Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der Ortschaft

    Sondernutzungserlaubnis für Straßen außerhalb einer Ortschaft beantragen

    Möchten Sie eine Straße außerhalb einer Ortschaft nicht für verkehrliche Zwecke, sondern für eine Veranstaltung, einen Filmdreh oder Ähnliches nutzen? Dann benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, stellt dieses eine Sondernutzung dar. Für eine solche Sondernutzung benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Straßen dienen dem Zweck der Fortbewegung und des Transports. Dies ist der sogenannte Gemeingebrauch. Wenn Sie eine Straße außerhalb des Gemeingebrauchs nutzen möchten, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Das kann zum Beispiel sein für:

    • eine Festveranstaltung
    • eine Rallye
    • ein Radrennen
    • eine Sportveranstaltung
    • Film- und Fernsehaufnahmen

    Bei wem Sie die Sondernutzungserlaubnis beantragen, ist abhängig davon, wo die Sondernutzung stattfinden soll. Für Landstraßen ist die regionale Straßenbaubehörde, für Autobahnen die entsprechende Autobahngesellschaft zuständig.

    Wenn Sie für eine weitergehende Nutzung bereits eine Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis eingeholt haben, benötigen Sie keine Sondernutzungserlaubnis.

    Damit die Sondernutzung genehmigt wird, müssen Sie sicherstellen, dass:

    • die öffentliche Versorgung allenfalls kurz beeinträchtigt wird
    • vorübergehend errichtete Anlagen
      • gesondert genehmigt werden
      • sicher sind
    • Sie für entstehende Schäden aufkommen

    Die Erlaubnis wird Ihnen auf Zeit oder Widerruf erteilt und kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden sein.

    Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beispiele solcher Sondernutzung können sein:

    • Zufahrt von der Straße zu einem Grundstück mit Wohnbebauung,
    • Zufahrten von gewerblich genutzten Grundstücken, z. B. Tankstellen, Gaststätten, Einkaufscenter
    • Zufahrten von land-, forstwirtschaftlichen Grundstücken

    Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie eine Sondernutzung ohne die entsprechende Erlaubnis ausüben oder erteilten Auflagen nicht nachkommen. (§ 59 StrWG NRW / § 23 FStrG). Solche Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden.

    In folgenden Fällen benötigen Sie keine Sondernutzungserlaubnis:

    • Sie benötigen eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung für die Nutzung. Zum Beispiel für Veranstaltungen. Hierfür benötigen Sie eine Veranstaltungserlaubnis von der Straßenverkehrsbehörde, welche automatisch die Sondernutzungserlaubnis beinhaltet.

    Die beabsichtigte Sondernutzung steht im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welche Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis.

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum, die den Straßenverkehr beeinträchtigen, müssen gesichert und abgesperrt werden. Wenn Sie die Einrichtung einer derartigen Arbeitsstelle in Dülmen planen, müssen Sie vor dem Beginn der Maßnahme eine Anordnung der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Dülmen einholen. In dieser Anordnung wird geregelt, wie die Arbeitsstelle abgesperrt und gekennzeichnet werden muss und wie der Verkehr ggf. umzuleiten ist. Bei einer derartigen Arbeitsstelle liegt in der Regel auch eine Sondernutzung vor, die einer Erlaubnis bedarf. Diese Erlaubnis erhalten Sie auf Antrag ebenfalls bei der angegebenen Abteilung. Antragstellung Ein Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO ist über den Bereich Verkehrssicherung, ÖPNV bei der Abteilung Verkehrssicherung (verkehrssicherung@duelmen.de) zu stellen. In Verbindung mit Tiefbauarbeiten (z.B. Glasfaser) ist zudem ein "Antrag auf Erteilung einer Aufbruchgenehmigung" beim Bereich Straßen- und Landschaftsbau zu stellen. Möchten Sie einen Antrag auf Arbeitsstellensicherung in Verbindung mit Tiefbauarbeiten stellen, müssen Sie sich entsprechend an beide zuständigen Stellen richten. Bitte stellen Sie den Antrag mindestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten und schicken den Antrag an verkehrssicherung@duelmen.de bzw. nutzen Sie gerne unser Online-Formular: Jetzt Antrag stellen!
    Öffentliche Straßen sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Grundsätzlich gilt, dass der Gebrauch öffentlicher Straßen jedermann im Rahmen der Widmung und der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist, man spricht dabei vom sogenannten Gemeingebrauch.Die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus ist Sondernutzung und bedarf einer Genehmigung.Hier geht es zu den Online-Anträgen: Antrag für Plakatierung (Sondernutzung) Antrag für einen Infostand (Sondernutzung) Antrag Werbemittel Antrag Außengastronomie

    Online-Dienst

    Sondernutzungserlaubnis für Straßen außerhalb einer Ortschaft beantragen für Nordrhein-Westfalen

    ID: L100002_121599094

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Straßenbau NRW

    Adresse

    Postanschrift

    Wildenbruchplatz 1

    45888 Gelsenkirchen

    Kontakt

    Fax: 02093808380

    Telefon Festnetz: 020938080

    E-Mail: kontakt@strassen.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Straßen- und Landschaftsbau

    Beschreibung

    Die Abteilung 721 Straßen- und Landschaftsbau besteht zurzeit aus zwölf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einschließlich der Abteilungsleitung. Sie befasst sich mit den Themen Straßenplanung Straßenunterhaltung und -neubau Brückenunterhaltung und -neubau Buswartehallen Unterhaltung und -pflege von öffentlichen Grünflächen, Straßenbegleitgün, Parkanlagen, Spielplätzen Pflanzaktion "Hochzeitsbaum"

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Leggewie-Straße 13

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02594 12-721

    E-Mail: tiefbau@duelmen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verkehrssicherung, ÖPNV, Bauverwaltung, Gebühren, Beiträge

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Leggewie-Straße 13

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Tiefbau- u. Grünflächenamt

    Beschreibung

    Zusatzinformationen: Der Abteilung Straßenplanung, Verkehrstechnik, Straßenbaubehörde, Grundstücksentwässerung und Gewässerplanung und -bau obliegt die Planung des Neu-, Aus- und Umbaus von Verkehrsflächen mit der dazugehörigen Beleuchtung. Zu den Verkehrsflächen zählen Straßen, Wege, Plätze und Parkplätze. Desweiteren werden die Belange der §§ 45ff der Straßenverkehrsordnung (Verkehrsregelungen mit entsprechenden Zeichen und Einrichtungen) in Zusammenarbeit mit der Straßenverkehrsbehörde wahrgenommen. Weiterhin gehört die Sondernutzung und die Verwaltung der Hammer Straßen zu den Aufgaben. Die Grundstücksentwässerung sorgt für einen ordnungsgemäßen Anschluß an die Abwasseranlagen und steht den Hammer Bürgern beratend zur Seite. Den Hochwasserschutz der vielen Hammer Gewässer und deren ökolog. Entwicklung stellt die Abteilung ebenfalls sicher. In einer weiteren Abteilung sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Straßen- und Brückenbau sowie die Straßen- und Brückenunterhaltung verantwortlich. Zu Brückenbau und -unterhaltung zählen die Ingenieurbauten wie Tunnel, Brücken, Stützmauern, Lärmschutzwände, Treppenanlagen und sonstige Ingenieurbauwerke. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Grünflächen unterhalten und verwalten die öffentlichen Grünflächen mit deren Einrichtungen. Dazu zählen u.a. Parkanlagen, Verkehrsgrün, Reit- und Wanderwege, Außenanlagen öffentlicher städtischer Gebäude sowie Sport-, Kinderspiel- und Bolzplätze. Für Angelegenheiten der Kleingärten nimmt die Abteilung für das Tiefbau- und Grünflächenamt Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde wahr. Dies sind z. B. die Förderung des Kleingartenwesens und die Überwachung kleingartenrechtlicher Vorschriften. Im Rahmen des Bestattungswesens werden Beisetzungen betreut und die Friedhofsanlagen unterhalten. Ansprechpartner in Fragen des Bestattungswesens ist das Friedhofswesen. In der stadteigenen Gärtnerei werden verschiedenste Pflanzen für Neu- und Ersatzanpflanzungen in den öffentlichen Grünanlagen aufgezogen. Die Abteilung Wegeentwicklung & Straßenraumbegrünung nimmt Aufgaben im Zusammenhang mit der übergeordneten Freiflächenplanung wahr (z. B. Objektplanung und Bau von Geh-, Rad- und Reitwegen im Außenbereich, Planung und Veranlassung der Pflanzung des Straßenbegleitgrünes). Zu den einzelnen Abteilungen zählen Bauhöfe, deren Mitarbeiter im Wesentlichen die Wartung, die Unterhaltung und die Reinigung vor Ort sicherstellen. Telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.Für individuelle Wunschtermine stehen wir Ihnen nach Rücksprache gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns: Buslinien: alle in Richtung Willy-Brandt-PlatzHaltestellen: Willy-Brandt-Platz Stadtplanlink: http://goo.gl/maps/0wfMa

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-4601

    Fax: 02381 17-2966

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Abteilung Straßenplanung, Verkehrstechnik, Straßenbaubehörde, Wasserwirtschaft

    Beschreibung

    Stadtplanlink: http://goo.gl/maps/0wfMa

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-4601

    Fax: 02381 17-2966

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Sachgebiet Verkehrstechnik/-lenkung, Straßenverkehrsbehörde

    Beschreibung

    Stadtplanlink: http://goo.gl/maps/0wfMa

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.

    • Lageplan (maßstabsgetreu),
    • Fotos,
    • Skizzen.

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung / Sondernutzung Verkehrszeichenplan und ggf. Signalzeitenplan Nachweis über RSA-Schulung

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Dülmen Straßenverkehrsordnung (StVO) Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW (STrWG NRW) Straßenverkehrsgesetz (StVG)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Erteilung der beantragten Sondernutzung liegt im Ermessen der Behörde.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Sie muss dabei das öffentliche Interesse an einer verkehrssicheren Benutzung der Straße (Gemeingebrauch) mit dem privaten Interesse der Antragstellung einer Sondernutzung abwägen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie entweder einen Genehmigungsbescheid oder, bei einer beabsichtigten negativen Entscheidung über Ihren Antrag, ein Anhörungsschreiben, bevor dann eventuell ein Ablehnungsbescheid ergeht.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Fristen

    Stellen Sie Ihren Antrag mindestens 2 Wochen vor der geplanten Nutzung.

    Bearbeitungsdauer

    voraussichtlich 2 Wochen

    Kosten

    Für Sondernutzungen an Landes- und an Bundesstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten werden Gebühren im Einzelfall bemessen. Sie berücksichtigen unter anderem Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Wenn Sie die Straßen mitbenutzen wollen, ohne dass der Gemeingebrauch beeinträchtigt wird, z.B. bei Nutzung ausschließlich des Grünstreifens oder der Verlegung von Leitungen im Böschungsbereich, handelt es sich um eine sonstige Nutzung der Straße. Hier sind vertragliche Regelungen nach bürgerlichem Recht abzuschließen und daher gesondert zu beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Fest, Bundesstraße, Rallye, außerorts, Sondernutzung, Filmaufnahme, Autobahn, außerhalb Ortschaft, FstrG, Straßenfest, Bundesfernstraßengesetz, Straßenverkehrsrecht, Landstraße, Bundesfernstraße, Radrennen, Sportveranstaltung, Sondernutzungserlaubnis, Fernsehaufnahme

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English