Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen

    Wenn Sie während einer Baumaßnahme Baustelleneinrichtungen auf öffentliche Flächen stellen wollen, müssen Sie eine Sondernutzungserlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Wenn auf Ihrer Baustelle nicht genug Platz ist, können Sie darauf angewiesen sein, vorübergehend eine öffentliche Fläche zu benutzen. Wenn Sie öffentliche Flächen im Zusammenhang mit Ihrer Baustelle nutzen wollen, stellt dies eine Sondernutzung dar. Sie müssen hierfür vorab eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Baustellensicherung Wenn öffentlicher Verkehrsraum, z.B. Straßen, Wege und Plätze, für Bauarbeiten in Anspruch genommen werden soll, ist eine Genehmigung (Anordnung) der Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Der betreffende Bereich ist durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nach Vorgabe der Straßenverkehrsbehörde abzusichern. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Baumaßnahmen in, auf oder neben der Straße handelt. Die Genehmigung (Anordnung) ist mit beigefügtem Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Gütersloh zu beantragen. Verkehrshindernisse Auch wenn öffentlicher Verkehrsraum z.B. als Lagerplatz in Anspruch genommen werden soll, ist eine Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Dazu zählen Baumaterial, Geräte, Container, mobile Toiletten, Arbeitsbühnen, Gerüste, Aufzüge oder ähnliches. Mit der Ausnahmegenehmigung wird gleichzeitig festgelegt,wie dieses "Verkehrshindernis" zu sichern ist. Die Ausnahmegenehmigung ist mit unten angehangenen Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Gütersloh zu beantragen. AusnahmeDie Genehmigung (Anordnung) für Straßen, Wege und Plätze in Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock, Verl ist bei der jeweiligen Stadtverwaltung zu beantragen. Ein persönlicher Besuch für die Antragstellung ist nicht erforderlich. Der Antrag kann per Post oder per E-mail gestellt werden.

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    Baustellensicherung

    ID: L100002_121976939

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    Genehmigung von Baumaßnahmen an Kreisstraßen und deren Radwegen (Sondernutzung)

    ID: L100002_121977933

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    Verkehrshindernisse (Ausnahmegenehmigung)

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.4.3: Straßenbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Reckenberg 2

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    2.2.4: Verkehrslenkung

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Bauteil 7

    Kontakt

    Fax: 05241 85-31200

    Telefon Festnetz: 05241 85-1200

    E-Mail: verkehrssicherung@kreis-guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
    • Unterlagen, welche die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel eine Skizze mit Angabe der Maße)
    • Gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen. Sie werden im Laufe des Verfahrens entsprechend von der zuständigen Stelle informiert.

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag für die verkehrsrechtliche Anordnung Verkehrszeichenplan Lageplan / Luftbild

    Voraussetzungen

    • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein.
    • Sie beeinträchtigen die Leichtigkeit des Verkehrsflusses nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen Wegebestandteile nicht unverhältnismäßig.
    • Sie schränken Belange der Umwelt nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken städtebauliche Belange nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken öffentliche Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken öffentliche oder private Rechte Dritter nicht unverhältnismäßig ein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
    • Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich über die Entscheidung.

    Fristen

    Keine. Die Erlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag ist grundsätzlich rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zu stellen, möglichst 7 Tage vor Beginn der Arbeiten. Sollte aufgrund der kurzfristigen Antragstellung eine Bearbeitungszeit von weniger als 5 Tagen entstehen, wird zusätzlich ein Eilzuschlag in Höhe von 100,00 € fällig. Die Bearbeitung kann je nach Umfang bis zu zwei Wochen dauern.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Antrages, sowie von der Qualität der eingereichten Unterlagen.

    Kosten

    Es fällt eine Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis an. Zudem können Gebühren für die Benutzung der Fläche anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Auch wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie keinen Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Die zuständige Stelle entscheidet im eigenen Ermessen über Ihren Antrag.

    Die zuständige Stelle erteilt Ihnen die Sondernutzungserlaubnis in der Regel befristet und mit einem Widerrufsvorbehalt. Dies bedeutet, dass die erteilte Erlaubnis zurückgezogen werden kann. Die Erlaubnis wird in der Regel mit Auflagen versehen, die Sie erfüllen müssen.

    Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie für die Beseitigung von Schäden, die durch Ihre Sondernutzung entstehen, bezahlen. Die zuständige Stelle kann hierzu auch eine Vorauszahlung oder die Hinterlegung einer Geldsumme als Sicherheit von Ihnen verlangen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Verkehr und Mobilitätswende am 02.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Kran, Baugerüsten, Befahren von Gehwegen, Mobil-Toilette, Baustelleneinrichtungen, Absperrung, Schutt, Container, Materiallager, Baustelleneinrichtung, Absperrungen, Fahrradbügel, Baugerüst

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de