Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße

    Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen

    Sie möchten auf öffentlichen Straßen, zum Beispiel mit einem mobilen Fahrzeug Waren oder sonstige Leistungen anbieten oder verkaufen? Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie auf öffentlichen Straßen Waren verkaufen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht. Gemeingebrauch ist die jedermann zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften zu benutzen. Sondernutzungen in diesem Sinne sind zum Beispiel das Aufstellen von Werbetafeln, Warenauslagen und Fahrradständer, aber auch Tische und Stühle zum Zwecke der Außengastronomie auf öffentlichem Verkehrsgrund. Privatpersonen/Gewerbetreibende, die den Bereich von öffentlichen Straßen und Bürgersteigen sowie Grün- oder sonstigen Flächen für die Lagerung von Gegenständen aller Art, für das Aufstellen von Containern, Fahrradständern, Tischen und Stühlen, Verkaufsständen, Verkaufseinrichtungen, Warenauslagen, Werbetafeln oder Automaten, zur Verteilung von Werbematerial oder zur Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten nutzen wollen, müssen sich für die Nutzung eine Erlaubnis ausstellen lassen. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist. Hiervon abzugrenzen ist der Antrag auf die Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund nach § 46 Abs. 1 Nr. 8 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dieser kommt zum Tragen wenn Hindernisse, wie z. B. Mulden, Hebebühnen, etc., auf die Fahrbahn aufgebracht werden sollen.
    Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht. Gemeingebrauch ist die jedermann zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften zu benutzen. Sondernutzungen in diesem Sinne sind zum Beispiel das Aufstellen von Werbetafeln, Warenauslagen und Fahrradständer, aber auch Tische und Stühle zum Zwecke der Außengastronomie auf öffentlichem Verkehrsgrund. Privatpersonen/Gewerbetreibende, die den Bereich von öffentlichen Straßen und Bürgersteigen sowie Grün- oder sonstigen Flächen für die Lagerung von Gegenständen aller Art, für das Aufstellen von Containern, Fahrradständern, Tischen und Stühlen, Verkaufsständen, Verkaufseinrichtungen, Warenauslagen, Werbetafeln oder Automaten, zur Verteilung von Werbematerial oder zur Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten nutzen wollen, müssen sich für die Nutzung eine Erlaubnis ausstellen lassen. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist. Hiervon abzugrenzen ist der Antrag auf die Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund nach § 46 Abs. 1 Nr. 8 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dieser kommt zum Tragen wenn Hindernisse, wie z. B. Mulden, Hebebühnen, etc., auf die Fahrbahn aufgebracht werden sollen.

    Online-Dienste

    Sondernutzung / Nutzung öffentlicher (Verkehrs-)Fläche

    ID: L100002_122876978

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    Version

    Technisch erstellt am 14.10.2024

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße

    ID: L100002_140726745

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    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2025

    Technisch geändert am 10.04.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Ansprechpartner

    Stadt Espelkamp

    Beschreibung

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +495772562117

    Fax: +4957728011

    E-Mail: ordnungsamt@espelkamp.de

    Version

    Technisch erstellt am 25.01.2025

    Technisch geändert am 26.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    1.3.1 Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-0

    Version

    Technisch erstellt am 06.02.2025

    Technisch geändert am 27.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Die zuständige Stelle kann Unterlagen und Nachweise verlangen, z.B.

    • Reisegewerbekarte
    • Fahrzeugschein bei Verkauf aus einem Fahrzeug

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vollständig ausgefüllter Antrag samt Skizze.
    Vollständig ausgefüllter Antrag samt Skizze.

    Voraussetzungen

    Sie besitzen eine Reisegewerbekarte.

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 14 Abs. 1, 18 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) § 46 Abs. 1 Nr. 8 der Straßenverkehrsordnung (StVO) Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Espelkamp
    § 14 Abs. 1, 18 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) § 46 Abs. 1 Nr. 8 der Straßenverkehrsordnung (StVO) Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Espelkamp

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Fristen

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag ist spätestens 3 Wochen vor dem beantragten Zeitraum der Sondernutzung einzureichen.
    Der Antrag ist spätestens 3 Wochen vor dem beantragten Zeitraum der Sondernutzung einzureichen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die folgenden Anträge können Sie über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW online stellen: Außengastronomie Gehwegüberfahrten Änderung Gehwegüberfahrten Herstellung Gehwegüberfahrten Zustimmung Gehwegüberfahrten Zustimmung zur Änderung oder Herstellung durch Dritte Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis außerhalb der Ortschaft Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis innerhalb der Ortschaft Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis bei Baumaßnahmen Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten
    Die folgenden Anträge können Sie über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW online stellen: Außengastronomie Gehwegüberfahrten Änderung Gehwegüberfahrten Herstellung Gehwegüberfahrten Zustimmung Gehwegüberfahrten Zustimmung zur Änderung oder Herstellung durch Dritte Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis außerhalb der Ortschaft Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis innerhalb der Ortschaft Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis bei Baumaßnahmen Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.04.2021

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 17.03.2025

    Stichwörter

    Sondernutzung von Straßen, Tische, Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße, Sonnenschirme, Ausnahmegenehmigung, Informationsstände, Veranstaltungen, Straßenverkauf, Stühle, Fliegender Handel, Bewirtung, Warenverkauf auf öffentlichen Straßen, Erlaubnis zum Anbieten von Waren, Mobiler Verkaufsstand, Sondernutzung, Straßenverkauf, Außengastronomie, Straßenhandel, Ambulanter Handel, Warenauslage, Ausnahmeerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024