Sondernutzung von Straßen Erlaubnis innerhalb der Ortschaft

    Sondernutzung von öffentlichem Raum innerhalb einer Ortschaft beantragen

    Wenn Sie eine öffentliche Fläche anders nutzen wollen, als üblich, müssen Sie eine Sondernutzungserlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Öffentliche Straßen, Wege oder Plätze sind dem Gemeingebrauch gewidmet. Dies bedeutet, dass diese Flächen für Sie und jede andere Person zugänglich sind und von der Allgemeinheit genutzt werden können, ohne dass dafür besondere Genehmigungen oder Einschränkungen erforderlich sind.

    Wenn Sie beabsichtigen, etwas zu tun, was über den Gemeingebrauch hinausgeht, benötigen Sie gegebenenfalls eine Genehmigung für diese besondere Nutzung (Sondernutzungsgenehmigung). Sie müssen die Sondernutzungsgenehmigung bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Die Vorgaben für eine Sondernutzung innerhalb einer Ortschaft können anders sein, als die Vorgaben für die Sondernutzung außerhalb einer Ortschaft.

    Innerhalb einer Ortschaft gibt es oft mehr Verkehr und eine größere Vielfalt an Nutzern und Nutzerinnen. Daher sind die Vorgaben zum Beispiel in Bezug auf Parken, die Verkehrsregelung, den Betrieb von Straßencafés und Straßenbauarbeiten in der Regel umfangreicher, als die Vorgaben in Bezug auf eine Sondernutzung außerhalb einer Ortschaft.

    Die Vorgaben können je nach Örtlichkeit unterschiedlich sein. Die zuständige Stelle kann Sie auf Ihre Anfrage hin entsprechend informieren.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Beispiele für eine Sondernutzung: Aufstellen von Waren- und Informationsständen; Anbringen von Plakaten; Betrieb von Außengastronomie; Einrichten von privaten Baustellen auf öffentlicher Fläche; Gehwegüberfahrten (Bordsteinabsenkungen); Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (z.B. für Werbeanlagen). Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus oder eine Nutzung ohne Erlaubniss, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Online-Dienst

    Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen

    ID: L100002_123058224

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Herford

    Beschreibung

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32052 Herford

    Kontakt

    Fax: +4952211894141

    Telefon Festnetz: +495221189483

    E-Mail: sondernutzung@herford.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Sondernutzung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32052 Herford

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
    • Unterlagen, welche die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel eine Skizze mit Angabe der Maße)

    Gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen. Sie werden im Laufe des Verfahrens entsprechend von der zuständigen Stelle informiert.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die zuständige Stelle kann, je nach Art der Sondernutzung, Unterlagen und Nachweise verlangen, zum Beispiel: Ein Ausweisdokument Einen Lageplan (maßstabsgetreu) Gaststättenerlaubnis für Außengastronomie Bei Plakatierung: Entwurf des Plakats (außer Wahlplakate) Sonstige, spezifisch für einzelne Kommunen erforderliche Unterlagen

    Voraussetzungen

    • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein.
    • Sie beeinträchtigen die Leichtigkeit des Verkehrsflusses nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen Wegebestandteile nicht unverhältnismäßig.
    • Sie schränken Belange der Umwelt nicht unverhältnismäßig ein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    §§ 8, 8a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) §§ 18, 19a, 20, 22 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Hansestadt Herford

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
    • Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich über die Entscheidung.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte. Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen z.B. Fußgängerinnen und Fußgänger, die Straße übermäßig verschmutzen oder das Stadtbild beeinträchtigen. Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid. Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Fristen

    Keine. Die Erlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte achten Sie darauf, den Antrag rechtzeitig vor Beginn der Sondernutzung zu stellen. In der Regel reichen ca. zwei Wochen aus.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Antrages, sowie von der Qualität der eingereichten Unterlagen.

    Kosten

    Es fällt eine Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis an. Zudem können Gebühren für die Benutzung der Fläche anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Auch wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie keinen Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Die zuständige Stelle entscheidet im eigenen Ermessen über Ihren Antrag.

    Die zuständige Stelle erteilt Ihnen die Sondernutzungserlaubnis in der Regel befristet und mit einem Widerrufsvorbehalt. Dies bedeutet, dass die erteilte Erlaubnis zurückgezogen werden kann. Die Erlaubnis wird in der Regel mit Auflagen versehen, die Sie erfüllen müssen.

    Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie für die Beseitigung von Schäden, die durch Ihre Sondernutzung entstehen, bezahlen. Die zuständige Stelle kann hierzu auch eine Vorauszahlung oder die Hinterlegung einer Geldsumme als Sicherheit von Ihnen verlangen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Verkehr und Mobilitätswende am 02.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Innerorts, Verkehr, Werbung, Baustelle, Veranstaltung, parken, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Straßenbau, Außengastronomie

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de