Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen
Beschreibung
Wenn Sie auf öffentlichen Straßen Waren verkaufen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Online-Dienst
Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Wermelskirchen
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2196 710-914
E-Mail: c.halbach66@wermelskirchen.de
erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle kann Unterlagen und Nachweise verlangen, z.B.
- Reisegewerbekarte
- Fahrzeugschein bei Verkauf aus einem Fahrzeug
Voraussetzungen
Sie besitzen eine Reisegewerbekarte.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.04.2021
Stichwörter
Sondernutzung, Tische, Fliegender Handel, Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße, Veranstaltungen, Ambulanter Handel, Erlaubnis zum Anbieten von Waren, Außengastronomie, Ausnahmeerlaubnis, Informationsstände, Mobiler Verkaufsstand, Warenverkauf auf öffentlichen Straßen, Stühle, Warenauslage, Straßenverkauf, Sondernutzung von Straßen, Straßenverkauf, Sonnenschirme, Ausnahmegenehmigung, Straßenhandel, Bewirtung