Sondernutzung von Straßen Erlaubnis innerhalb der Ortschaft

    Sondernutzung von öffentlichem Raum innerhalb einer Ortschaft beantragen

    Wenn Sie eine öffentliche Fläche anders nutzen wollen, als üblich, müssen Sie eine Sondernutzungserlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Öffentliche Straßen, Wege oder Plätze sind dem Gemeingebrauch gewidmet. Dies bedeutet, dass diese Flächen für Sie und jede andere Person zugänglich sind und von der Allgemeinheit genutzt werden können, ohne dass dafür besondere Genehmigungen oder Einschränkungen erforderlich sind.

    Wenn Sie beabsichtigen, etwas zu tun, was über den Gemeingebrauch hinausgeht, benötigen Sie gegebenenfalls eine Genehmigung für diese besondere Nutzung (Sondernutzungsgenehmigung). Sie müssen die Sondernutzungsgenehmigung bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Die Vorgaben für eine Sondernutzung innerhalb einer Ortschaft können anders sein, als die Vorgaben für die Sondernutzung außerhalb einer Ortschaft.

    Innerhalb einer Ortschaft gibt es oft mehr Verkehr und eine größere Vielfalt an Nutzern und Nutzerinnen. Daher sind die Vorgaben zum Beispiel in Bezug auf Parken, die Verkehrsregelung, den Betrieb von Straßencafés und Straßenbauarbeiten in der Regel umfangreicher, als die Vorgaben in Bezug auf eine Sondernutzung außerhalb einer Ortschaft.

    Die Vorgaben können je nach Örtlichkeit unterschiedlich sein. Die zuständige Stelle kann Sie auf Ihre Anfrage hin entsprechend informieren.

    Hinweise für Unna: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den durch die Widmung bestimmten Gebrauch hinaus, erfordert unbeschadet sonstiger Vorschriften eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählen: Außengastronomie Informationsstände (auch zur politischen Werbung) und sonstige Veranstaltungen Baugerüste, Zäune und Container Spanntransparente Zuständig für die Erlaubniserteilung ist grundsätzlich der Bereich Sicherheit und Ordnung. Sind evtl. noch weitere Genehmigungen oder Erlaubnisse nach anderen Rechtsvorschriften erforderlich (z. B. nach der Gewerbeordnung, dem Gaststättengesetz, der Bauordnung oder der Straßenverkehrsordnung) ersetzt oder beinhaltet die Sondernutzungserlaubnis diese nicht. Sie müssen diese immer parallel bei der entsprechenden Stelle beantragen. Unerlaubte Sondernutzungen oder Sondernutzungen die nicht der Erlaubnis entsprechen, sind ebenso ordnungswidrig, wie Sondernutzungen für die vorab keine Erlaubnis eingeholt wurde. Eine solche Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Online-Dienst

    Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

    ID: L100002_121989783

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgemeine ordnungsbehördliche Aufgaben

    Beschreibung

    Hier werden Aufgaben wahrgenommen, die der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dienen. Der Schutz der Rechtsgüter sowie der Rechtsordnung ist Zielsetzung der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung und wird durch repressive wie präventive Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sichergestellt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59423 Unna

    59411

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Unna

    Beschreibung

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59423 Unna

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492303/103-308

    E-Mail: ordnungsamt@stadt-unna.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
    • Unterlagen, welche die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel eine Skizze mit Angabe der Maße)

    Gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen. Sie werden im Laufe des Verfahrens entsprechend von der zuständigen Stelle informiert.

    Hinweise für Unna: Inhalte der zuständigen Stelle

    Angaben zur Person des Antragstellenden: Name, Anschrift, Telefon für Rückfragen Angaben über die Sondernutzung: Ort der Sondernutzung Art der Sondernutzung zu beanspruchende Fläche Dauer der Sondernutzung evtl. Skizze oder Lageplan (zwingend erforderlich bei Straßencafes/Außengastronomien, Veranstaltungen)

    Voraussetzungen

    • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein.
    • Sie beeinträchtigen die Leichtigkeit des Verkehrsflusses nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen Wegebestandteile nicht unverhältnismäßig.
    • Sie schränken Belange der Umwelt nicht unverhältnismäßig ein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
    • Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich über die Entscheidung.

    Fristen

    Keine. Die Erlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Antrages, sowie von der Qualität der eingereichten Unterlagen.

    Kosten

    Es fällt eine Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis an. Zudem können Gebühren für die Benutzung der Fläche anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Auch wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie keinen Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Die zuständige Stelle entscheidet im eigenen Ermessen über Ihren Antrag.

    Die zuständige Stelle erteilt Ihnen die Sondernutzungserlaubnis in der Regel befristet und mit einem Widerrufsvorbehalt. Dies bedeutet, dass die erteilte Erlaubnis zurückgezogen werden kann. Die Erlaubnis wird in der Regel mit Auflagen versehen, die Sie erfüllen müssen.

    Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie für die Beseitigung von Schäden, die durch Ihre Sondernutzung entstehen, bezahlen. Die zuständige Stelle kann hierzu auch eine Vorauszahlung oder die Hinterlegung einer Geldsumme als Sicherheit von Ihnen verlangen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Verkehr und Mobilitätswende am 02.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Innerorts, Verkehr, Werbung, Baustelle, Veranstaltung, parken, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Straßenbau, Außengastronomie

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de