Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

    Wenn Sie im öffentlichen Raum werben wollen, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen geworben wird, handelt es sich um Außenwerbung.

    Wenn Sie außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen für etwas werben wollen, zum Beispiel durch das Aufhängen von Plakaten, stellt dies eine Nutzung dar, die über den üblichen Gebrauch des öffentlichen Raumes (Gemeingebrauch) hinausgeht. Es liegt eine Sondernutzung vor, für welche Sie eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen müssen. Die Die Sondernutzungserlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Werben beginnen.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Benutzung von Straßen (öffentliche Verkehrsfläche) über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar und bedarf der Erlaubnis der Stadt Bad Honnef. Hierunter fällt das Errichten von Gegenständen zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Verkehrsflächen. Sondernutzungen sind insbesondere die Errichtung von Tischen und Stühlen (Außengastronomie) Werbe-/Plakatständern, Beachflags Warenauslagen Plakatierung Informations- und Verkaufsständen Verkauf im Umherfahren Zeitungsständer Waren, Getränke- oder Snackautomaten, Verteilen von Handzetteln/Werbematerial. Nutzen Sie zur Beantragung bitte den entsprechendne Antrag auf Sondernutzung. Wenn Sie eine Plakatierung planen, ist ein gesondertes Antragsformular zu verwenden. Gebühren: Für die oben genannten Sondernutzungen zu gewerblichen Zwecken werden Gebühren nach der Satzung der Stadt Bad Honnef über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) vom 07.04.2015 erhoben. Die Höhe der Sondernutzungsgebühren variiert in Abhängigkeit von Art, Dauer und Größe der Sondernutzungen. Für Sondernutzung von Straßen Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung klicken Sie auf den Link: Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung

    Online-Dienste

    Sondernutzung von Straßen (zu gewerblichen Zwecken)

    ID: L100002_122618431

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    Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung

    ID: L100002_122622493

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Honnef

    Beschreibung

    Fachdienst Sicherheit und Ordnung - Gewerbewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492224/184154

    Fax: +492224/1844154

    E-Mail: vl.gewerbe@bad-honnef.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Straßenverkehrsamt

    Beschreibung

    Für die Übersendung von Anträgen und Rückfragen nutzen Sie bitte die unten angegebene Mailadresse.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gewerbeamt

    Beschreibung

    Für die Übersendung von Anträgen und Rückfragen nutzen Sie bitte die unten angegebene Mailadresse.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
    • Unterlagen, welche die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel ein Entwurf des Werbeträgers und ein Lageplan)

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag auf Sondernutzung/Plakatierung Skizze (bei Errichtung einer Außengastronomie), evtl. Bilder der Sondernutzung oder möglicher Aufstellorte, bei Plakatierung: evtl. Entwurf des Plakats

    Voraussetzungen

    • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein.
    • Sie beeinträchtigen die Leichtigkeit des Verkehrsflusses nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen Wegebestandteile nicht unverhältnismäßig.
    • Sie schränken Belange der Umwelt nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken städtebauliche Belange nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken öffentliche Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken öffentliche oder private Rechte Dritter nicht unverhältnismäßig ein.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sondernutzungserlaubnis der Stadt Bad Honnef § 18 - 19a Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW), § 22 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) § 1 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) § 7 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie reichen Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.

    Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich über die Entscheidung.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Sondernutzungserlaubnis wird nur auf Antrag erteilt. Dieser ist in der Regel schriftlich spätestens eine Woche vor der beabsichtigten Errichtung/Ausübung der Sondernutzung bei der Stadt Bad Honnef zu beantragen.Die zuständige Stelle prüft den Antrag hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Nutzung der Straße und anderer Verkehrsteilnehmer*innen. Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht den Gemeingebrauch (Begehen/Befahren) anderer zu stark beeinträchtigen oder diese gefährden, Fußgänger*innen/Anwohner*innen durch Lärm belästigen, die Straße übermäßig verschmutzen oder das Stadtbild beeinträchtigen. Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Fristen

    Keine. Die Erlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Sondernutzung ist spätestens 1 Woche vor der beabsichtigten Ausübung/Errichtung der Sondernutzung mit dem entsprechenden Vordruck zu beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Antrages, sowie von der Qualität der eingereichten Unterlagen.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    1 Woche

    Kosten

    Es fällt eine Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis an. Zudem können Gebühren für die Benutzung der Fläche anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Auch wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie keinen Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Die zuständige Stelle entscheidet im eigenen Ermessen über Ihren Antrag.

    Die zuständige Stelle erteilt Ihnen die Sondernutzungserlaubnis in befristet und mit einem Widerrufsvorbehalt. Dies bedeutet, dass die erteilte Erlaubnis zurückgezogen werden kann. Die Erlaubnis wird in der Regel mit Auflagen versehen, die Sie erfüllen müssen.

    Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie für die Beseitigung von Schäden, die durch Ihre Sondernutzung entstehen, bezahlen. Die zuständige Stelle kann hierzu auch eine Vorauszahlung oder die Hinterlegung einer Geldsumme als Sicherheit von Ihnen verlangen.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Verkehr und Mobilitätswende am 02.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Marketing, Außenwerbung, Wahlen, Schild, Flyer, Plakatierungen, Handzettel, Reklame, Werbeträger, Wildplakatierung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English