Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen

    Wenn Sie während einer Baumaßnahme Baustelleneinrichtungen auf öffentliche Flächen stellen wollen, müssen Sie eine Sondernutzungserlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Wenn auf Ihrer Baustelle nicht genug Platz ist, können Sie darauf angewiesen sein, vorübergehend eine öffentliche Fläche zu benutzen. Wenn Sie öffentliche Flächen im Zusammenhang mit Ihrer Baustelle nutzen wollen, stellt dies eine Sondernutzung dar. Sie müssen hierfür vorab eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es gibt verschiedene Arten von Sondernutzungen. Die Einrichtung einer Arbeits-/Baustelle auf öffentlicher Verkehrsfläche stellt beispielsweise eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar, für die Sie eine Erlaubnis benötigen. Weitere Beispiele für bauliche Sondernutzungen sind: Bauliche Sondernutzungen Baustellen allgemein (Abrissarbeiten, Hoch- und Tiefbauarbeiten, Leitungsarbeiten) Bauwagen oder Bürocontainer Bauzaun Materiallager Gerüste Mulden und Container Hebebühnen Autokran, Baukran, Schrägaufzug oder Hubsteiger (bsp. für Fensterreinigung) Bitte geben Sie nur die Flächen an, die Sie tatsächlich nutzen möchten. Die Erlaubnis für diese Sondernutzung können Sie online unter der Rubrik "Onlinedienstleistungen" beantragen. Nehmen Sie auch gerne über unsere allgemeine E-Mail Adresse Kontakt zu uns auf: sondernutzung-66@paderborn.de

    Online-Dienst

    Sondernutzung (Arbeits- oder Bauvorhaben)

    ID: L100002_123476815

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Paderborn

    Beschreibung

    Straßen- und Brückenbauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +495251 11390

    E-Mail: sondernutzung-66@paderborn.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Straßen- und Brückenbauamt - Unterhaltung von Straßen, Brücken und Plätzen

    Beschreibung

    Das Sachgebiet "Verkehrsinfrastruktur" gibt Ihnen gerne Auskunft zu folgenden Aufgabenbereichen:- Neubau, Umbau, Unterhaltung und Erneuerung der Straßen, Wege und Plätze- Neubau und Unterhaltung der Ingenieurbauwerke (Brücken)- Neubau, Unterhaltung und Planung der Straßenbeleuchtung- Straßenkontrollen- Landwirtschaftlicher WegebauUnsere Ansprechpartner finden Sie unter der Rubrik "Dienstleistungen" bei den einzelnen Produkten.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
    • Unterlagen, welche die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel eine Skizze mit Angabe der Maße)
    • Gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen. Sie werden im Laufe des Verfahrens entsprechend von der zuständigen Stelle informiert.

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte teilen Sie uns den genauen Aufstellungsort, den Zeitraum sowie die Größe der in Anspruch genommenen Fläche mit. Vorteilhaft ist das Beifügen eines Lageplanes, in dem der genaue Ort der Sondernutzung eingezeichnet ist. Eine Änderung einer wie beantragt genehmigten Sondernutzungserlaubnis ist im Nachhinein nicht möglich. Bei der Beantragung von Sondernutzungen ist der Nachweis der Schulung für die Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) erforderlich. Ohne Nachweis vom Verantwortlichen und Stellvertreter kann eine Genehmigung nicht erteilt werden!

    Voraussetzungen

    • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein.
    • Sie beeinträchtigen die Leichtigkeit des Verkehrsflusses nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen Wegebestandteile nicht unverhältnismäßig.
    • Sie schränken Belange der Umwelt nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken städtebauliche Belange nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken öffentliche Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken öffentliche oder private Rechte Dritter nicht unverhältnismäßig ein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Paderborn vom 15.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung- Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Paderborn vom 22.04.2024 in der jeweils gültigen Fassung- § 18 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23.09.1995 in der jeweils gültigen Fassung (StrWG NRW)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
    • Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich über die Entscheidung.

    Fristen

    Keine. Die Erlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Antrages, sowie von der Qualität der eingereichten Unterlagen.

    Kosten

    Es fällt eine Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis an. Zudem können Gebühren für die Benutzung der Fläche anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Auch wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie keinen Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Die zuständige Stelle entscheidet im eigenen Ermessen über Ihren Antrag.

    Die zuständige Stelle erteilt Ihnen die Sondernutzungserlaubnis in der Regel befristet und mit einem Widerrufsvorbehalt. Dies bedeutet, dass die erteilte Erlaubnis zurückgezogen werden kann. Die Erlaubnis wird in der Regel mit Auflagen versehen, die Sie erfüllen müssen.

    Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie für die Beseitigung von Schäden, die durch Ihre Sondernutzung entstehen, bezahlen. Die zuständige Stelle kann hierzu auch eine Vorauszahlung oder die Hinterlegung einer Geldsumme als Sicherheit von Ihnen verlangen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Verkehr und Mobilitätswende am 02.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Kran, Baugerüsten, Befahren von Gehwegen, Mobil-Toilette, Baustelleneinrichtungen, Absperrung, Schutt, Container, Materiallager, Baustelleneinrichtung, Absperrungen, Fahrradbügel, Baugerüst

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de