Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße

    Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen

    Wenn Sie auf öffentlichen Flächen Waren und Leistungen anbieten wollen, müssen Sie eine Sondernutzungserlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Öffentliche Straßen, Wege oder Plätze sind dem Gemeingebrauch gewidmet. Dies bedeutet, dass diese Flächen für jede Person zugänglich sind und von der Allgemeinheit genutzt werden können, ohne dass dafür besondere Genehmigungen oder Einschränkungen erforderlich sind.

    Wenn Sie auf öffentlichen Flächen Waren oder Dienstleistungen anbieten wollen, stellt dies eine Sondernutzung des öffentlichen Raumes dar. Sie müssen hierfür vorab eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Gebrauch von Straßen, Wegen und Plätzen ist jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet, sogenannter Gemeinbrauch. Wenn eine öffentliche Verkehrsfläche "über den Gemeingebrauch hinaus" genutzt werden soll, wird eine Sondernutzungsgenehmigung benötigt. Eine Erlaubnis wird unter anderem benötigt für: Das Verteilen von Flyern (Werbung und Informationsschriften) für kommerzielle Zwecke Informations- und Verkaufsstände, das Aufstellen von Containern/Mulden und Gerüsten sowie die vorübergehende Lagerung von Baumaterialien im öffentlichen Verkehrsraum, das Aufstellen und Anbringen von Hinweis- und Werbetafeln, Außengastronomie und Warenauslagen. Erlaubnisse für Plakatierungen in der Stadt Detmold innerhalb der Ortsdurchfahrten können für Sonderveranstaltungen erteilt werden.Unterschieden wird hierbei ob die Veranstaltung kommerziell (gewerblich) oder nicht kommerziell (gemeinnützig) ist. Für kommerzielle (gewerblich) Veranstaltungen gilt: Die Anzahl der genehmigungsfähigen Plakatstandorte beträgt 24 Stück. Die Plakate dürfen eine Größe von DIN A1 nicht überschreiten. Die Dauer der Plakatierungserlaubnis beträgt 8 Tage. An jeweils einem Plakatstandort ist ein Plakat in Fahrtrichtung mit dem Aufkleber "Genehmigter Werbeaushang" zu markieren. Für nicht kommerzielle (gemeinnützig)Veranstaltungen gilt: Die Anzahl der genehmigungsfähigen Plakatstandorte beträgt 30 Stück. Die Plakate dürfen eine Größe von DIN A1 nicht überschreiten. Die Dauer der Plakatierungserlaubnis beträgt 14 Tage. An jeweils einem Plakatstandort ist ein Plakat in Fahrtrichtung mit dem Aufkleber "Genehmigter Werbeaushang" zu markieren. Es können für max. 4 Veranstaltungen gleichzeitig Plakate genehmigt werden. Bei mehr als 4 Antragstellern finden bei derEntscheidung sowohl die Daten der Antragseingänge als auch die Anzahl der bislang erteilten Erlaubnisse Berücksichtigung. Hinsichtlich der Plakatierungen für Wahlveranstaltungen gilt der gemeinsame Runderlass des Ministers für Wirtschaft, Mittelstand undVerkehr und des Innenministers bzgl. "Lautsprecher- und Plakatwerbung der Parteien und Wählergruppen aus Anlass von Bundestags-,Landtags- und Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen".

    Online-Dienst

    Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen beantragen

    ID: L100002_122757469

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Detmold

    Beschreibung

    Fachbereich 3

    Adresse

    Hausanschrift

    Paulinenstr 45

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +4905231977580

    E-Mail: a.efert@detmold.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    7.1.90 Team Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Paulinenstraße 45

    32756 Detmold

    Kontakt

    Fax: 05231 977-523

    Telefon Festnetz: 05231 977-305

    E-Mail: verkehrsangelegenheiten@detmold.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
    • Unterlagen, welche die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel eine Skizze mit Angabe der Maße)

    Gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen. Sie werden im Laufe des Verfahrens entsprechend von der zuständigen Stelle informiert.

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag für eine Sondernutzungserlaubnis kann grundsätzlich formlos gestellt werden. Eventuell sind zusätzliche Skizzen (Lagepläne mit Maßangaben) erforderlich.

    Voraussetzungen

    • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein.
    • Sie beeinträchtigen die Leichtigkeit des Verkehrsflusses nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen Wegebestandteile nicht unverhältnismäßig.
    • Sie schränken Belange der Umwelt nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken städtebauliche Belange nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken öffentliche Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken öffentliche oder private Rechte Dritter nicht unverhältnismäßig ein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 8 Bundesfernstraßengesetz (FstrG) § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
    • Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich über die Entscheidung.

    Fristen

    Keine. Die Erlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    : Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Antrages, sowie von der Qualität der eingereichten Unterlagen.

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erlaubnisse für Plakatierungen: Die Plakatierung muss eine Woche vorher beantragt werden.

    Kosten

    Es fällt eine Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis an. Zudem können Gebühren für die Benutzung der Fläche anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Auch wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie keinen Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Die zuständige Stelle entscheidet im eigenen Ermessen über Ihren Antrag.

    Die zuständige Stelle erteilt Ihnen die Sondernutzungserlaubnis in der Regel befristet und mit einem Widerrufsvorbehalt. Dies bedeutet, dass die erteilte Erlaubnis zurückgezogen werden kann. Die Erlaubnis wird in der Regel mit Auflagen versehen, die Sie erfüllen müssen.

    Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie für die Beseitigung von Schäden, die durch Ihre Sondernutzung entstehen, bezahlen. Die zuständige Stelle kann hierzu auch eine Vorauszahlung oder die Hinterlegung einer Geldsumme als Sicherheit von Ihnen verlangen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Verkehr und Mobilitätswende am 02.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Stühle, Veranstaltungen, Warenauslage, Tische, Informationsstände, Sonnenschirme, Straßenverkauf, Außengastronomie, Bewirtung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de