• Neukirchen-Vluyn (Landkreis Wesel, Nordrhein-Westfalen)
Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der Ortschaft

Sondernutzungserlaubnis für Straßen außerhalb einer Ortschaft beantragen

Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, stellt dieses eine Sondernutzung dar. Für eine solche Sondernutzung benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, stellt dieses eine Sondernutzung dar. Für eine solche Sondernutzung benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

Beschreibung

Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

Beispiele solcher Sondernutzung können sein:

  • Zufahrt von der Straße zu einem Grundstück mit Wohnbebauung,
  • Zufahrten von gewerblich genutzten Grundstücken, z. B. Tankstellen, Gaststätten, Einkaufscenter
  • Zufahrten von land-, forstwirtschaftlichen Grundstücken

Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie eine Sondernutzung ohne die entsprechende Erlaubnis ausüben oder erteilten Auflagen nicht nachkommen. (§ 59 StrWG NRW / § 23 FStrG). Solche Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden.

In folgenden Fällen benötigen Sie keine Sondernutzungserlaubnis:

  • Sie benötigen eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung für die Nutzung. Zum Beispiel für Veranstaltungen. Hierfür benötigen Sie eine Veranstaltungserlaubnis von der Straßenverkehrsbehörde, welche automatisch die Sondernutzungserlaubnis beinhaltet.

Die beabsichtigte Sondernutzung steht im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welche Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis.

Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

Beispiele solcher Sondernutzung können sein:

  • Zufahrt von der Straße zu einem Grundstück mit Wohnbebauung,
  • Zufahrten von gewerblich genutzten Grundstücken, z. B. Tankstellen, Gaststätten, Einkaufscenter
  • Zufahrten von land-, forstwirtschaftlichen Grundstücken

Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie eine Sondernutzung ohne die entsprechende Erlaubnis ausüben oder erteilten Auflagen nicht nachkommen. (§ 59 StrWG NRW / § 23 FStrG). Solche Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden.

In folgenden Fällen benötigen Sie keine Sondernutzungserlaubnis:

  • Sie benötigen eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung für die Nutzung. Zum Beispiel für Veranstaltungen. Hierfür benötigen Sie eine Veranstaltungserlaubnis von der Straßenverkehrsbehörde, welche automatisch die Sondernutzungserlaubnis beinhaltet.

Die beabsichtigte Sondernutzung steht im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welche Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis.

Online-Dienst

Sondernutzungserlaubnis für Straßen außerhalb einer Ortschaft beantragen für Nordrhein-Westfalen

ID: L100002_121599094

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Vertrauensniveau

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Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Landesbetrieb Straßenbau NRW

Adresse

Postanschrift

Wildenbruchplatz 1

45888 Gelsenkirchen

Kontakt

Fax: 02093808380

Telefon Festnetz: 020938080

E-Mail: kontakt@strassen.nrw.de

Version

Technisch geändert am 08.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.

  • Lageplan (maßstabsgetreu),
  • Fotos,
  • Skizzen.

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.

  • Lageplan (maßstabsgetreu),
  • Fotos,
  • Skizzen.

Voraussetzungen

keine

keine

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Erteilung der beantragten Sondernutzung liegt im Ermessen der Behörde.

Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

Sie muss dabei das öffentliche Interesse an einer verkehrssicheren Benutzung der Straße (Gemeingebrauch) mit dem privaten Interesse der Antragstellung einer Sondernutzung abwägen.

Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie entweder einen Genehmigungsbescheid oder, bei einer beabsichtigten negativen Entscheidung über Ihren Antrag, ein Anhörungsschreiben, bevor dann eventuell ein Ablehnungsbescheid ergeht.

Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Erteilung der beantragten Sondernutzung liegt im Ermessen der Behörde.

Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

Sie muss dabei das öffentliche Interesse an einer verkehrssicheren Benutzung der Straße (Gemeingebrauch) mit dem privaten Interesse der Antragstellung einer Sondernutzung abwägen.

Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie entweder einen Genehmigungsbescheid oder, bei einer beabsichtigten negativen Entscheidung über Ihren Antrag, ein Anhörungsschreiben, bevor dann eventuell ein Ablehnungsbescheid ergeht.

Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

Fristen

Stellen Sie Ihren Antrag mindestens 2 Wochen vor der geplanten Nutzung.Stellen Sie Ihren Antrag mindestens 2 Wochen vor der geplanten Nutzung.

Bearbeitungsdauer

voraussichtlich 2 Wochenvoraussichtlich 2 Wochen

Kosten

Für Sondernutzungen an Landes- und an Bundesstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten werden Gebühren im Einzelfall bemessen. Sie berücksichtigen unter anderem Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin.Für Sondernutzungen an Landes- und an Bundesstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten werden Gebühren im Einzelfall bemessen. Sie berücksichtigen unter anderem Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin.

Hinweise (Besonderheiten)

Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

Wenn Sie die Straßen mitbenutzen wollen, ohne dass der Gemeingebrauch beeinträchtigt wird, z.B. bei Nutzung ausschließlich des Grünstreifens oder der Verlegung von Leitungen im Böschungsbereich, handelt es sich um eine sonstige Nutzung der Straße. Hier sind vertragliche Regelungen nach bürgerlichem Recht abzuschließen und daher gesondert zu beantragen.

Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

Wenn Sie die Straßen mitbenutzen wollen, ohne dass der Gemeingebrauch beeinträchtigt wird, z.B. bei Nutzung ausschließlich des Grünstreifens oder der Verlegung von Leitungen im Böschungsbereich, handelt es sich um eine sonstige Nutzung der Straße. Hier sind vertragliche Regelungen nach bürgerlichem Recht abzuschließen und daher gesondert zu beantragen.

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-WestfalenMinisterium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

Version

Technisch geändert am 21.12.2024

Stichwörter

Sportveranstaltung, Lehmgrubenzufahrt, Bundesfernstraße, Sondernutzungserlaubnis, Gemeingebrauch, Rallye, Zufahrt, Fernsehaufnahme, Steinbruchzufahrt, Fest, Gaststättenzufahrt, Straßenverkehrsrecht, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Straßenfest, Bundesfernstraßengesetz, außerhalb Ortschaft, Kiesgrubenzufahrt, Sondernutzung, Tankstellenzufahrt, vorübergehende Baustellenzufahrten, Landstraße, Radrennen, Filmaufnahme, Autobahn, FstrG, Grundstückszufahrt, Bundesstraße, Nutzung von Grundstücken, die der Ausübung freiberuflicher Tätigkeit dienen, wie z.B. des Arzt-, Rechtsanwalts-, Architektenberufs und vergleichbare weitere Tätigkeiten, außerorts

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English