Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

    Wenn Sie im öffentlichen Raum werben wollen, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen geworben wird, handelt es sich um Außenwerbung.

    Wenn Sie außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen für etwas werben wollen, zum Beispiel durch das Aufhängen von Plakaten, stellt dies eine Nutzung dar, die über den üblichen Gebrauch des öffentlichen Raumes (Gemeingebrauch) hinausgeht. Es liegt eine Sondernutzung vor, für welche Sie eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen müssen. Die Die Sondernutzungserlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Werben beginnen.

    Hinweise für Eitorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Genehmigung zum Aufhängen/-stellen von Plakaten/Bannerwerbung Im gesamten Gemeindegebiet (innerorts) gibt es zurzeit 30 doppelseitige Plakatrahmen aus Aluminium für DIN A1-Plakate, die an Straßenlaternen angebracht sind. Die Bewirtschaftung der Rahmen erfolgt durch die Firma Städtewerbung Schnelle. Die Plakatrahmen können auch als Wegweiser zu Ihrem Unternehmen genutzt werden oder als Dauerwerbung. Das System ist witterungsresistent. Ortsansässige Vereine können darüber hinaus kostenlos die Bannerwerbung an folgenden Standorten nutzen: Bahnhofsvorplatz (Bahnhofstraße) Windecker Straße (Nähe Tamoil-Tankstelle) Asbacher Straße (Nähe Tennisplätze) Für Gewerbetreibende und auswärtige Vereine steht die Bannerwerbung an der Kurscheid s Eck zur Verfügung, die über den Aktivkreis Eitorf vermarktet wird. Ob Stadtplan oder Gastronomieverzeichnis, Bürgerinformationsheft oder Imagebroschüre: Die Gemeindeverwaltung gibt verschiedenste Publikationen heraus, die teilweise werbefinanziert sind und in denen Sie Werbeanzeigen platzieren können. Die Anzeigenpreise für die einzelnen Publikationen sind unterschiedlich. Gerne stellen wir Ihnen ein individuelles Angebot zusammen Gemäß § 8 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist gewerbliche Plakatierung auf Verkehrsflächen nur an den dafür bestimmten Standorten zulässig. Nähere Informationen unter https://eitorf.de/entwicklungs/werben-in-eitorf/?q=werben

    Online-Dienst

    Plakatieren / Werbung

    ID: L100002_121907041

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadtmarketing, Kultur und Tourismus

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Fax: 02243 89-179

    Telefon Festnetz: 02243 89-0

    E-Mail: buergermeister@eitorf.de

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Eitorf

    Beschreibung

    Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492243 89 112

    E-Mail: belgin.hasan@eitorf.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
    • Unterlagen, welche die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel ein Entwurf des Werbeträgers und ein Lageplan)

    Voraussetzungen

    • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein.
    • Sie beeinträchtigen die Leichtigkeit des Verkehrsflusses nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen Wegebestandteile nicht unverhältnismäßig.
    • Sie schränken Belange der Umwelt nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken städtebauliche Belange nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken öffentliche Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken öffentliche oder private Rechte Dritter nicht unverhältnismäßig ein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Eitorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 8 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie reichen Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.

    Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich über die Entscheidung.

    Fristen

    Keine. Die Erlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Antrages, sowie von der Qualität der eingereichten Unterlagen.

    Kosten

    Es fällt eine Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis an. Zudem können Gebühren für die Benutzung der Fläche anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Auch wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie keinen Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Die zuständige Stelle entscheidet im eigenen Ermessen über Ihren Antrag.

    Die zuständige Stelle erteilt Ihnen die Sondernutzungserlaubnis in befristet und mit einem Widerrufsvorbehalt. Dies bedeutet, dass die erteilte Erlaubnis zurückgezogen werden kann. Die Erlaubnis wird in der Regel mit Auflagen versehen, die Sie erfüllen müssen.

    Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie für die Beseitigung von Schäden, die durch Ihre Sondernutzung entstehen, bezahlen. Die zuständige Stelle kann hierzu auch eine Vorauszahlung oder die Hinterlegung einer Geldsumme als Sicherheit von Ihnen verlangen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Verkehr und Mobilitätswende am 02.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Marketing, Außenwerbung, Wahlen, Schild, Flyer, Plakatierungen, Handzettel, Reklame, Werbeträger, Wildplakatierung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English