Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen
Beschreibung
Wenn Sie auf öffentlichen Straßen Waren verkaufen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.
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Online-Dienste
Sondernutzung / Nutzung öffentlicher (Verkehrs-)Fläche
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Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle kann Unterlagen und Nachweise verlangen, z.B.
- Reisegewerbekarte
- Fahrzeugschein bei Verkauf aus einem Fahrzeug
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Voraussetzungen
Sie besitzen eine Reisegewerbekarte.
Handlungsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Fristen
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Herausgeber
Import
LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.04.2021
Stichwörter
Sondernutzung von Straßen, Tische, Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße, Sonnenschirme, Ausnahmegenehmigung, Informationsstände, Veranstaltungen, Straßenverkauf, Stühle, Fliegender Handel, Bewirtung, Warenverkauf auf öffentlichen Straßen, Erlaubnis zum Anbieten von Waren, Mobiler Verkaufsstand, Sondernutzung, Straßenverkauf, Außengastronomie, Straßenhandel, Ambulanter Handel, Warenauslage, Ausnahmeerlaubnis