Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der Ortschaft

    Sondernutzungserlaubnis für Straßen außerhalb einer Ortschaft beantragen

    Möchten Sie eine Straße außerhalb einer Ortschaft nicht für verkehrliche Zwecke, sondern für eine Veranstaltung, einen Filmdreh oder Ähnliches nutzen? Dann benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, stellt dieses eine Sondernutzung dar. Für eine solche Sondernutzung benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Hinweise für Schwelm: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der Ortschaft

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, stellt dieses eine Sondernutzung dar. Für eine solche Sondernutzung benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Straßen dienen dem Zweck der Fortbewegung und des Transports. Dies ist der sogenannte Gemeingebrauch. Wenn Sie eine Straße außerhalb des Gemeingebrauchs nutzen möchten, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Das kann zum Beispiel sein für:

    • eine Festveranstaltung
    • eine Rallye
    • ein Radrennen
    • eine Sportveranstaltung
    • Film- und Fernsehaufnahmen

    Bei wem Sie die Sondernutzungserlaubnis beantragen, ist abhängig davon, wo die Sondernutzung stattfinden soll. Für Landstraßen ist die regionale Straßenbaubehörde, für Autobahnen die entsprechende Autobahngesellschaft zuständig.

    Wenn Sie für eine weitergehende Nutzung bereits eine Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis eingeholt haben, benötigen Sie keine Sondernutzungserlaubnis.

    Damit die Sondernutzung genehmigt wird, müssen Sie sicherstellen, dass:

    • die öffentliche Versorgung allenfalls kurz beeinträchtigt wird
    • vorübergehend errichtete Anlagen
      • gesondert genehmigt werden
      • sicher sind
    • Sie für entstehende Schäden aufkommen

    Die Erlaubnis wird Ihnen auf Zeit oder Widerruf erteilt und kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden sein.

    Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beispiele solcher Sondernutzung können sein:

    • Zufahrt von der Straße zu einem Grundstück mit Wohnbebauung,
    • Zufahrten von gewerblich genutzten Grundstücken, z. B. Tankstellen, Gaststätten, Einkaufscenter
    • Zufahrten von land-, forstwirtschaftlichen Grundstücken

    Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie eine Sondernutzung ohne die entsprechende Erlaubnis ausüben oder erteilten Auflagen nicht nachkommen. (§ 59 StrWG NRW / § 23 FStrG). Solche Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden.

    In folgenden Fällen benötigen Sie keine Sondernutzungserlaubnis:

    • Sie benötigen eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung für die Nutzung. Zum Beispiel für Veranstaltungen. Hierfür benötigen Sie eine Veranstaltungserlaubnis von der Straßenverkehrsbehörde, welche automatisch die Sondernutzungserlaubnis beinhaltet.

    Die beabsichtigte Sondernutzung steht im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welche Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis.

    Hinweise für Schwelm: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der Ortschaft

    Die nachfolgende Beschreibung finden Sie auch auf anliegendem MerkblattDas Aufstellen von Gegenständen auf öffentlicher Verkehrsfläche stellt nach §§ 18 und 19 und 19 a des Straßen- und Wegegesetz für das Land NRW in Verbindung mit der städtischen Sondernutzungssatzung eine Sondernutzung dar und ist erlaubnispflichtig.Folgende Gegenstände auf öffentlicher Verkehrsfläche zählen somit beispielsweise als Sondernutzung: Werbeanlagen incl. Plakatständer und Werbeaufsteller; Automaten; SchaukästenBaubuden; Baustofflagerungen; Bauzäune; Arbeitsgeräte und ArbeitswagenWerbe- und VerkaufsständePrivatwirtschaftliche Werbe- und Verkaufseinrichtungen; WarenauslagenAufstellen von Tischen und Stühlen; Außengastronomie; Stehtische vor Imbissen (Genehmigungsfähigkeit ist im Vorfeld mit dem Ordnungsamt abzustimmen)Weihnachtsdekorationen (Weihnachtsbäume etc.)Plakatierung im öffentlichen Verkehrsraum (Siehe hierzu Merkblatt zur Plakatierung)InformationsständeWerbe-/Promotionsaktionen vor GeschäftenVeranstaltungen im öffentlichen VerkehrsraumSondernutzungserlaubnisse dürfen aus Rechtsgründen nur auf Antrag erteilt werden.Ohne Antrag auf Sondernutzungserlaubnis, auf öffentlicher Verkehrsfläche aufgestellte Gegenstände, stellen eine unerlaubte Sondernutzung dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.Wenn Sie öffentliche Verkehrsfläche für Sondernutzungen in Anspruch nehmen wollen, senden Sie uns bitte ein Antragsformular mit rechtsverbindlicher Unterschrift, spätestens 3 Wochen vor beabsichtigter Ausübung der Sondernutzung mit Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung zurück.Eine beantragte und erteilte Sondernutzung erstreckt sich nur auf den in der Sondernutzungserlaubnis angegebenen Standort, die angegebene Fläche, den angegebenen Zeitraum und den angegebenen Zweck.Einer Erlaubnis nach der Sondernutzungssatzung bedarf es nicht, wenn dem Antragsteller für die beabsichtigte Sondernutzung nach straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften eine Erlaubnis für eine übermäßige Straßenbenutzung oder eine Ausnahmegenehmigung erteilt worden ist. Folgende Sondernutzungen bedürfen beispielsweise keiner Erlaubnis: Plakatwerbung der politischen Parteien innerhalb der geschlossenen Ortslage aus Anlass von Wahlen jeweils 3 Monate vor dem WahltagLagerung von Gegenständen aller Art und Container bis zu 48 Stunden in Höhe des eigenen Grundstücks, auf Gehwegen unter Einhaltung der Restgehwegbreite von mindestens 1 m und unter Beachtung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht(Bau-) Gerüste oder Leitern zur Durchführung von Instandhaltungsarbeiten an GebäudenWartehäuser des öffentlichen PersonennahverkehrsFahrradständerdas Verteilen von Flugblättern, Informationsbroschüren ohne Benutzung fester Einrichtungen (Tische ect.) und das Umherziehen mit Informationstafeln zu religiösen, politischen und gemeinnützigen ZweckenBesonderer Hinweis: Als erlaubt gelten Sondernutzungen, die religiösen und staatspolitischen Zwecken oder städtischen Interesse dienen. Gleiches gilt für Sondernutzungen aufgrund von Veranstaltungen der Wohlfahrtsverbände, der kulturellen Gruppen und Vereine, der Sportvereine und der Berufsverbände. Wenn Sie öffentliche Verkehrsfläche für vorgenannte Sondernutzungen in Anspruch nehmen wollen, senden Sie uns bitte ein Anzeigeformular mit rechtsverbindlicher Unterschrift spätestens 3 Wochen vor beabsichtigter Ausübung der Sondernutzung mit Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung zurück.Folgende Allgemeine Auflagen und Bedingungen sind bei allen erlaubnis-, sowie anzeigepflichtige Sondernutzungen zu beachten:Der Verkehr darf durch die Ausübung der Sondernutzung nicht behindert, gefährdet oder erschwert werden. Es muss bei Ausübung der Sondernutzung eine notwendige Durchfahrtsbreite von 3,50 m für Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge verbleiben.Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich werdende Anordnungen der Bediensteten des Fachbereiches Bürgerservice, Ordnung, Recht und der Polizei sind folge zu leisten.Die öffentliche Verkehrsfläche wird Ihnen für Ihre Sondernutzung in einem verkehrssicheren Zustand zur Verfügung gestellt. Für die Dauer der Sondernutzung wird Ihnen hiermit die Verkehrssicherungspflicht für die überlassene Verkehrsfläche, bzw. die Verpflichtung, die Stadt Schwelm im Schadensfalle von Ansprüchen Dritter freizustellen, übertragen.Sondernutzungen sind mit ihrer Umgebung so in Einklang zu bringen, dass sie das Straßenbild nicht verunstalten oder deren beabsichtigte Gestaltung nicht stören. Auf die erhaltenswerte Eigenart der Umgebung ist Rücksicht zu nehmen.Nach Ablauf der Zustimmungsfrist sind alle Sondernutzungen sofort zu entfernen und die beanspruchten Standorte in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen.Das Verteilen von Informationsmaterial wird gestattet. Nach Abschluss der Veranstaltung ist die Umgebung des in Anspruch genommenen Straßenabschnittes von weggeworfenem Informationsmaterial zu reinigen.Bei Aufstellung von Plakat-/Werbeständer ist deren Standsicherheit zu gewährleisten.Erlaubte bzw. erlaubnisfreie Sondernutzung können eingeschränkt oder untersagt werden, wenn Belange des Straßenbaus, der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs, der Barrierefreiheit oder die Umsetzung eines städtebaulichen Konzepts dies erfordert.Eine eventuell erforderlich werdende Genehmigung nach anderen Rechtsvorschriften, wird durch die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis sowie einer als erlaubt geltenden anzeigepflichtigen Sondernutzung nicht ersetzt.

    Online-Dienst

    Sondernutzungserlaubnis für Straßen außerhalb einer Ortschaft beantragen für Nordrhein-Westfalen

    ID: L100002_121599094

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    212 Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Moltkestraße 24

    58332 Schwelm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02336/8010 (Zentrale)

    E-Mail: ordnungsamt@schwelm.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesbetrieb Straßenbau NRW

    Adresse

    Postanschrift

    Wildenbruchplatz 1

    45888 Gelsenkirchen

    Kontakt

    Fax: 02093808380

    Telefon Festnetz: 020938080

    E-Mail: kontakt@strassen.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.

    • Lageplan (maßstabsgetreu),
    • Fotos,
    • Skizzen.

    Hinweise für Schwelm: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der Ortschaft

    Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.

    • Lageplan (maßstabsgetreu),
    • Fotos,
    • Skizzen.

    Voraussetzungen

    keine

    Hinweise für Schwelm: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der Ortschaft

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schwelm: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der Ortschaft

    Straßen- und Wegegesetz für das Land NRW in Verbindung mit der städtischen Sondernutzungssatzung

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Erteilung der beantragten Sondernutzung liegt im Ermessen der Behörde.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Sie muss dabei das öffentliche Interesse an einer verkehrssicheren Benutzung der Straße (Gemeingebrauch) mit dem privaten Interesse der Antragstellung einer Sondernutzung abwägen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie entweder einen Genehmigungsbescheid oder, bei einer beabsichtigten negativen Entscheidung über Ihren Antrag, ein Anhörungsschreiben, bevor dann eventuell ein Ablehnungsbescheid ergeht.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Hinweise für Schwelm: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der Ortschaft

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Erteilung der beantragten Sondernutzung liegt im Ermessen der Behörde.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Sie muss dabei das öffentliche Interesse an einer verkehrssicheren Benutzung der Straße (Gemeingebrauch) mit dem privaten Interesse der Antragstellung einer Sondernutzung abwägen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie entweder einen Genehmigungsbescheid oder, bei einer beabsichtigten negativen Entscheidung über Ihren Antrag, ein Anhörungsschreiben, bevor dann eventuell ein Ablehnungsbescheid ergeht.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Fristen

    Stellen Sie Ihren Antrag mindestens 2 Wochen vor der geplanten Nutzung.

    Hinweise für Schwelm: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der Ortschaft

    Stellen Sie Ihren Antrag mindestens 2 Wochen vor der geplanten Nutzung.

    Bearbeitungsdauer

    voraussichtlich 2 Wochen

    Hinweise für Schwelm: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der Ortschaft

    2-3 Wochen ab Antragstellung

    Kosten

    Für Sondernutzungen an Landes- und an Bundesstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten werden Gebühren im Einzelfall bemessen. Sie berücksichtigen unter anderem Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin.

    Hinweise für Schwelm: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der Ortschaft

    Für Sondernutzungen an Landes- und an Bundesstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten werden Gebühren im Einzelfall bemessen. Sie berücksichtigen unter anderem Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Wenn Sie die Straßen mitbenutzen wollen, ohne dass der Gemeingebrauch beeinträchtigt wird, z.B. bei Nutzung ausschließlich des Grünstreifens oder der Verlegung von Leitungen im Böschungsbereich, handelt es sich um eine sonstige Nutzung der Straße. Hier sind vertragliche Regelungen nach bürgerlichem Recht abzuschließen und daher gesondert zu beantragen.

    Hinweise für Schwelm: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der Ortschaft

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Wenn Sie die Straßen mitbenutzen wollen, ohne dass der Gemeingebrauch beeinträchtigt wird, z.B. bei Nutzung ausschließlich des Grünstreifens oder der Verlegung von Leitungen im Böschungsbereich, handelt es sich um eine sonstige Nutzung der Straße. Hier sind vertragliche Regelungen nach bürgerlichem Recht abzuschließen und daher gesondert zu beantragen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schwelm: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der Ortschaft

    Antrag einer Sondernutzung / Anzeige einer SondernutzungMerkblatt zur SondernutzungMerkblatt zur PlakatierungSondernutzungsgebührensatzung (schwelm.de)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Fest, Bundesstraße, Rallye, außerorts, Sondernutzung, Filmaufnahme, Autobahn, außerhalb Ortschaft, FstrG, Straßenfest, Bundesfernstraßengesetz, Straßenverkehrsrecht, Landstraße, Bundesfernstraße, Radrennen, Sportveranstaltung, Sondernutzungserlaubnis, Fernsehaufnahme

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English