Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

    Wenn Sie im öffentlichen Raum werben wollen, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen geworben wird, handelt es sich um Außenwerbung.

    Wenn Sie außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen für etwas werben wollen, zum Beispiel durch das Aufhängen von Plakaten, stellt dies eine Nutzung dar, die über den üblichen Gebrauch des öffentlichen Raumes (Gemeingebrauch) hinausgeht. Es liegt eine Sondernutzung vor, für welche Sie eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen müssen. Die Die Sondernutzungserlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Werben beginnen.

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn durch eine Veranstaltungen eine Straße mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist dafür eine Erlaubnis erforderlich. Das ist dann der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den regulären Verkehr eingeschränkt wird, zum Beispiel aufgrund der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge. In bestimmten Fällen kann dies auch Veranstaltungen auf privaten Flächen betreffen: etwa dann, wenn parkende Autos den öffentlichen Verkehr beeinträchtigen. Sofern private Flächen in Anspruch genommen werden, muss im Vorfeld das Einverständnis der Eigentümerin bzw. des Eigentümers vorliegen.Auch für Radtouren ist eine Erlaubnis erforderlich, wenn mehr als 100 Personen teilnehmen oder mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen ist.Je nach Art der Veranstaltung ist vom Veranstalter außerdem ein ausreichender Versicherungsschutz nachzuweisen.Ausgenommen von der Erlaubnispflicht sind kleinere ortsübliche Brauchtums- oder kirchliche Veranstaltungen, zum Beispiel Martinsumzüge oder Prozessionen. Auch diese sind jedoch im Voraus der Straßenverkehrsbehörde anzuzeigen.Da vor Erteilung einer Erlaubnis noch Dritte (Polizei, Baulastträger, ggf. sonstige Betroffene) angehört werden müssen, sollte der Antrag mit den vollständigen Unterlagen (s. u.) spätestens drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung eingereicht werden.Die Antragsstellung ist im Wirtschafts-Service-Portal.NRW auch online möglich.

    Online-Dienst

    Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

    ID: L100002_128576971

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Verl

    Beschreibung

    Fachbereich Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Paderborner Straße 5

    33415 Verl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +495246961170

    E-Mail: tobias.dumrauf@verl.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Fachbereich Sicherheit und Ordnung

    Beschreibung

    Zum Aufgabenbereich des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung gehören das Standesamt sowie die umfangreichen Verwaltungstätigkeiten des Bürgerservice, der im Erdgeschoss im Eingangsbereich des Rathauses zu finden ist. Im ersten Obergeschoss stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des allgemeinen Ordnungsamtes zu Fragen in Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten, zur Hundehaltung oder zu Verkehrsangelegenheiten sowie bei Problemen mit Lärm oder anderen Immissionen zur Verfügung. Weiterhin umfasst der Fachbereich die Bereiche Feuerwehr und Rettungsdienst. Abgerundet wird das Aufgabenspektrum durch die über die reine Eigenverantwortung hinausgehenden Aufgaben der Vorbereitung und Durchführung von überörtlichen Wahlen und der Kommunalwahlen sowie durch die im Auftrag des Landesbetriebs Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) durchzuführenden statistischen Erhebungen verschiedenster Art.Für den Eigenbetrieb Ostwestfalenhalle Kaunitz werden die Vermietung der Ostwestfalenhalle Kaunitz und die Organisation des Hobbymarktes, des Wochenmarktes sowie der Kirmes "Verler Leben" übernommen. Auch die Kontrollen im ruhenden Verkehr und auf öffentlichen Plätzen, die Überwachung und Durchsetzung zahlreicher Gesetze, die Organisation der Straßenreinigung und die Bewirtschaftung der Friedhofskapelle in Verl gehören zum Aufgabenkatalog.

    Adresse

    Hausanschrift

    Paderborner Str. 5

    33415 Verl

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrDienstag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrMittwoch: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrDonnerstag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17.30 UhrFreitag: 8 bis 12.30 UhrSamstag: geschlossenSonntag: geschlossen

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
    • Unterlagen, welche die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel ein Entwurf des Werbeträgers und ein Lageplan)

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Veranstaltererklärung Bestätigung der Versicherung über den Haftpflichtversicherungsschutz Bei benötigter Straßensperrung ist auch ein Lageplan mit Markierung der zu sperrenden Fläche einzureichen. Bei Umzügen wird darüber hinaus ein Streckenplan benötigt.

    Formulare

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag auf Erlaubnis einer RadsportveranstaltungVeranstaltererklärungAntrag auf Erlaubnis einer Veranstaltung auf öffentlichem GrundVersicherungsbestätigung für VeranstaltungenOnline-Antrag "Sondernutzung von Straßen"

    Voraussetzungen

    • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein.
    • Sie beeinträchtigen die Leichtigkeit des Verkehrsflusses nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen Wegebestandteile nicht unverhältnismäßig.
    • Sie schränken Belange der Umwelt nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken städtebauliche Belange nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken öffentliche Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken öffentliche oder private Rechte Dritter nicht unverhältnismäßig ein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 8a Bundesfernstraßengesetz (FstrG)§§ 18 19a Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW)§ 22 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie reichen Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.

    Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich über die Entscheidung.

    Fristen

    Keine. Die Erlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Antrages, sowie von der Qualität der eingereichten Unterlagen.

    Kosten

    Es fällt eine Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis an. Zudem können Gebühren für die Benutzung der Fläche anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Auch wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie keinen Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Die zuständige Stelle entscheidet im eigenen Ermessen über Ihren Antrag.

    Die zuständige Stelle erteilt Ihnen die Sondernutzungserlaubnis in befristet und mit einem Widerrufsvorbehalt. Dies bedeutet, dass die erteilte Erlaubnis zurückgezogen werden kann. Die Erlaubnis wird in der Regel mit Auflagen versehen, die Sie erfüllen müssen.

    Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie für die Beseitigung von Schäden, die durch Ihre Sondernutzung entstehen, bezahlen. Die zuständige Stelle kann hierzu auch eine Vorauszahlung oder die Hinterlegung einer Geldsumme als Sicherheit von Ihnen verlangen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Verkehr und Mobilitätswende am 02.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Plakatierungen, Handzettel, Außenwerbung, Reklame, Werbeträger, Schild, Marketing, Flyer, Wahlen, Wildplakatierung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de