Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße

    Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen

    Wenn Sie auf öffentlichen Flächen Waren und Leistungen anbieten wollen, müssen Sie eine Sondernutzungserlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Öffentliche Straßen, Wege oder Plätze sind dem Gemeingebrauch gewidmet. Dies bedeutet, dass diese Flächen für jede Person zugänglich sind und von der Allgemeinheit genutzt werden können, ohne dass dafür besondere Genehmigungen oder Einschränkungen erforderlich sind.

    Wenn Sie auf öffentlichen Flächen Waren oder Dienstleistungen anbieten wollen, stellt dies eine Sondernutzung des öffentlichen Raumes dar. Sie müssen hierfür vorab eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Öffentliche Straßen, Wege und Plätze werden den Bürger*innen insbesondere zu Verkehrszwecken zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden öffentliche Straßen, Wege und Plätze jedoch auch zu anderen, so genannten verkehrsfremden Zwecken genutzt.Diese Form der Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraums wird als Sondernutzung bezeichnet. Im Rahmen der Antragstellung sind von der Stadtverwaltung die öffentlichen Belange zu prüfen (zum Beispiel die erforderliche Restgehwegbreite, Freihaltung von Rettungswegen und ähnliches). Erst wenn das Prüfungsverfahren abgeschlossen ist, kann eine Auskunft darüber erteilt werden, ob dem Antrag stattgegeben werden kann oder die gewünschte Erlaubnis versagt werden muss. Grundsätzlich ist in jedem Fall eine Einzelprüfung unter Berücksichtigung der jeweiligen Örtlichkeit erforderlich.Sollte bei Nutzung der gewünschten Fläche z. B. die Restgehwegbreite für Fußgänger, Rollstuhlfahrer etc. nicht ausreichend sein oder ein Rettungsweg tangiert werden, könnte die Erteilung einer Erlaubnis nicht in Aussicht gestellt werden. Sofern keinerlei Versagungsgründe vorliegen, wird die Sondernutzungserlaubnis in der Regel für ein Jahr, jedoch unter Widerrufsvorbehalt erteilt.Einer Nutzung der Außenfläche in der genehmigten Form steht dann nichts mehr entgegen. Jedoch gewährt die Sondernutzungserlaubnis lediglich das Recht zur Inanspruchnahme der öffentlichen Fläche zum Aufstellen von Tischen und Stühlen, Warenauslagen oder Werbeständern (je nach der von Ihnen beantragten Art der Sondernutzung).Eine eventuell erforderliche Genehmigung nach dem Gaststättengesetz (GastG) wird hierdurch nicht ersetzt. Eine Änderung der Erlaubnis wird z. B. dann erforderlich, wenn die genehmigte Fläche in einem anderen Zeitraum als genehmigt in Anspruch genommen werden soll oder die Nutzung einer anderen Fläche (Vergrößerung oder Verkleinerung) beabsichtigt wird.Auch bei einer beabsichtigten Änderung der erteilten Sondernutzungserlaubnis wird ein schriftlicher Antrag erforderlich. Daraus sollte hervorgehen, welche Änderung beantragt wird. Ggf. ist dann die Durchführung des Prüfungsverfahrens erneut erforderlich.

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    Sondernutzung von Straßen (Anbieten von Waren oder Leistungen)

    ID: L100002_122966732

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    Sondernutzung von Straßen (Außengastronomie)

    ID: L100002_122966723

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Für Grevenbroich wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
    • Unterlagen, welche die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel eine Skizze mit Angabe der Maße)

    Gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen. Sie werden im Laufe des Verfahrens entsprechend von der zuständigen Stelle informiert.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Angaben über Größe und Art der Sondernutzung

    Voraussetzungen

    • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein.
    • Sie beeinträchtigen die Leichtigkeit des Verkehrsflusses nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen Wegebestandteile nicht unverhältnismäßig.
    • Sie schränken Belange der Umwelt nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken städtebauliche Belange nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken öffentliche Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken öffentliche oder private Rechte Dritter nicht unverhältnismäßig ein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
    • Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich über die Entscheidung.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können den Antrag auf Sondernutzung elektronisch stellen. Nutzen Sie hierfür bitte den verlinkten Dienst im Wirtschafts-Service-Portal.NRW. Anstelle eines Online-Antrages können Sie sich auch formlos per schriftlichem Antrag/Mail oder persönlich an die nebenstehende Einrichtung wenden. Bitte fügen Sie in diesem Fall den nebenstehend zum Download bereitgestellten Antrag und eine Ausweiskopie bei.

    Fristen

    Keine. Die Erlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    : Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Antrages, sowie von der Qualität der eingereichten Unterlagen.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    bei Neuantrag 14 Tage nach Antragstellung bei befristeten Sondernutzungen 14 Tage nach Antragstellung Beantragung immer zum Jahresanfang.

    Kosten

    Es fällt eine Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis an. Zudem können Gebühren für die Benutzung der Fläche anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Auch wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie keinen Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Die zuständige Stelle entscheidet im eigenen Ermessen über Ihren Antrag.

    Die zuständige Stelle erteilt Ihnen die Sondernutzungserlaubnis in der Regel befristet und mit einem Widerrufsvorbehalt. Dies bedeutet, dass die erteilte Erlaubnis zurückgezogen werden kann. Die Erlaubnis wird in der Regel mit Auflagen versehen, die Sie erfüllen müssen.

    Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie für die Beseitigung von Schäden, die durch Ihre Sondernutzung entstehen, bezahlen. Die zuständige Stelle kann hierzu auch eine Vorauszahlung oder die Hinterlegung einer Geldsumme als Sicherheit von Ihnen verlangen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Verkehr und Mobilitätswende am 02.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Stühle, Veranstaltungen, Warenauslage, Tische, Informationsstände, Sonnenschirme, Straßenverkauf, Außengastronomie, Bewirtung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de