Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen

    Wenn Sie während einer Baumaßnahme Baustelleneinrichtungen auf öffentliche Flächen stellen wollen, müssen Sie eine Sondernutzungserlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Wenn auf Ihrer Baustelle nicht genug Platz ist, können Sie darauf angewiesen sein, vorübergehend eine öffentliche Fläche zu benutzen. Wenn Sie öffentliche Flächen im Zusammenhang mit Ihrer Baustelle nutzen wollen, stellt dies eine Sondernutzung dar. Sie müssen hierfür vorab eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für eine Baustelleneinrichtung ist vorrangig vorhandene Privatfläche zu nutzen. Sollte dies nicht möglich sein, ist für die Inanspruchnahme der öffentlichen Wegefläche (Gehweg, Parkstreifen oder Parkbucht) ein Antrag auf Sondernutzung zu stellen.Auf dieser Seite können Sie, digital über das Serviceportal der Stadt Dortmund oder alternativ mittels des unter "Online Services und Formular" zu findenden PDF-Antragsvordruck, einen "Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis im Rahmen von Baustellen" stellen. Dieser kann sich bspw. auf das Aufstellen eines Baugerüsts mit oder ohne Tunnel, das Lagern von Baustoffen, das Einrichten eines Bauzauns o. ä. beziehen.

    Online-Dienst

    Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen

    ID: L100002_123926372

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Straßenverkehrsbehörde - Baustellenmanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Königswall 14

    44137 Dortmund

    Kontakt

    Fax: +49 231 50-25481

    Telefon Festnetz: +49 231 50-25481

    E-Mail: sondernutzung-baustellen@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
    • Unterlagen, welche die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel eine Skizze mit Angabe der Maße)
    • Gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen. Sie werden im Laufe des Verfahrens entsprechend von der zuständigen Stelle informiert.

    Voraussetzungen

    • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein.
    • Sie beeinträchtigen die Leichtigkeit des Verkehrsflusses nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen Wegebestandteile nicht unverhältnismäßig.
    • Sie schränken Belange der Umwelt nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken städtebauliche Belange nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken öffentliche Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken öffentliche oder private Rechte Dritter nicht unverhältnismäßig ein.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vorrangig zu nutzende Privatfläche reicht nicht aus / ist nicht vorhandenÖffentliche Gegebenheiten müssen für die Aufstellung ausreichen (breite Gehwege)Die beantragte Sondernutzung darf den öffentlichen Verkehr nicht beeinflussen, behindern und/oder blockierenBitte beachten Sie, dass bei einem beabsichtigten Aufstellen eines Baugerüsts zwingend eine Gerüstbaufirma zu beauftragen und innerhalb der Antragstellung zu nennen ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    §§ 18 f. Straßen- und Wegegesetz NRWSondernutzungssatzung der Stadt Dortmund

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
    • Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich über die Entscheidung.

    Fristen

    Keine. Die Erlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag auf Sondernutzungserlaubnis im öffentlichen Straßenraum muss bei der Straßenverkehrsbehörde rechtzeitig und vollständig ausgefüllt mit allen notwendigen Unterlagen eingereicht werden.Rechtzeitig ist die Einreichung in einfachen Fällen in der Regel mindestens 2 Wochen vor Aufstellung.In sensiblen Bereichen (z.B. im Innenstadtbereich des Wallrings) kann die Bearbeitungszeit aufgrund des benötigten Anhörungsverfahrens jedoch 4-6 Wochen betragen, weswegen wir in diesen Fällen um eine entsprechend frühere Einreichung bitten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Antrages, sowie von der Qualität der eingereichten Unterlagen.

    Kosten

    Es fällt eine Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis an. Zudem können Gebühren für die Benutzung der Fläche anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Im Falle der Sondererlaubniserteilung fallen Gebühren gemäß des "Gebührentarifs zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Dortmundmit folgender Zoneneinteilung des Stadtgebietes Dortmund" an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Auch wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie keinen Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Die zuständige Stelle entscheidet im eigenen Ermessen über Ihren Antrag.

    Die zuständige Stelle erteilt Ihnen die Sondernutzungserlaubnis in der Regel befristet und mit einem Widerrufsvorbehalt. Dies bedeutet, dass die erteilte Erlaubnis zurückgezogen werden kann. Die Erlaubnis wird in der Regel mit Auflagen versehen, die Sie erfüllen müssen.

    Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie für die Beseitigung von Schäden, die durch Ihre Sondernutzung entstehen, bezahlen. Die zuständige Stelle kann hierzu auch eine Vorauszahlung oder die Hinterlegung einer Geldsumme als Sicherheit von Ihnen verlangen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Verkehr und Mobilitätswende am 02.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Kran, Baugerüsten, Befahren von Gehwegen, Mobil-Toilette, Baustelleneinrichtungen, Absperrung, Schutt, Container, Materiallager, Baustelleneinrichtung, Absperrungen, Fahrradbügel, Baugerüst

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de