Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen

    Wenn Sie während einer Baumaßnahme Baustelleneinrichtungen auf öffentliche Flächen stellen wollen, müssen Sie eine Sondernutzungserlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Wenn auf Ihrer Baustelle nicht genug Platz ist, können Sie darauf angewiesen sein, vorübergehend eine öffentliche Fläche zu benutzen. Wenn Sie öffentliche Flächen im Zusammenhang mit Ihrer Baustelle nutzen wollen, stellt dies eine Sondernutzung dar. Sie müssen hierfür vorab eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Baumaßnahmen erfordern häufig die Nutzung öffentlicher Straßen, z.B. für das Aufstellen eines Gerüsts oder für die Lagerung von Baumaterialen. Hierfür benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Beispiele solcher Sondernutzungen bei Baumaßnahmen können sein: Aufstellen eines Bauzauns, Krans, Gerüsts, Containers Aufstellen einer Miettoilette Einrichten einer Baustellenzufahrt Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Baustelleneinrichtungen, Baustofflagerungen mit und ohne BauzaunDie Nutzung der öffentlichen Fläche im Rahmen einer Baustelleneinrichtung ist im Bereich Aachen-Mitte beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Für die Außenbezirke wenden Sie sich bitte an das zuständige Bezirksamt. Neben den Angaben zu Art, Umfang und Dauer ist ein maßstabsgerechter Lageplan einzureichen. Die Sondernutzung darf erst nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse ausgeübt werden. Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung oder Änderung der Sondernutzung.Email an FB32-230Sondernutzung@mail.aachen.de BaugerüsteDas Aufstellen von Baugerüsten ist im Bereich Aachen-Mitte beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Für die Außenbezirke wenden Sie sich bitte an das zuständige Bezirksamt. Die Beantragung hat von der aufstellenden Firma zu erfolgen. Dabei ist die Größe des Baugerüstes anzugeben und ein maßstabsgerechter Lageplan einzureichen. Die Sondernutzung darf erst nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse ausgeübt werden. Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung oder Änderung der Sondernutzung.Email an FB32-230Sondernutzung@mail.aachen.de ContainerDas Aufstellen von Containern ist im Bereich Aachen-Mitte beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Für die Außenbezirke wenden Sie sich bitte an das zuständige Bezirksamt. Die Beantragung hat von der aufstellenden Firma zu erfolgen. Dabei ist die Größe des Containers (bis 10 m3/ über 10 m3) anzugeben und ein maßstabsgerechter Lageplan einzureichen. Die Sondernutzung darf erst nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse ausgeübt werden. Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung oder Änderung der Sondernutzung.Email an FB32-230Sondernutzung@mail.aachen.de MobiltoilettenDas Aufstellen einer Mobiltoilette ist im Bereich Aachen-Mitte bei Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Für die Außenbezirke wenden Sie sich bitte an das zuständige Bezirksamt. Dem Antrag ist ein Lageplan beizufügen. Die Sondernutzung darf erst nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse ausgeübt werden. Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung oder Änderung der Sondernutzung.Email an FB32-230Sondernutzung@mail.aachen.de Schrägaufzug Das Aufstellen eines Schrägaufzuges ist im Bereich Aachen-Mitte beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Für die Außenbezirke wenden Sie sich bitte an das zuständige Bezirksamt. Die Beantragung hat von der aufstellenden Firma zu erfolgen. Dabei ist genaue Positionierung des Aufzugs anzugeben und ein maßstabsgerechter Lageplan einzureichen. Die Sondernutzung darf erst nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse ausgeübt werden. Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung oder Änderung der Sondernutzung. Email an FB32-230Sondernutzung@mail.aachen.de BaustellenüberfahrtEmail an sondernutzung@mail.aachen.de AutokranEmail an baustelle@mail.aachen.de Hubwagen Email an baustelle@mail.aachen.de Kabelbrücken Email an sondernutzung@mail.aachen.de

    Online-Dienst

    Sondernutzung (Baumaßnahmen - Erlaubnis beantragen)

    ID: L100002_124765979

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    Außendienste und Sondernutzungen/Großveranstaltungen

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    Blondelstraße 9-21

    52062 Aachen

    Kontakt

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Bezirksamt Laurensberg: Allgemeine / besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen

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    Rathausstraße 12

    52072 Aachen

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Bezirksamt Eilendorf: Allgemeine/besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe-und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen

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    Bezirksamt Brand: Allgemeine/besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegeheiten, Sondernutzungen

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    Paul-Küpper-Platz 1

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    Bezirksamt Haaren: stv. Bezirksamtsleiter, ordnungsrechtliche Angelegenheiten, Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen, Sportangelegenheiten, Wahlamt

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    Germanusstraße 32-34

    52080 Aachen

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    Fax: 0241 432-8399

    Telefon Festnetz: 0241 432-8330

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    Bezirksamt Kornelimünster / Walheim

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    Schulberg 20

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    Fax: 0241 432-8499

    Telefon Festnetz: 0241 432-8420

    E-Mail: bezirksamt.kornelimuenster.walheim@mail.aachen.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Bezirksamt Richterich: Allgemeine/ besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen

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    Roermonder Straße 559

    52072 Aachen

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Straßenverkehr und Sondernutzungen (Aachen-Mitte)

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    Hausanschrift

    Lagerhausstraße 20

    52064 Aachen

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    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
    • Unterlagen, welche die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel eine Skizze mit Angabe der Maße)
    • Gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen. Sie werden im Laufe des Verfahrens entsprechend von der zuständigen Stelle informiert.

    Voraussetzungen

    • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein.
    • Sie beeinträchtigen die Leichtigkeit des Verkehrsflusses nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen Wegebestandteile nicht unverhältnismäßig.
    • Sie schränken Belange der Umwelt nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken städtebauliche Belange nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken öffentliche Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken öffentliche oder private Rechte Dritter nicht unverhältnismäßig ein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
    • Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich über die Entscheidung.

    Fristen

    Keine. Die Erlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Beantragung hat spätestens 3 Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung zu erfolgen. Nach Absprache kann die Frist verkürzt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Antrages, sowie von der Qualität der eingereichten Unterlagen.

    Kosten

    Es fällt eine Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis an. Zudem können Gebühren für die Benutzung der Fläche anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Auch wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie keinen Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Die zuständige Stelle entscheidet im eigenen Ermessen über Ihren Antrag.

    Die zuständige Stelle erteilt Ihnen die Sondernutzungserlaubnis in der Regel befristet und mit einem Widerrufsvorbehalt. Dies bedeutet, dass die erteilte Erlaubnis zurückgezogen werden kann. Die Erlaubnis wird in der Regel mit Auflagen versehen, die Sie erfüllen müssen.

    Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie für die Beseitigung von Schäden, die durch Ihre Sondernutzung entstehen, bezahlen. Die zuständige Stelle kann hierzu auch eine Vorauszahlung oder die Hinterlegung einer Geldsumme als Sicherheit von Ihnen verlangen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Verkehr und Mobilitätswende am 02.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Kran, Baugerüsten, Befahren von Gehwegen, Mobil-Toilette, Baustelleneinrichtungen, Absperrung, Schutt, Container, Materiallager, Baustelleneinrichtung, Absperrungen, Fahrradbügel, Baugerüst

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de