Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

    Wenn Sie im öffentlichen Raum werben wollen, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen geworben wird, handelt es sich um Außenwerbung.

    Wenn Sie außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen für etwas werben wollen, zum Beispiel durch das Aufhängen von Plakaten, stellt dies eine Nutzung dar, die über den üblichen Gebrauch des öffentlichen Raumes (Gemeingebrauch) hinausgeht. Es liegt eine Sondernutzung vor, für welche Sie eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen müssen. Die Die Sondernutzungserlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Werben beginnen.

    Hinweise für Wesseling: Inhalte der zuständigen Stelle

    Jede Inanspruchnahme öffentlicher Straßen, Wege und Plätze, die über das Begehen und Befahren im Rahmen der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (Gemeingebrauch) hinausgeht, bedarf als Sondernutzung der Erlaubnis. So auch die Befestigung von Plakaten (Plakatierung) im öffentlichen Verkehrsraum. Diese Sondernutzung kann auf Antrag genehmigt werden, wenn vor allem verkehrliche Behinderungen ausgeschlossen sind.

    Online-Dienst

    Sondernutzung von Straßen - Anbringen von Plakaten

    ID: L100002_123829171

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Wesseling

    Beschreibung

    32/Sicherheit u. Ordnung, Einwohnerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Alfons-Müller-Platz 1

    50387 Nordrhein-Westfalen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492236/701532

    Fax: +492236/701454

    E-Mail: sdaniels@wesseling.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ordnungsamt und Einwohnerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Alfons-Müller-Platz

    50389 Wesseling

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
    • Unterlagen, welche die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel ein Entwurf des Werbeträgers und ein Lageplan)

    Voraussetzungen

    • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein.
    • Sie beeinträchtigen die Leichtigkeit des Verkehrsflusses nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen Wegebestandteile nicht unverhältnismäßig.
    • Sie schränken Belange der Umwelt nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken städtebauliche Belange nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken öffentliche Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken öffentliche oder private Rechte Dritter nicht unverhältnismäßig ein.

    Hinweise für Wesseling: Inhalte der zuständigen Stelle

    Voraussetzungen zur Antragsgenehmigung: Als Befestigungsmaterial darf ausschließlich Kabelbinder verwendet werden. Draht und Klebeband jeglicher Art sind nicht zulässig. Im Bereich von Kreuzungen sowie im Kreisverkehr darf nicht plakatiert werden. Ampeln, Verkehrszeichen, Straßennamensschilder, Verkehrsinseln, Fußgängerüberwege, an Buswartehäuschen, Bushaltestellen, Bäume und Grünanlagen dürfen ebenfalls nicht in Anspruch genommen werden. Die Plakate sind so anzubringen, dass der Straßenverkehr, insbesondere der Fußgänger- und Radfahrerverkehr, nicht gefährdet wird. D. h. Mindestabstand vom Fahrbahnrand 0,50 m sowie 2,20 m lichte Höhe (Unterkante). Durch die Plakate dürfen andere Plakate oder Plakataktionen nicht verdeckt oder beschädigt werden. Gemäß § 33 Abs. 2 Satz 2 der Straßenverkehrsordnung sind Werbeeinrichtungen in Verbindung mit Verkehrszeichen unzulässig. Die Plakate sind nach Ablauf der genehmigten Nutzungsdauer unverzüglich aus dem öffentlichen Straßenraum zu entfernen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wesseling: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie reichen Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.

    Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich über die Entscheidung.

    Fristen

    Keine. Die Erlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Antrages, sowie von der Qualität der eingereichten Unterlagen.

    Kosten

    Es fällt eine Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis an. Zudem können Gebühren für die Benutzung der Fläche anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Auch wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie keinen Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Die zuständige Stelle entscheidet im eigenen Ermessen über Ihren Antrag.

    Die zuständige Stelle erteilt Ihnen die Sondernutzungserlaubnis in befristet und mit einem Widerrufsvorbehalt. Dies bedeutet, dass die erteilte Erlaubnis zurückgezogen werden kann. Die Erlaubnis wird in der Regel mit Auflagen versehen, die Sie erfüllen müssen.

    Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie für die Beseitigung von Schäden, die durch Ihre Sondernutzung entstehen, bezahlen. Die zuständige Stelle kann hierzu auch eine Vorauszahlung oder die Hinterlegung einer Geldsumme als Sicherheit von Ihnen verlangen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Verkehr und Mobilitätswende am 02.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Marketing, Außenwerbung, Wahlen, Schild, Flyer, Plakatierungen, Handzettel, Reklame, Werbeträger, Wildplakatierung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English