Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße

    Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen

    Sie möchten auf öffentlichen Straßen, zum Beispiel mit einem mobilen Fahrzeug Waren oder sonstige Leistungen anbieten oder verkaufen? Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie auf öffentlichen Straßen Waren verkaufen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.

    Hinweise für Lübbecke: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sondernutzungen sind zum Beispiel das Aufstellen von Werbetafeln, Warenauslagen und Fahrradständer, aber auch Tische und Stühle zum Zwecke der Außengastronomie auf öffentlichem Verkehrsgrund. Privatpersonen/Gewerbetreibende, die den Bereich von öffentlichen Straßen und Bürgersteigen sowie Grün- oder sonstigen Flächen für die Lagerung von Gegenständen aller Art, für das Aufstellen von Containern, Fahrradständern, Tischen und Stühlen, Verkaufsständen, Verkaufseinrichtungen, Warenauslagen, Werbetafeln oder Automaten, zur Verteilung von Werbematerial oder zur Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten nutzen wollen, müssen sich für die Nutzung eine Erlaubnis ausstellen lassen. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist. Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Online-Dienste

    Sondernutzung von Straßen

    ID: L100002_129040933

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    Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen

    ID: L100002_132218546

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    Ansprechpartner

    Stadt Lübbecke

    Beschreibung

    Dezernat 1, Bereich Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreishausstr. 2-4

    32312 Lübbecke

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +495741/276-350

    E-Mail: m.riemer@luebbecke.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bereich Ordnung und Soziales / Verkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreishausstraße 2 - 4

    32312 Lübbecke

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05741 276-350

    E-Mail: verkehrsbehoerde@luebbecke.de

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die zuständige Stelle kann Unterlagen und Nachweise verlangen, z.B.

    • Reisegewerbekarte
    • Fahrzeugschein bei Verkauf aus einem Fahrzeug

    Hinweise für Lübbecke: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Örtliche Verkehrsbehörde kann je nach Art der Sondernutzung Unterlagen und Nachweise verlangen, zum Beispiel einen Lageplan (maßstabsgetreu) Fotos Gaststättenerlaubnis für Außengastronomie bei Plakatierung: Entwurf des Plakats (außer Wahlplakate)

    Voraussetzungen

    Sie besitzen eine Reisegewerbekarte.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lübbecke: Inhalte der zuständigen Stelle

    §§ 14 Abs. 1, 18 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) § 46 Abs. 1 Nr. 8 Straßenverkehrsordnung (StVO) Sondernutzungssatzung der Stadt Lübbecke

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lübbecke: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der Örtlichen Verkehrsbehörde der Stadt Lübbecke beantragen. Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte. Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid. Die Genehmigung wird zeitlich begrenzt oder auf Widerruf erteilt. Sie kann auch mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.

    Fristen

    Hinweise für Lübbecke: Inhalte der zuständigen Stelle

    Stellen Sie Ihren Antrag 2 bis 4 Wochen vor der geplanten Nutzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Mobiler Verkaufsstand, Ausnahmeerlaubnis, Ambulanter Handel, Informationsstände, Sonnenschirme, Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße, Warenverkauf auf öffentlichen Straßen, Ausnahmegenehmigung, Veranstaltungen, Straßenverkauf, Sondernutzung, Stühle, Außengastronomie, Bewirtung, Erlaubnis zum Anbieten von Waren, Fliegender Handel, Straßenhandel, Sondernutzung von Straßen, Warenauslage, Straßenverkauf, Tische

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de