Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Wenn Sie öffentliche Straßen bei Baumaßnahmen nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Hinweise für Borken: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer/ Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes eine verkehrsrechtliche Anordnungen darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind.

    Beschreibung

    Baumaßnahmen erfordern häufig die Nutzung öffentlicher Straßen, z.B. für das Aufstellen eines Gerüsts oder für die Lagerung von Baumaterialen. Hierfür benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beispiele solcher Sondernutzungen bei Baumaßnahmen können sein:

    • Aufstellen eines Bauzauns, Krans, Gerüsts, Containers
    • Aufstellen einer Miettoilette
    • Einrichten einer Baustellenzufahrt

    Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.

    Hinweise für Borken: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer/ Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes eine verkehrsrechtliche Anordnungen darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind.

    Online-Dienst

    Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen

    ID: L100002_128576944

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Gemeinde Legden

    Beschreibung

    FB 3 - Planun, Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausstraße 1

    48739 Legden

    Kontakt

    Fax: +492566 910253

    Telefon Festnetz: +49 2566910236

    E-Mail: benning@legden.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verkehrssicherung, Verkehrsaufklärung, Allg. Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.

    • Lageplan (maßstabsgetreu),
    • Fotos,
    • Skizzen.

    Hinweise für Borken: Inhalte der zuständigen Stelle

    1. Vollständig ausgefülltes Antragsformular (verlinken zu Antragsformulare) Daten vom Antragsteller (Name/Firma, Anschrift, Telefonnummer, Email) Verantwortliche Person für die Verkehrssicherung (Bauleiter) mit Angabe einer Mobilfunknummer während und nach der Arbeitszeit Beschreibung der Örtlichkeit (Stadt/Gemeinde, Ortsteil, Straße, Hausnummer) Zeitraum (Beginn und Ende der Arbeiten, ggf. Details zum zeitlichen Ablauf bei mehreren Bauphasen) Grund der Maßnahme/Maßnahmenbeschreibung 2. Nachweis Fachkenntnis zur Verkehrssicherung (RSA Schulung / Zertifikat)3. Lageplan4. Verkehrszeichenplan, alternativ: Angabe eines Regelplanes gemäß RSA 215. Bei Lichtsignalanlagen (Baustellenampeln): Signalplan und Signalzeitenplan6. Bei Vollsperrung: Umleitungsplan mit der zusätzlichen Beschilderung im Verlauf der Umleitungsstrecke

    Formulare

    Hinweise für Borken: Inhalte der zuständigen Stelle

    FB 36 Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen § 45 StVO (Sperrung)Antrag auf StraßensperrungAntrag auf Inanspruchnahme von öffentlichem VerkehrsgrundAntrag auf Verlängerung einer Straßensperrung

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Borken: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 45 Abs. 6 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Verwaltungsvorschrift zur StVO Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Fristen

    Stellen Sie Ihren Antrag mindestens 2 Wochen vor der geplanten Nutzung.

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Borken: Inhalte der zuständigen Stelle

    Verwaltungsgebühren werden entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich dem Verwaltungsaufwand und der Bedeutung der Angelegenheit.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können eine Straße ohne Einfluss auf den Verkehr nutzen. Das ist die "sonstige Nutzung", z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren. Die sonstige Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht (Abschluss eines Nutzungsvertrages).

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Baustelleneinrichtung, Bauwagen, Baugerüst, Baustelleneinrichtungen, Kran, Schutt, Gerüst, Fahrradbügel, Container, Bauzaun, Hubwagen, Gemeingebrauch, Baumaterial, Baugerüst, Materiallager, Mobil-Toilette, Kran, Baustellenüberfahrt, Baugerüsten, Bau-WC, Befahren von Gehwegen, Absperrung, Fahrradbügel, Container, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Absperrungen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de