Sondernutzung von öffentlichem Raum innerhalb einer Ortschaft beantragen
Beschreibung
Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen sind äußerst vielgestaltig. Beispiele solcher Sondernutzung können sein:
- der Verkauf von Waren aller Art
- Aufstellen von Waren- und Informationsständen
- Anbringen von Plakaten für gemeinnützige und nicht kommerzielle Veranstaltungen
- Markisen, Geschäftsschilder oder Werbeanlagen die nicht geringfügig in den Luftraum hineinragen
- Betrieb von Außengastronomie
- die Ausübung von Straßenkunst
- Aufstellen von Bauzäunen oder Baukränen
- Flyer verteilen
- Promotionaktionen
- Gehwegüberfahrten (Bordsteinabsenkungen)
Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (z.B. für Werbeanlagen).
Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle
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Sondernutzung / Nutzung öffentlicher (Verkehrs-)Fläche
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Sondernutzung von Straßen Erlaubnis innerhalb der Ortschaft
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle kann je nach Art der Sondernutzung Unterlagen und Nachweise verlangen, z.B.
- einen Lageplan (maßstabsgetreu),
- Fotos,
- Gaststättenerlaubnis für Außengastronomie
- bei Plakatierung: Entwurf des Plakats (außer Wahlplakate)
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Voraussetzungen
keine
Handlungsgrundlage(n)
- § 8 Bundesfernstraßengesetz (FstrG)
- Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (Nutzungsrichtlinien)
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Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
- das Stadtbild beeinträchtigen
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Herausgeber
Import
LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021
Stichwörter
Werbung, Getränkeautomat, Außengastronomie, Verkaufsstand, Verkehr, Gemeingebrauch , Plakatwerbung, Passantenstopper, Fahrradständer, Baustelle, Werbeschild, Straßenbau, Innerorts, Plakatierung, Verkaufsautomaten, Informationsstand, Künstlercafé, Verkaufsbude, Automat , Sommerterrasse, Außengastronomie, Veranstaltung, parken, Straßencafé, Werbung, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Infostand, Außenwerbung