Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

    Wenn Sie im öffentlichen Raum werben wollen, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen geworben wird, handelt es sich um Außenwerbung.

    Wenn Sie außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen für etwas werben wollen, zum Beispiel durch das Aufhängen von Plakaten, stellt dies eine Nutzung dar, die über den üblichen Gebrauch des öffentlichen Raumes (Gemeingebrauch) hinausgeht. Es liegt eine Sondernutzung vor, für welche Sie eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen müssen. Die Die Sondernutzungserlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Werben beginnen.

    Hinweise für Barntrup: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wie kann ich mich über einen anderen Bürger beschweren? Grundsätzlich ist jede Beschwere schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben. Dies ist nötig, da die Stadt Barntrup nachweisen muss, warum sie tätig wird. Gibt es noch eine Mittagsruhe? Wann ist sie genau? Ja. Die Mittagsruhe gilt von 13 bis 15 Uhr. Hier dürfen im Freien keine lauten Arbeiten, z. B. Rasen mähen, verrichtet werden. Darf ich ein Plakat aufhängen oder Handzettel verteilen? Prinzipiell benötigen Sie eine Erlaubnis, wenn Sie öffentlich werben wollen. Entweder vom Eigentümer/Betreiber bei Privateigentum (z.B. dem Parkplatz eines Supermarktes) oder der Stadt Barntrup bei öffentlichem Eigentum (z.B. Ampeln, Stromkästen) und darüber hinaus, wenn das Privateigentum an öffentliches Eigentum angrenzt. (z.B. eine Hauswand, die direkt am Bürgersteig oder der Straße steht) Darf ich meine Gartenabfälle verbrennen? Nein. Seit Anfang 2013 ist das Verbrennen von Gartenabfällen grundsätzlich verboten. Pflanzliche Abfälle aus dem heimischen Garten können in der grünen Tonne entsorgt oder werden. Wann darf ich meinen Rasen mähen oder andere laute Arbeiten verrichten? In reinen und allgemeinen Wohngebieten nur werktags von 7 bis 13 Uhr und 15 bis 19 Uhr. Ob ihr Gebiet ein reines oder allgemeines Wohngebiet ist, erfahren Sie beim Bauamt. Auf was muss ich achten, wenn ich Tiere halte oder mit mir führe? Sie sind für eventuelle Gefahren, Beschädigungen und Beschmutzungen Ihrer gehaltenen oder mitgeführten Tiere verantwortlich. Beispielsweise müssen Hunde einer bestimmten Rasse oder einer bestimmten Größe immer an der Leine geführt werden und Freigänger Katzen müssen kastriert und gechipt sein.

    Online-Dienst

    Informationen Ordnungsbehörde

    ID: L100002_122663893

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Barntrup

    Beschreibung

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Mittelstr. 32

    32683 Barntrup

    Kontakt

    Fax: +495263409401

    Telefon Festnetz: +495263409132

    E-Mail: s.westphal@barntrup.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Sachgebiet - Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Mittelstraße 32

    32683 Barntrup

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
    • Unterlagen, welche die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel ein Entwurf des Werbeträgers und ein Lageplan)

    Voraussetzungen

    • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein.
    • Sie beeinträchtigen die Leichtigkeit des Verkehrsflusses nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen Wegebestandteile nicht unverhältnismäßig.
    • Sie schränken Belange der Umwelt nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken städtebauliche Belange nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken öffentliche Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken öffentliche oder private Rechte Dritter nicht unverhältnismäßig ein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie reichen Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.

    Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich über die Entscheidung.

    Fristen

    Keine. Die Erlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Antrages, sowie von der Qualität der eingereichten Unterlagen.

    Kosten

    Es fällt eine Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis an. Zudem können Gebühren für die Benutzung der Fläche anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Auch wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie keinen Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Die zuständige Stelle entscheidet im eigenen Ermessen über Ihren Antrag.

    Die zuständige Stelle erteilt Ihnen die Sondernutzungserlaubnis in befristet und mit einem Widerrufsvorbehalt. Dies bedeutet, dass die erteilte Erlaubnis zurückgezogen werden kann. Die Erlaubnis wird in der Regel mit Auflagen versehen, die Sie erfüllen müssen.

    Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie für die Beseitigung von Schäden, die durch Ihre Sondernutzung entstehen, bezahlen. Die zuständige Stelle kann hierzu auch eine Vorauszahlung oder die Hinterlegung einer Geldsumme als Sicherheit von Ihnen verlangen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Verkehr und Mobilitätswende am 02.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Marketing, Außenwerbung, Wahlen, Schild, Flyer, Plakatierungen, Handzettel, Reklame, Werbeträger, Wildplakatierung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English