Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der Ortschaft

    Sondernutzungserlaubnis für Straßen außerhalb einer Ortschaft beantragen

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, stellt dieses eine Sondernutzung dar. Für eine solche Sondernutzung benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, stellt dieses eine Sondernutzung dar. Für eine solche Sondernutzung benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beispiele solcher Sondernutzung können sein:

    • Zufahrt von der Straße zu einem Grundstück mit Wohnbebauung,
    • Zufahrten von gewerblich genutzten Grundstücken, z. B. Tankstellen, Gaststätten, Einkaufscenter
    • Zufahrten von land-, forstwirtschaftlichen Grundstücken

    Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie eine Sondernutzung ohne die entsprechende Erlaubnis ausüben oder erteilten Auflagen nicht nachkommen. (§ 59 StrWG NRW / § 23 FStrG). Solche Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden.

    In folgenden Fällen benötigen Sie keine Sondernutzungserlaubnis:

    • Sie benötigen eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung für die Nutzung. Zum Beispiel für Veranstaltungen. Hierfür benötigen Sie eine Veranstaltungserlaubnis von der Straßenverkehrsbehörde, welche automatisch die Sondernutzungserlaubnis beinhaltet.

    Die beabsichtigte Sondernutzung steht im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welche Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis.

    Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beispiele solcher Sondernutzung können sein:

    • Zufahrt von der Straße zu einem Grundstück mit Wohnbebauung,
    • Zufahrten von gewerblich genutzten Grundstücken, z. B. Tankstellen, Gaststätten, Einkaufscenter
    • Zufahrten von land-, forstwirtschaftlichen Grundstücken

    Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie eine Sondernutzung ohne die entsprechende Erlaubnis ausüben oder erteilten Auflagen nicht nachkommen. (§ 59 StrWG NRW / § 23 FStrG). Solche Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden.

    In folgenden Fällen benötigen Sie keine Sondernutzungserlaubnis:

    • Sie benötigen eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung für die Nutzung. Zum Beispiel für Veranstaltungen. Hierfür benötigen Sie eine Veranstaltungserlaubnis von der Straßenverkehrsbehörde, welche automatisch die Sondernutzungserlaubnis beinhaltet.

    Die beabsichtigte Sondernutzung steht im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welche Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis.

    Online-Dienste

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Sondernutzung von Straßen (Veranstaltungen)

    ID: L100002_121984676

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Sondernutzungserlaubnis für Straßen außerhalb einer Ortschaft beantragen für Nordrhein-Westfalen

    ID: L100002_121599094

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Straßenbau NRW

    Adresse

    Postanschrift

    Wildenbruchplatz 1

    45888 Gelsenkirchen

    Kontakt

    Fax: 02093808380

    Telefon Festnetz: 020938080

    E-Mail: kontakt@strassen.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Straßenverkehrsamt

    Beschreibung

    Weitere Informationen zum Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Talle 7

    33102 Paderborn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05251 308-3699

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Fachdienst 3.1 - Sicherheit & Ordnung, Feuerschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 8

    33154 Salzkotten

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.

    • Lageplan (maßstabsgetreu),
    • Fotos,
    • Skizzen.

    Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.

    • Lageplan (maßstabsgetreu),
    • Fotos,
    • Skizzen.

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Straßenplan / Streckenplan Ggf. Verkehrszeichenplan Veranstalterklärung Bestätigung des Versicherungsschutzes

    Voraussetzungen

    keine

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Erteilung der beantragten Sondernutzung liegt im Ermessen der Behörde.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Sie muss dabei das öffentliche Interesse an einer verkehrssicheren Benutzung der Straße (Gemeingebrauch) mit dem privaten Interesse der Antragstellung einer Sondernutzung abwägen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie entweder einen Genehmigungsbescheid oder, bei einer beabsichtigten negativen Entscheidung über Ihren Antrag, ein Anhörungsschreiben, bevor dann eventuell ein Ablehnungsbescheid ergeht.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Erteilung der beantragten Sondernutzung liegt im Ermessen der Behörde.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Sie muss dabei das öffentliche Interesse an einer verkehrssicheren Benutzung der Straße (Gemeingebrauch) mit dem privaten Interesse der Antragstellung einer Sondernutzung abwägen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie entweder einen Genehmigungsbescheid oder, bei einer beabsichtigten negativen Entscheidung über Ihren Antrag, ein Anhörungsschreiben, bevor dann eventuell ein Ablehnungsbescheid ergeht.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Hinweise für Salzkotten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Sondernutzungserlaubnis wird auf Antrag erteilt. Der Antrag ist rechtzeitig vor der beabsichtigten Nutzung mit Angabe über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung zu stellen. Dem Antrag sind Pläne, Zeichnungen oder andere, geeignete Unterlagen zur Verdeutlichung beizufügen. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist. Die Genehmigungen werden erteilt, soweit es die Örtlichkeit zulässt. Für die Erteilung der Sondernutzung werden Gebühren erhoben.

    Fristen

    Stellen Sie Ihren Antrag mindestens 2 Wochen vor der geplanten Nutzung.Stellen Sie Ihren Antrag mindestens 2 Wochen vor der geplanten Nutzung.

    Bearbeitungsdauer

    voraussichtlich 2 Wochenvoraussichtlich 2 Wochen

    Kosten

    Für Sondernutzungen an Landes- und an Bundesstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten werden Gebühren im Einzelfall bemessen. Sie berücksichtigen unter anderem Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin.Für Sondernutzungen an Landes- und an Bundesstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten werden Gebühren im Einzelfall bemessen. Sie berücksichtigen unter anderem Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Wenn Sie die Straßen mitbenutzen wollen, ohne dass der Gemeingebrauch beeinträchtigt wird, z.B. bei Nutzung ausschließlich des Grünstreifens oder der Verlegung von Leitungen im Böschungsbereich, handelt es sich um eine sonstige Nutzung der Straße. Hier sind vertragliche Regelungen nach bürgerlichem Recht abzuschließen und daher gesondert zu beantragen.

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Wenn Sie die Straßen mitbenutzen wollen, ohne dass der Gemeingebrauch beeinträchtigt wird, z.B. bei Nutzung ausschließlich des Grünstreifens oder der Verlegung von Leitungen im Böschungsbereich, handelt es sich um eine sonstige Nutzung der Straße. Hier sind vertragliche Regelungen nach bürgerlichem Recht abzuschließen und daher gesondert zu beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-WestfalenMinisterium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Filmaufnahme, Fest, Landstraße, Sportveranstaltung, Tankstellenzufahrt, Gaststättenzufahrt, Bundesfernstraßengesetz, Fernsehaufnahme, Grundstückszufahrt, außerorts, Bundesstraße, Straßenverkehrsrecht, Bundesfernstraße, Steinbruchzufahrt, FstrG, Nutzung von Grundstücken, die der Ausübung freiberuflicher Tätigkeit dienen, wie z.B. des Arzt-, Rechtsanwalts-, Architektenberufs und vergleichbare weitere Tätigkeiten, vorübergehende Baustellenzufahrten, Gemeingebrauch, Sondernutzung, Sondernutzungserlaubnis, außerhalb Ortschaft, Lehmgrubenzufahrt, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Zufahrt, Rallye, Straßenfest, Kiesgrubenzufahrt, Radrennen, Autobahn

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de