Sondernutzung von Straßen in einem Streckenbereich außerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
Hinweise für Nordrhein-Westfalen: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der Ortschaft
Beschreibung
Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.
Beispiele solcher Sondernutzung können sein:
- Zufahrt von der Straße zu einem Grundstück mit Wohnbebauung,
- Zufahrten von gewerblich genutzten Grundstücken, z. B. Tankstellen, Gaststätten, Einkaufscenter
- Zufahrten von land-, forstwirtschaftlichen Grundstücken
Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie eine Sondernutzung ohne die entsprechende Erlaubnis ausüben oder erteilten Auflagen nicht nachkommen. (§ 59 StrWG NRW / § 23 FStrG). Solche Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden.
In folgenden Fällen benötigen Sie keine Sondernutzungserlaubnis:
- Sie benötigen eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung für die Nutzung. Zum Beispiel für Veranstaltungen. Hierfür benötigen Sie eine Veranstaltungserlaubnis von der Straßenverkehrsbehörde, welche automatisch die Sondernutzungserlaubnis beinhaltet.
Die beabsichtigte Sondernutzung steht im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welche Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis.
Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.
Beispiele solcher Sondernutzung können sein:
- Zufahrt von der Straße zu einem Grundstück mit Wohnbebauung,
- Zufahrten von gewerblich genutzten Grundstücken, z. B. Tankstellen, Gaststätten, Einkaufscenter
- Zufahrten von land-, forstwirtschaftlichen Grundstücken
Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie eine Sondernutzung ohne die entsprechende Erlaubnis ausüben oder erteilten Auflagen nicht nachkommen. (§ 59 StrWG NRW / § 23 FStrG). Solche Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden.
In folgenden Fällen benötigen Sie keine Sondernutzungserlaubnis:
- Sie benötigen eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung für die Nutzung. Zum Beispiel für Veranstaltungen. Hierfür benötigen Sie eine Veranstaltungserlaubnis von der Straßenverkehrsbehörde, welche automatisch die Sondernutzungserlaubnis beinhaltet.
Die beabsichtigte Sondernutzung steht im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welche Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis.
Hinweise für Nordrhein-Westfalen: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der Ortschaft
Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.
Beispiele solcher Sondernutzung können sein:
- Zufahrt von der Straße zu einem Grundstück mit Wohnbebauung,
- Zufahrten von gewerblich genutzten Grundstücken, z. B. Tankstellen, Gaststätten, Einkaufscenter
- Zufahrten von land-, forstwirtschaftlichen Grundstücken
Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie eine Sondernutzung ohne die entsprechende Erlaubnis ausüben oder erteilten Auflagen nicht nachkommen. (§ 59 StrWG NRW / § 23 FStrG). Solche Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden.
In folgenden Fällen benötigen Sie keine Sondernutzungserlaubnis:
- Sie benötigen eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung für die Nutzung. Zum Beispiel für Veranstaltungen. Hierfür benötigen Sie eine Veranstaltungserlaubnis von der Straßenverkehrsbehörde, welche automatisch die Sondernutzungserlaubnis beinhaltet.
Die beabsichtigte Sondernutzung steht im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welche Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis.
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Sondernutzungserlaubnis für Straßen außerhalb einer Ortschaft beantragen für Nordrhein-Westfalen
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.
- Lageplan (maßstabsgetreu),
- Fotos,
- Skizzen.
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- Lageplan (maßstabsgetreu),
- Fotos,
- Skizzen.
Hinweise für Nordrhein-Westfalen: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der Ortschaft
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- Fotos,
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Voraussetzungen
keine
keine
Hinweise für Nordrhein-Westfalen: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der Ortschaft
keine
Handlungsgrundlage(n)
- § 8 Bundesfernstraßengesetz (FstrG)
- §§ 18, 19a, 20 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW)
- § 22 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW)
- § 8 Bundesfernstraßengesetz (FstrG)
- §§ 18, 19a, 20 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW)
- § 22 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW)
Hinweise für Nordrhein-Westfalen: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der Ortschaft
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Erteilung der beantragten Sondernutzung liegt im Ermessen der Behörde.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Sie muss dabei das öffentliche Interesse an einer verkehrssicheren Benutzung der Straße (Gemeingebrauch) mit dem privaten Interesse der Antragstellung einer Sondernutzung abwägen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie entweder einen Genehmigungsbescheid oder, bei einer beabsichtigten negativen Entscheidung über Ihren Antrag, ein Anhörungsschreiben, bevor dann eventuell ein Ablehnungsbescheid ergeht.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Erteilung der beantragten Sondernutzung liegt im Ermessen der Behörde.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Sie muss dabei das öffentliche Interesse an einer verkehrssicheren Benutzung der Straße (Gemeingebrauch) mit dem privaten Interesse der Antragstellung einer Sondernutzung abwägen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie entweder einen Genehmigungsbescheid oder, bei einer beabsichtigten negativen Entscheidung über Ihren Antrag, ein Anhörungsschreiben, bevor dann eventuell ein Ablehnungsbescheid ergeht.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Hinweise für Nordrhein-Westfalen: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der Ortschaft
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Erteilung der beantragten Sondernutzung liegt im Ermessen der Behörde.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Sie muss dabei das öffentliche Interesse an einer verkehrssicheren Benutzung der Straße (Gemeingebrauch) mit dem privaten Interesse der Antragstellung einer Sondernutzung abwägen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie entweder einen Genehmigungsbescheid oder, bei einer beabsichtigten negativen Entscheidung über Ihren Antrag, ein Anhörungsschreiben, bevor dann eventuell ein Ablehnungsbescheid ergeht.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Fristen
Hinweise für Nordrhein-Westfalen: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der Ortschaft
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Nordrhein-Westfalen: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der Ortschaft
Kosten
Hinweise für Nordrhein-Westfalen: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der Ortschaft
Hinweise (Besonderheiten)
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Wenn Sie die Straßen mitbenutzen wollen, ohne dass der Gemeingebrauch beeinträchtigt wird, z.B. bei Nutzung ausschließlich des Grünstreifens oder der Verlegung von Leitungen im Böschungsbereich, handelt es sich um eine sonstige Nutzung der Straße. Hier sind vertragliche Regelungen nach bürgerlichem Recht abzuschließen und daher gesondert zu beantragen.
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Wenn Sie die Straßen mitbenutzen wollen, ohne dass der Gemeingebrauch beeinträchtigt wird, z.B. bei Nutzung ausschließlich des Grünstreifens oder der Verlegung von Leitungen im Böschungsbereich, handelt es sich um eine sonstige Nutzung der Straße. Hier sind vertragliche Regelungen nach bürgerlichem Recht abzuschließen und daher gesondert zu beantragen.
Hinweise für Nordrhein-Westfalen: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der Ortschaft
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Wenn Sie die Straßen mitbenutzen wollen, ohne dass der Gemeingebrauch beeinträchtigt wird, z.B. bei Nutzung ausschließlich des Grünstreifens oder der Verlegung von Leitungen im Böschungsbereich, handelt es sich um eine sonstige Nutzung der Straße. Hier sind vertragliche Regelungen nach bürgerlichem Recht abzuschließen und daher gesondert zu beantragen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen 2021-04-16 am 16.04.2021
Hinweise für Nordrhein-Westfalen: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der Ortschaft
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen; 2021-04-16 am 16.04.2021
Stichwörter
Radrennen, Fest, Zufahrt, Lehmgrubenzufahrt, Fernsehaufnahme, FstrG, vorübergehende Baustellenzufahrten, Sondernutzungserlaubnis, Sondernutzung, Nutzung von Grundstücken, die der Ausübung freiberuflicher Tätigkeit dienen, wie z.B. des Arzt-, Rechtsanwalts-, Architektenberufs und vergleichbare weitere Tätigkeiten, Bundesstraße, Gemeingebrauch, Rallye, Autobahn, Straßenfest, Kiesgrubenzufahrt, Filmaufnahme, außerhalb Ortschaft, Landstraße, außerorts, Bundesfernstraße, Steinbruchzufahrt , Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Tankstellenzufahrt , Straßenverkehrsrecht, Sportveranstaltung, Bundesfernstraßengesetz, Gaststättenzufahrt, Grundstückszufahrt