Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen
Beschreibung
Baumaßnahmen erfordern häufig die Nutzung öffentlicher Straßen, z.B. für das Aufstellen eines Gerüsts oder für die Lagerung von Baumaterialen. Hierfür benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Beispiele solcher Sondernutzungen bei Baumaßnahmen können sein:
- Aufstellen eines Bauzauns, Krans, Gerüsts, Containers
- Aufstellen einer Miettoilette
- Einrichten einer Baustellenzufahrt
Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.
Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle
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Baustellensicherung
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Genehmigung von Baumaßnahmen an Kreisstraßen und deren Radwegen (Sondernutzung)
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Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
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Verkehrshindernisse (Ausnahmegenehmigung)
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Ansprechpartner
Stadt Verl
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +495246961173
E-Mail: andrea.majhenic@verl.de
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrDienstag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrMittwoch: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrDonnerstag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17.30 UhrFreitag: 8 bis 12.30 UhrSamstag: geschlossenSonntag: geschlossen
erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.
- Lageplan (maßstabsgetreu),
- Fotos,
- Skizzen.
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Formulare
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Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 8, 8a Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
- §§ 18 19a Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW)
- § 22 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW)
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Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können eine Straße ohne Einfluss auf den Verkehr nutzen. Das ist die "sonstige Nutzung", z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren. Die sonstige Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht (Abschluss eines Nutzungsvertrages).
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021
Stichwörter
Baustelleneinrichtung, Bauwagen, Baugerüst, Baustelleneinrichtungen, Kran, Schutt, Gerüst, Fahrradbügel, Container, Bauzaun, Hubwagen, Gemeingebrauch, Baumaterial, Baugerüst, Materiallager, Mobil-Toilette, Kran, Baustellenüberfahrt, Baugerüsten, Bau-WC, Befahren von Gehwegen, Absperrung, Fahrradbügel, Container, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Absperrungen