Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen

    Wenn Sie während einer Baumaßnahme Baustelleneinrichtungen auf öffentliche Flächen stellen wollen, müssen Sie eine Sondernutzungserlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Wenn auf Ihrer Baustelle nicht genug Platz ist, können Sie darauf angewiesen sein, vorübergehend eine öffentliche Fläche zu benutzen. Wenn Sie öffentliche Flächen im Zusammenhang mit Ihrer Baustelle nutzen wollen, stellt dies eine Sondernutzung dar. Sie müssen hierfür vorab eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie Tiefbauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum durchführen wollen, benötigen Sie neben einer verkehrsrechtlichen Anordnung eine Aufbruch-genehmigung vom Straßenbaulastträger. Wo beantrage ich die Genehmigung? Handelt es sich um Bauarbeiten auf dem Stadtgebiet Löhne, beantragen Sie die Genehmigung bei der Verkehrsbehörde Löhne. Was ist zu beachten, wenn die Arbeiten den Straßenverkehr beeinträchtigen? Wirken sich Ihre Arbeiten auf den Straßenverkehr aus, teilt Ihnen die Verkehrsbehörde mit, wie die Arbeitsstelle abgesperrt und gekennzeichnet werden muss, ob und wie der Verkehr beschränkt, geleitet und geregelt werden muss und wie Umleitungsstrecken gekennzeichnet werden sollen, falls diese notwendig sind. Diese Arbeiten dürfen nur von einem qualifizierten Bauunternehmen durchgeführt werden. Voraussetzungen Vor Beginn von Arbeiten, die den Straßenverkehr betreffen, muss das ausführende Bauunternehmen eine Genehmigung von der Verkehrsbehörde erhalten. Eine verkehrsrechtliche Anordnung wird benötigt: bei Fahrbahnvollsperrung oder -teilsperrung und bei Arbeiten, die sich auf Rad- oder Gehwege auswirken.

    Online-Dienst

    Bauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum: Genehmigung beantragen

    ID: L100002_123360346

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Löhne

    Beschreibung

    66 Straßenbau und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichstraße 18

    32584 Löhne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +495732975281

    E-Mail: h.kammerlander@stadtwerke-loehne.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    66.21 Verkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichstraße 18

    32584 Löhne

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
    • Unterlagen, welche die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel eine Skizze mit Angabe der Maße)
    • Gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen. Sie werden im Laufe des Verfahrens entsprechend von der zuständigen Stelle informiert.

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Formgebundener Antrag mit Angaben zur Art und Dauer der Arbeiten Angaben zum Umfang der Verkehrsbeeinträchtigungen während und außerhalb der Arbeitszeit (zum Beispiel Straßenvoll- oder -teilsperrung, Geh- oder Radwegsperrung) Angaben zur verantwortlichen Bauleiterin oder zum verantwortlichen Bauleiter mit Rufnummer, unter der sie oder er während und nach der Arbeitszeit erreichbar ist Lageplan oder Stadtplanausschnitt mit markierter Baustelle Fachkundenachweis über die Teilnahme an einem Seminar zur Sicherung von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken signaltechnischen Unterlagen, wenn eine Lichtzeichenanlage verwendet werden soll Qualifikationsnachweis nach MVAS 99 Bauunternehmen müssen zusätzlich Verkehrszeichenpläne beifügen. Dazu verwenden sie entweder den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten angepasste Regelpläne oder erstellen besondere Beschilderungspläne. Es ist sinnvoll, bei größeren Bauvorhaben die Bauablaufbeschreibung beizufügen, um die Maßnahme zu erläutern.

    Voraussetzungen

    • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein.
    • Sie beeinträchtigen die Leichtigkeit des Verkehrsflusses nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen Wegebestandteile nicht unverhältnismäßig.
    • Sie schränken Belange der Umwelt nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken städtebauliche Belange nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken öffentliche Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken öffentliche oder private Rechte Dritter nicht unverhältnismäßig ein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 45 Absatz 1 Satz 2 Ziffer 1 sowie Absätze 3, 6 und 7 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) Gebührenordnung Verkehrssicherung des Kreises Herford

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
    • Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich über die Entscheidung.

    Fristen

    Keine. Die Erlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Stellen Sie den Antrag bitte spätestens zwei Wochen bevor die Arbeiten beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Antrages, sowie von der Qualität der eingereichten Unterlagen.

    Kosten

    Es fällt eine Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis an. Zudem können Gebühren für die Benutzung der Fläche anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Auch wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie keinen Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Die zuständige Stelle entscheidet im eigenen Ermessen über Ihren Antrag.

    Die zuständige Stelle erteilt Ihnen die Sondernutzungserlaubnis in der Regel befristet und mit einem Widerrufsvorbehalt. Dies bedeutet, dass die erteilte Erlaubnis zurückgezogen werden kann. Die Erlaubnis wird in der Regel mit Auflagen versehen, die Sie erfüllen müssen.

    Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie für die Beseitigung von Schäden, die durch Ihre Sondernutzung entstehen, bezahlen. Die zuständige Stelle kann hierzu auch eine Vorauszahlung oder die Hinterlegung einer Geldsumme als Sicherheit von Ihnen verlangen.

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Stellen Sie Ihren Antrag bitte nach Möglichkeit per E-Mail oder Wirtschafts-Service-Portal.NRW. Sie brauchen nicht persönlich vorbeizukommen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Verkehr und Mobilitätswende am 02.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Kran, Baugerüsten, Befahren von Gehwegen, Mobil-Toilette, Baustelleneinrichtungen, Absperrung, Schutt, Container, Materiallager, Baustelleneinrichtung, Absperrungen, Fahrradbügel, Baugerüst

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de