Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße

    Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen

    Sie möchten auf öffentlichen Straßen, zum Beispiel mit einem mobilen Fahrzeug Waren oder sonstige Leistungen anbieten oder verkaufen? Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie auf öffentlichen Straßen Waren verkaufen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.

    Online-Dienst

    Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen

    ID: L100002_128576935

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Salzkotten

    Beschreibung

    Fachdienst 3.1 Sicherheit & Ordnung, Feuerschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Markstraße 8

    33154 Salzkotten

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +4952585071190

    E-Mail: sicherheit-ordnung@salzkotten.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Fachdienst 3.1 - Sicherheit & Ordnung, Feuerschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 8

    33154 Salzkotten

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die zuständige Stelle kann Unterlagen und Nachweise verlangen, z.B.

    • Reisegewerbekarte
    • Fahrzeugschein bei Verkauf aus einem Fahrzeug

    Hinweise für Salzkotten: Inhalte der zuständigen Stelle

    evtl. Erläuterungen, Pläne, Zeichnungen und andere Unterlagen zur Verdeutlichung

    Voraussetzungen

    Sie besitzen eine Reisegewerbekarte.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Salzkotten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Sondernutzungserlaubnis wird auf Antrag erteilt. Der Antrag ist rechtzeitig vor der beabsichtigten Nutzung mit Angabe über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung zu stellen. Dem Antrag sind Pläne, Zeichnungen oder andere, geeignete Unterlagen zur Verdeutlichung beizufügen. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist. Die Genehmigungen werden erteilt, soweit es die Örtlichkeit zulässt. Für die Erteilung der Sondernutzung werden Gebühren erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Mobiler Verkaufsstand, Ausnahmeerlaubnis, Ambulanter Handel, Informationsstände, Sonnenschirme, Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße, Warenverkauf auf öffentlichen Straßen, Ausnahmegenehmigung, Veranstaltungen, Straßenverkauf, Sondernutzung, Stühle, Außengastronomie, Bewirtung, Erlaubnis zum Anbieten von Waren, Fliegender Handel, Straßenhandel, Sondernutzung von Straßen, Warenauslage, Straßenverkauf, Tische

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de