Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Wenn Sie öffentliche Straßen bei Baumaßnahmen nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Baumaßnahmen erfordern häufig die Nutzung öffentlicher Straßen, z.B. für das Aufstellen eines Gerüsts oder für die Lagerung von Baumaterialen. Hierfür benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beispiele solcher Sondernutzungen bei Baumaßnahmen können sein:

    • Aufstellen eines Bauzauns, Krans, Gerüsts, Containers
    • Aufstellen einer Miettoilette
    • Einrichten einer Baustellenzufahrt

    Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht. Gemeingebrauch ist die jedermann zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften zu benutzen. Sondernutzungen in diesem Sinne sind zum Beispiel das Aufstellen von Werbetafeln, Warenauslagen und Fahrradständer, aber auch Tische und Stühle zum Zwecke der Außengastronomie auf öffentlichem Verkehrsgrund. Privatpersonen/Gewerbetreibende, die den Bereich von öffentlichen Straßen und Bürgersteigen sowie Grün- oder sonstigen Flächen für die Lagerung von Gegenständen aller Art, für das Aufstellen von Containern, Fahrradständern, Tischen und Stühlen, Verkaufsständen, Verkaufseinrichtungen, Warenauslagen, Werbetafeln oder Automaten, zur Verteilung von Werbematerial oder zur Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten nutzen wollen, müssen sich für die Nutzung eine Erlaubnis ausstellen lassen. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist. Hiervon abzugrenzen ist der Antrag auf die Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund nach § 46 Abs. 1 Nr. 8 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dieser kommt zum Tragen wenn Hindernisse, wie z. B. Mulden, Hebebühnen, etc., auf die Fahrbahn aufgebracht werden sollen.

    Online-Dienste

    Sondernutzung / Nutzung öffentlicher (Verkehrs-)Fläche

    ID: L100002_122876975

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    ID: L100002_138723167

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Espelkamp

    Beschreibung

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +495772562117

    Fax: +4957728011

    E-Mail: ordnungsamt@espelkamp.de

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    1.3.1 Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-0

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.

    • Lageplan (maßstabsgetreu),
    • Fotos,
    • Skizzen.

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vollständig ausgefüllter Antrag samt Skizze.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 14 Abs. 1, 18 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) § 46 Abs. 1 Nr. 8 der Straßenverkehrsordnung (StVO) Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Espelkamp

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Fristen

    Stellen Sie Ihren Antrag mindestens 2 Wochen vor der geplanten Nutzung.

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag ist spätestens 3 Wochen vor dem beantragten Zeitraum der Sondernutzung einzureichen.

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können eine Straße ohne Einfluss auf den Verkehr nutzen. Das ist die "sonstige Nutzung", z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren. Die sonstige Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht (Abschluss eines Nutzungsvertrages).

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die folgenden Anträge können Sie über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW online stellen: Außengastronomie Gehwegüberfahrten Änderung Gehwegüberfahrten Herstellung Gehwegüberfahrten Zustimmung Gehwegüberfahrten Zustimmung zur Änderung oder Herstellung durch Dritte Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis außerhalb der Ortschaft Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis innerhalb der Ortschaft Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis bei Baumaßnahmen Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Bau-WC, Baugerüsten, Kran, Gerüst, Mobil-Toilette, Absperrung, Container, Gemeingebrauch, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Bauwagen, Befahren von Gehwegen, Hubwagen, Baugerüst, Kran, Baustellenüberfahrt, Schutt, Materiallager, Absperrungen, Fahrradbügel, Container, Baustelleneinrichtung, Baustelleneinrichtungen, Bauzaun, Baugerüst, Fahrradbügel, Baumaterial

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English