Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen

    Wenn Sie während einer Baumaßnahme Baustelleneinrichtungen auf öffentliche Flächen stellen wollen, müssen Sie eine Sondernutzungserlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Wenn auf Ihrer Baustelle nicht genug Platz ist, können Sie darauf angewiesen sein, vorübergehend eine öffentliche Fläche zu benutzen. Wenn Sie öffentliche Flächen im Zusammenhang mit Ihrer Baustelle nutzen wollen, stellt dies eine Sondernutzung dar. Sie müssen hierfür vorab eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Hinweise für Kleve: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wer auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen für ein Bauvorhaben den Boden aufgraben, etwas lagern oder aufstellen oder im Luftraum eine Strom- oder Wasserleitung führen möchte, braucht dazu eine Sondernutzungserlaubnis sowie eine Erlaubnis nach Verkehrsrecht. Hierdurch werden nämlich veränderte Verkehrsregelungen, mindestens jedoch Gefahrenzeichen und Absperrungen erforderlich. Diese dürfen nicht eigenmächtig aufgestellt werden, sondern sind zuvor von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde anzuordnen. Wenn Sie die Einrichtung einer derartigen Arbeitsstelle auf dem Gebiet der Stadt Kleve planen, muss vor dem Beginn der Maßnahme eine Anordnung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eingeholt werden. Der Anordnung ist zu entnehmen, wie die Arbeitsstelle abzusichern und zu kennzeichnen ist, ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist, ferner ob und wie Sie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen haben. Bauunternehmer müssen hierzu einen Verkehrszeichenplan einreichen. In einfach gelagerten Fällen kann an ihre Stelle jedoch auch ein normierter Regelplan treten. Diese Regelpläne sind für eine Vielzahl von Fällen anwendbar und vereinfachen daher das Verwaltungsverfahren. Bei einer Vielzahl solcher Arbeitsstellen liegt ebenfalls eine Sondernutzung (Lagerung von Baumaterialien, Aufstellen eines Baugerüstes, Aufstellen einer Arbeitsbühne u.a.) vor, die ebenfalls einer Erlaubnis bedarf.

    Online-Dienst

    Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen

    ID: L100002_128232187

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Baustellen, Ausnahmegenehmigungen StVO

    Adresse

    Hausanschrift

    Minoritenplatz 1

    47533 Kleve

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
    • Unterlagen, welche die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel eine Skizze mit Angabe der Maße)
    • Gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen. Sie werden im Laufe des Verfahrens entsprechend von der zuständigen Stelle informiert.

    Voraussetzungen

    • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein.
    • Sie beeinträchtigen die Leichtigkeit des Verkehrsflusses nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen Wegebestandteile nicht unverhältnismäßig.
    • Sie schränken Belange der Umwelt nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken städtebauliche Belange nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken öffentliche Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken öffentliche oder private Rechte Dritter nicht unverhältnismäßig ein.

    Hinweise für Kleve: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei der Antragstellung sind folgende Mindestangaben zu übermitteln: Zeitraum Örtlichkeit Art der geplanten Maßnahme Verkehrszeichenplan/Regelplan Im Rahmen der Bearbeitung können gebührenpflichtige Ortstermine/Besprechungen erforderlich werden. Daher ist sowohl vor dem Hintergrund der Bearbeitungsgeschwindigkeit als auch der Gebührenhöhe darauf hinzuweisen, dass Antragsteller die Vorhaben möglichst umfangreich darlegen. Im Übrigen sind im Nachhinein vorzunehmende Änderungen des Zeitablaufs oder der Beschilderung gesondert gebührenpflichtig (auch im Rahmen einer Verlängerung der Anordnung). Treten erhebliche Änderungsnotwendigkeiten bei einem Verlängerungsantrag auf, so erfolgt eine Wertung als Neuantrag.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
    • Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich über die Entscheidung.

    Fristen

    Keine. Die Erlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.

    Hinweise für Kleve: Inhalte der zuständigen Stelle

    Stellen Sie Ihren Antrag mindestens 2 Wochen vor der geplanten Nutzung.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Antrages, sowie von der Qualität der eingereichten Unterlagen.

    Hinweise für Kleve: Inhalte der zuständigen Stelle

    7 Tagen

    Kosten

    Es fällt eine Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis an. Zudem können Gebühren für die Benutzung der Fläche anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.

    Hinweise für Kleve: Inhalte der zuständigen Stelle

    Regelplan: 40,00€ Verkehrszeichenplan: 80,00€ Ortstermin/Besprechung: 30,00€ Grundsatzanordnung nach Regelplänen: 650,00€ Tagesbaustelle (monatliche Abrechnung): 11,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Auch wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie keinen Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Die zuständige Stelle entscheidet im eigenen Ermessen über Ihren Antrag.

    Die zuständige Stelle erteilt Ihnen die Sondernutzungserlaubnis in der Regel befristet und mit einem Widerrufsvorbehalt. Dies bedeutet, dass die erteilte Erlaubnis zurückgezogen werden kann. Die Erlaubnis wird in der Regel mit Auflagen versehen, die Sie erfüllen müssen.

    Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie für die Beseitigung von Schäden, die durch Ihre Sondernutzung entstehen, bezahlen. Die zuständige Stelle kann hierzu auch eine Vorauszahlung oder die Hinterlegung einer Geldsumme als Sicherheit von Ihnen verlangen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Verkehr und Mobilitätswende am 02.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Kran, Baugerüsten, Befahren von Gehwegen, Mobil-Toilette, Baustelleneinrichtungen, Absperrung, Schutt, Container, Materiallager, Baustelleneinrichtung, Absperrungen, Fahrradbügel, Baugerüst

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de