vom Amt für Verkehr ausgestellt. Die Verkehrszeichen können auf dem Bauhof Ost, Am Wiehagen 75, 33607 Bielefeld immer Montag - Donnerstag von 07:30 - 15:30 Uhr und Freitag von 07:30 - 11:30 Uhr abgeholt werden. Da nur ein gewisses Kontingent an Verkehrszeichen zur Verfügung steht, ist es von Vorteil diese frühzeitig zu reservieren. So können Sie sichergehen, dass die Verkehrszeichen auch zum gewünschten Termin bereitstehen. Eine Rückmeldung auf den Onlineantrag erfolgt nur, wenn Schilder nicht verfügbar sind. Ansonsten können Sie die Schilder wie beantragt abholen. Sollte die Aufstellung durch den Umweltbetrieb erfolgen, nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt zu uns auf. Alternative Ausleihmöglichkeiten bieten private Anbieter.

    Fristen

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Ausleihfrist beträgt 2 Wochen bzw. den vereinbarten Ausleihzeitraum. Die Verkehrszeichen sind unmittelbar am nächsten Werktag zurückzugeben. Für eine verspätete Rückgabe werden die entsprechenden Gebühren in Rechnung gestellt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte stellen Sie den Antrag auf das Ausleihen der Verkehrszeichen mindestens eine Woche vor dem Ausleihtermin. Die Verkehrszeichen müssen mindestens vier Tage vor Gültigkeit des Halteverbots aufgestellt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei Beschädigungen, die über die normalen Gebrauchsspuren hinausgehen oder bei Verlust werden die Verkehrszeichen in Höhe des entstandenen Schadens in Rechnung gestellt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Schranke Straße, Sperrpfosten, Verkehrsschilder, Ampel, Absperrgeländer, Verkehrssicherheit, Gefahrenstelle, Lichtsignalanlage, Parkscheinautomat, Straßenmarkierung, Poller, Fußgängerüberweg, Beschilderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de