Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis

    Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen

    Wenn Sie bei Baumaßnahmen oder Veranstaltungen den öffentlichen Verkehrsraum nutzen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Für jede Maßnahme, bei der Sie den öffentlichen Verkehrsraum nutzen und einschränken, müssen Sie eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde einholen.
    Zu solchen Maßnahmen gehören:

    • Straßenbaumaßnahmen
    • das Aufstellen von Gerüsten oder das Lagern von Baumaterialien
    • Umzüge
    • Veranstaltungen

    Sie dürfen mit den Maßnahmen erst dann beginnen, wenn Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.

    Sie sind dafür zuständig, die Öffentlichkeit über die Maßnahme zu informieren.

    Mit der Erlaubnis legt die zuständige Behörde in einer verkehrsrechtlichen Anordnung fest,

    • wie Sie die Arbeitsstelle absperren und kennzeichnen müssen,
    • ob und wie Sie den Verkehr beschränken, leiten und regeln müssen und
    • wie Sie eventuelle Umleitungsstrecken kennzeichnen müssen.

    Diese Auflagen sorgen zum einen für die Sicherheit der Arbeitenden und Verkehrsteilnehmenden. Zum anderen stellen sie sicher, dass der Verkehr nicht mehr als nötig beeinträchtigt wird.

    Sie benötigen eine verkehrsrechtliche Anordnung nicht nur bei der vollständigen oder teilweisen Sperrung einer Fahrbahn. Sie ist auch dann nötig, wenn sich die Arbeiten nur auf Rad- oder Gehwege auswirken.

    Handelt es sich bei der beantragten Verkehrsraumeinschränkung um eine Arbeitsstelle, so muss eine Bauleiterin beziehungsweise ein Bauleiter benannt werden.

    Wenn die Maßnahme länger dauert als der beantragte Zeitraum, müssen Sie vor Ablauf der genehmigten Zeit die Verlängerung der Maßnahme beantragen.

    Bei einer Havarie (Notmaßnahme) wenden Sie sich direkt an die zuständige Polizeidienststelle.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für eine Baustelleneinrichtung ist vorrangig vorhandene Privatfläche zu nutzen. Sollte dies nicht möglich sein, ist für die Inanspruchnahme der öffentlichen Wegefläche (Gehweg, Parkstreifen oder Parkbucht) ein Antrag auf Sondernutzung zu stellen.Auf dieser Seite können Sie, digital über das Serviceportal der Stadt Dortmund oder alternativ mittels des unter "Online Services und Formular" zu findenden PDF-Antragsvordruck, einen "Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis im Rahmen von Baustellen" stellen. Dieser kann sich bspw. auf das Aufstellen eines Baugerüsts mit oder ohne Tunnel, das Lagern von Baustoffen, das Einrichten eines Bauzauns o. ä. beziehen.

    Online-Dienst

    Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen

    ID: L100002_123926371

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Straßenverkehrsbehörde - Baustellenmanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Königswall 14

    44137 Dortmund

    Kontakt

    Fax: +49 231 50-25481

    Telefon Festnetz: +49 231 50-25481

    E-Mail: sondernutzung-baustellen@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie benötigen folgende Unterlagen:

    • Antrag für die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung
    • maßstabsgerechter Lageplan
    • gegebenenfalls: Zertifikat "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (MVAS)
    • optional: Verkehrszeichenplan
    • optional: Umleitungsplan
    • optional: Erläuterung zum Bauvorhaben/Ablauf
    • optional: Signallage/Signalzeichenplan

    Voraussetzungen

    Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie können ein berechtigtes Interesse nachweisen.
    • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein und beeinträchtigen den Verkehr nicht unverhältnismäßig.
    • Sie schränken den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig ein.
    • Bei Verkehrsraumeinschränkung durch Arbeitsstelle: Sie haben als verantwortliche Person für eine verkehrsrechtliche Anordnung das Zertifikat "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (MVAS) inne.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vorrangig zu nutzende Privatfläche reicht nicht aus / ist nicht vorhandenÖffentliche Gegebenheiten müssen für die Aufstellung ausreichen (breite Gehwege)Die beantragte Sondernutzung darf den öffentlichen Verkehr nicht beeinflussen, behindern und/oder blockierenBitte beachten Sie, dass bei einem beabsichtigten Aufstellen eines Baugerüsts zwingend eine Gerüstbaufirma zu beauftragen und innerhalb der Antragstellung zu nennen ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    §§ 18 f. Straßen- und Wegegesetz NRWSondernutzungssatzung der Stadt Dortmund

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie können die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung per Post beantragen.

    • Sie informieren sich auf der Internetseite der für Sie zuständigen Behörde. Sie laden, falls vorhanden, das entsprechende Formular herunter.
    • Falls ein Formular vorhanden ist: Sie füllen das Formular aus, und unterschreiben es. Dann reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail ein.
    • Falls kein Formular vorhanden ist: Sie verfassen einen formlosen Antrag, unterschreiben ihn und reichen ihn mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail ein.
    • Die zuständigen Behörden prüfen den Antrag und beziehen, sofern erforderlich, weitere Stellen mit ein.
    • Nach der Prüfung des Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid. Der Genehmigungsbescheid enthält für Sie die verkehrsrechtliche Anordnung.
    • Sie können nun die Maßnahme im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung durchführen.
    • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
    • Sie zahlen die Gebühr.

    Fristen

    Antragsfrist: 14 Tage (Mindestantragsfrist)

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag auf Sondernutzungserlaubnis im öffentlichen Straßenraum muss bei der Straßenverkehrsbehörde rechtzeitig und vollständig ausgefüllt mit allen notwendigen Unterlagen eingereicht werden.Rechtzeitig ist die Einreichung in einfachen Fällen in der Regel mindestens 2 Wochen vor Aufstellung.In sensiblen Bereichen (z.B. im Innenstadtbereich des Wallrings) kann die Bearbeitungszeit aufgrund des benötigten Anhörungsverfahrens jedoch 4-6 Wochen betragen, weswegen wir in diesen Fällen um eine entsprechend frühere Einreichung bitten.

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen (Die Bearbeitungszeit für umfangreiche Maßnahmen fällt höher aus als die Bearbeitungszeit für kurzweilige, weniger umfangreiche Maßnahmen.)

    Kosten

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Im Falle der Sondererlaubniserteilung fallen Gebühren gemäß des "Gebührentarifs zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Dortmundmit folgender Zoneneinteilung des Stadtgebietes Dortmund" an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 17.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Verkehrsraumeinschränkung, Gehwegsperrung, Verkehrsraum einschränken, Beschilderung, Straßensperrung Erlaubnis, Baustelle, Baumaßnahme, Genehmigung Absperrung, Verkehrsrechtliche Anordnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de