Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

    Wenn Sie im öffentlichen Raum werben wollen, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen geworben wird, handelt es sich um Außenwerbung.

    Wenn Sie außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen für etwas werben wollen, zum Beispiel durch das Aufhängen von Plakaten, stellt dies eine Nutzung dar, die über den üblichen Gebrauch des öffentlichen Raumes (Gemeingebrauch) hinausgeht. Es liegt eine Sondernutzung vor, für welche Sie eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen müssen. Die Die Sondernutzungserlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Werben beginnen.

    Hinweise für Haltern am See: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Inanspruchnahme öffentlicher Fläche über den Allgemeingebrauch hinaus ist genehmigungs- und gebührenpflichtig.

    Online-Dienst

    Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

    ID: L100002_128576971

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

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    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Haltern am See

    Beschreibung

    Fachbereich Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Conrads-Str. 1

    45721 Haltern am See

    Kontakt

    Fax: +492364933181

    Telefon Festnetz: +4902364933186

    E-Mail: ordnungsamt@haltern.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ordnung

    Beschreibung

    Bürgerbüro (siehe dortige Beschreibung) Gewerbeangelegenheiten Angelegenheiten nach dem Landeshundegesetz Parkraumbewirtschaftung Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen allgemeine Ordnungsangelegenheiten Fachbereichsleiter Ordnung und Soziales Herr Helmut Lampe

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Conrads-Straße 1

    45721 Haltern am See

    Kontakt

    Fax: 02364 933 181

    Telefon Festnetz: siehe jeweilige Leistungsbesch

    E-Mail: Ordnungsamt@Haltern.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ordnung

    Beschreibung

    Bürgerbüro (siehe dortige Beschreibung) Gewerbeangelegenheiten Angelegenheiten nach dem Landeshundegesetz Parkraumbewirtschaftung Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen allgemeine Ordnungsangelegenheiten Fachbereichsleiter Ordnung und Soziales Herr Helmut Lampe

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Conrads-Straße 1

    45721 Haltern am See

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    Telefon Festnetz: siehe jeweilige Leistungsbesch

    Fax: 02364 933 181

    E-Mail: Ordnungsamt@Haltern.de

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    Technisch geändert am 17.12.2024

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    Bürgerbüro (siehe dortige Beschreibung) Gewerbeangelegenheiten Angelegenheiten nach dem Landeshundegesetz Parkraumbewirtschaftung Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen allgemeine Ordnungsangelegenheiten Fachbereichsleiter Ordnung und Soziales Herr Helmut Lampe

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    45721 Haltern am See

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    Telefon Festnetz: siehe jeweilige Leistungsbesch

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    Bürgerbüro (siehe dortige Beschreibung) Gewerbeangelegenheiten Angelegenheiten nach dem Landeshundegesetz Parkraumbewirtschaftung Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen allgemeine Ordnungsangelegenheiten Fachbereichsleiter Ordnung und Soziales Herr Helmut Lampe

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    45721 Haltern am See

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    Technisch geändert am 17.12.2024

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    Ordnung

    Beschreibung

    Bürgerbüro (siehe dortige Beschreibung) Gewerbeangelegenheiten Angelegenheiten nach dem Landeshundegesetz Parkraumbewirtschaftung Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen allgemeine Ordnungsangelegenheiten Fachbereichsleiter Ordnung und Soziales Herr Helmut Lampe

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Conrads-Straße 1

    45721 Haltern am See

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    Telefon Festnetz: siehe jeweilige Leistungsbesch

    Fax: 02364 933 181

    E-Mail: Ordnungsamt@Haltern.de

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    Technisch geändert am 18.12.2024

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    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
    • Unterlagen, welche die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel ein Entwurf des Werbeträgers und ein Lageplan)

    Hinweise für Haltern am See: Inhalte der zuständigen Stelle

    schriftlicher Antrag (formlos)

    Voraussetzungen

    • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein.
    • Sie beeinträchtigen die Leichtigkeit des Verkehrsflusses nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen Wegebestandteile nicht unverhältnismäßig.
    • Sie schränken Belange der Umwelt nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken städtebauliche Belange nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken öffentliche Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken öffentliche oder private Rechte Dritter nicht unverhältnismäßig ein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie reichen Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.

    Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich über die Entscheidung.

    Fristen

    Keine. Die Erlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Antrages, sowie von der Qualität der eingereichten Unterlagen.

    Kosten

    Es fällt eine Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis an. Zudem können Gebühren für die Benutzung der Fläche anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Auch wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie keinen Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Die zuständige Stelle entscheidet im eigenen Ermessen über Ihren Antrag.

    Die zuständige Stelle erteilt Ihnen die Sondernutzungserlaubnis in befristet und mit einem Widerrufsvorbehalt. Dies bedeutet, dass die erteilte Erlaubnis zurückgezogen werden kann. Die Erlaubnis wird in der Regel mit Auflagen versehen, die Sie erfüllen müssen.

    Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie für die Beseitigung von Schäden, die durch Ihre Sondernutzung entstehen, bezahlen. Die zuständige Stelle kann hierzu auch eine Vorauszahlung oder die Hinterlegung einer Geldsumme als Sicherheit von Ihnen verlangen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Verkehr und Mobilitätswende am 02.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Plakatierungen, Handzettel, Außenwerbung, Reklame, Werbeträger, Schild, Marketing, Flyer, Wahlen, Wildplakatierung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de