Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen

    Wenn Sie während einer Baumaßnahme Baustelleneinrichtungen auf öffentliche Flächen stellen wollen, müssen Sie eine Sondernutzungserlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Wenn auf Ihrer Baustelle nicht genug Platz ist, können Sie darauf angewiesen sein, vorübergehend eine öffentliche Fläche zu benutzen. Wenn Sie öffentliche Flächen im Zusammenhang mit Ihrer Baustelle nutzen wollen, stellt dies eine Sondernutzung dar. Sie müssen hierfür vorab eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Hinweise für Bergisch Gladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sobald eine Absicherung durch Verkehrszeichen erforderlich ist (die Festlegung obliegt der Straßenverkehrsbehörde), muss gleichzeitig eine Verkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 Abs. 6 StVO getroffen werden. Im Antrag ist dann ein Verantwortlicher für die Verkehrssicherung zu benennen, der vor einem erstmaligen Einsatz in Bergisch Gladbach einen entsprechenden Qualifikationsnachweis erbringen muss. Fügen Sie hierzu bitte einen Scan dieses Vordrucks (PDF) zusammen mit eventuellen Schulungsnachwesien dem Onlineantrag als Dokumente bei.

    Online-Dienst

    Sondernutzung auf öffentlichen Verkehrsflächen

    ID: L100002_122668773

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Bergisch Gladbach

    Beschreibung

    3-32 Allgemeine Ordnungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 9

    51465 Bergisch Gladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492202-14-2399

    E-Mail: baustellen@stadt-gl.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    FB 3 Ordnungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 9

    51465 Bergisch Gladbach

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
    • Unterlagen, welche die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel eine Skizze mit Angabe der Maße)
    • Gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen. Sie werden im Laufe des Verfahrens entsprechend von der zuständigen Stelle informiert.

    Hinweise für Bergisch Gladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Besondere Auflagen und Hinweise für:ContainerGerüsteBauzäune / BaustelleneinrichtungsflächenSchlauchbrückenKabelbrücken

    Voraussetzungen

    • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein.
    • Sie beeinträchtigen die Leichtigkeit des Verkehrsflusses nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen Wegebestandteile nicht unverhältnismäßig.
    • Sie schränken Belange der Umwelt nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken städtebauliche Belange nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken öffentliche Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken öffentliche oder private Rechte Dritter nicht unverhältnismäßig ein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
    • Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich über die Entscheidung.

    Fristen

    Keine. Die Erlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Antrages, sowie von der Qualität der eingereichten Unterlagen.

    Hinweise für Bergisch Gladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der vollständig ausgefüllte Antrag ist durch die ausführende Firma einzureichen. Grundsätzlich gilt eine Mindestvorlaufzeit von 14 Tagen. Bei umfangreicheren Maßnahmen (Vollsperrung, Lichtsignalanlage etc.) ist entsprechend mehr Vorlaufzeit einzuplanen.

    Kosten

    Es fällt eine Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis an. Zudem können Gebühren für die Benutzung der Fläche anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.

    Hinweise für Bergisch Gladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Neben einer Grund-Gebühr von 25,00 Euro werden je nach Stadtteil/Straße zwischen 5,50 - 10,00 Euro Sondernutzungsgebühr pro Quadratmeter genutzter städtischer Fläche und Monat erhoben (Mindestgebühr 20 Euro). Es wird tagesgenau abgerechnet. Entfallen von der Stadt bewirtschaftete gebührenpflichtige Parkplätze, so ist eine zusätzliche Ausfallgebühr für die entgangenen Parkeinnahmen zu zahlen.Bei Baustelleneinrichtungsflächen ist eine Sicherheitsleistung in Form einer Bankbürgschaft in Höhe von 100€ pro m2 genutzter Fläche (Regelfall) zur Sicherung aller der Stadt unmittelbar oder mittelbar aus der Nutzung des Straßenraumes entstehenden Ansprüche vor Maßnahmenbeginn einzureichen. (Falls eine solche Sicherheitsleistung erforderlich wird, finden Sie eine entsprechende Bedingung im Genehmigungsbescheid). Bei den anderen Sondernutzungsarten behalten wir uns die Einforderung einer Sicherheitsleistung ebenfalls vor.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Auch wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie keinen Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Die zuständige Stelle entscheidet im eigenen Ermessen über Ihren Antrag.

    Die zuständige Stelle erteilt Ihnen die Sondernutzungserlaubnis in der Regel befristet und mit einem Widerrufsvorbehalt. Dies bedeutet, dass die erteilte Erlaubnis zurückgezogen werden kann. Die Erlaubnis wird in der Regel mit Auflagen versehen, die Sie erfüllen müssen.

    Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie für die Beseitigung von Schäden, die durch Ihre Sondernutzung entstehen, bezahlen. Die zuständige Stelle kann hierzu auch eine Vorauszahlung oder die Hinterlegung einer Geldsumme als Sicherheit von Ihnen verlangen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Verkehr und Mobilitätswende am 02.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Kran, Baugerüsten, Befahren von Gehwegen, Mobil-Toilette, Baustelleneinrichtungen, Absperrung, Schutt, Container, Materiallager, Baustelleneinrichtung, Absperrungen, Fahrradbügel, Baugerüst

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de