Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße

    Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen

    Sie möchten auf öffentlichen Straßen, zum Beispiel mit einem mobilen Fahrzeug Waren oder sonstige Leistungen anbieten oder verkaufen? Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße

    Sie möchten auf öffentlichen Straßen, zum Beispiel mit einem mobilen Fahrzeug Waren oder sonstige Leistungen anbieten oder verkaufen? Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie auf öffentlichen Straßen Waren verkaufen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße

    Öffentliche Flächen sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Grundsätzlich gilt, dass der Gebrauch öffentlicher Straßen jedermann im Rahmen der Widmung und der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist, dem sogenannten Gemeingebrauch. Das Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) definiert den Begriff der Sondernutzung als Gebrauch der Straßen über den Gemeingebrauch hinaus. Gemeingebrauch ist die jedermann zustehende Freiheit die Sache ihrer Zweckbestimmung gemäß oder, wo eine solche Zweckbestimmung fehlt, in der üblichen Weise zu gebrauchen. Demgegenüber sind andere Nutzungsarten - sofern sie den Gemeingebrauch Dritter beeinträchtigen - Sondernutzungen. Hierzu zählen u. a.: - das Aufstellen von Werbereitern vor dem Geschäftslokal, - das Aufstellen von Tischen und Stühlen vor dem Ladenlokal (Außengastronomie), - das Aufstellen eines Informationsstands, - die Lagerung von Baumaterialien, - das Aufstellen eines Baugerüsts oder eines Bauschuttcontainers oder - die Bewerbung einer Veranstaltung mit Plakaten oder WerbebannernDie Städte und Gemeinden sind durch die §§ 18, 19 und 19 a des StrWG NRW ermächtigt durch Satzung bestimmte Sondernutzungen zu regeln. Für Sondernutzungen können Gebühren erhoben werden. Es ist den Städten und Gemeinden freigestellt, für welche Sondernutzungen Gebühren erhoben werden und welche freigestellt sind. Der aktuelle Gebührenrahmen ist als Download angefügt.Den Antrag können Sie formlos stellen. Um eine termingerechte Bearbeitung zu ermöglichen, sollte der Antrag spätestens 14 Tage vor der gewünschten Inanspruchnahme der Genehmigung gestellt werden. Die Stadt Fröndenberg/Ruhr hat mit Wirkung vom 10.12.2003 eine Sondernutzungssatzung erlassen.

    Online-Dienst

    Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen

    ID: L100002_128576935

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Ordnung, Standesamt, Verkehr

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstr. 2

    58730 Fröndenberg/Ruhr

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Fröndenberg

    Beschreibung

    FB 2 - Ordnung, Standesamt, Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 2

    58730 Fröndenberg/Ruhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492373976215

    E-Mail: s.kickermann@froendenberg.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Die zuständige Stelle kann Unterlagen und Nachweise verlangen, z.B.

    • Reisegewerbekarte
    • Fahrzeugschein bei Verkauf aus einem Fahrzeug

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße

    Die zuständige Stelle kann Unterlagen und Nachweise verlangen, z.B.

    • Reisegewerbekarte
    • Fahrzeugschein bei Verkauf aus einem Fahrzeug

    Voraussetzungen

    Sie besitzen eine Reisegewerbekarte.

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße

    Sie besitzen eine Reisegewerbekarte.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße

    Gebührentarif

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Kosten

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße

    Entsprechend der Gebührensatzung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Sondernutzung, Tische, Fliegender Handel, Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße, Veranstaltungen, Ambulanter Handel, Erlaubnis zum Anbieten von Waren, Außengastronomie, Ausnahmeerlaubnis, Informationsstände, Mobiler Verkaufsstand, Warenverkauf auf öffentlichen Straßen, Stühle, Warenauslage, Straßenverkauf, Sondernutzung von Straßen, Straßenverkauf, Sonnenschirme, Ausnahmegenehmigung, Straßenhandel, Bewirtung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English