Sondernutzung von Straßen Erlaubnis innerhalb der Ortschaft

    Sondernutzung von Straßen Erlaubnis innerhalb der Ortschaft

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

    Sondernutzungen an öffentlichen Straßen sind äußerst vielgestaltig. Beispiele solcher Sondernutzung können sein:

    • der Verkauf von Waren aller Art
    • Aufstellen von Waren- und Informationsständen
    • Anbringen von Plakaten für gemeinnützige und nicht kommerzielle Veranstaltungen
    • Markisen, Geschäftsschilder oder Werbeanlagen die nicht geringfügig in den Luftraum hineinragen
    • Betrieb von Außengastronomie
    • die Ausübung von Straßenkunst
    • Aufstellen von Bauzäunen oder Baukränen
    • Flyer verteilen
    • Promotionaktionen
    • Gehwegüberfahrten (Bordsteinabsenkungen)

    Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (z.B. für Werbeanlagen).

    Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn durch eine Veranstaltungen eine Straße mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist dafür eine Erlaubnis erforderlich. Das ist dann der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den regulären Verkehr eingeschränkt wird, zum Beispiel aufgrund der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge. In bestimmten Fällen kann dies auch Veranstaltungen auf privaten Flächen betreffen: etwa dann, wenn parkende Autos den öffentlichen Verkehr beeinträchtigen. Sofern private Flächen in Anspruch genommen werden, muss im Vorfeld das Einverständnis der Eigentümerin bzw. des Eigentümers vorliegen.Auch für Radtouren ist eine Erlaubnis erforderlich, wenn mehr als 100 Personen teilnehmen oder mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen ist.Je nach Art der Veranstaltung ist vom Veranstalter außerdem ein ausreichender Versicherungsschutz nachzuweisen.Ausgenommen von der Erlaubnispflicht sind kleinere ortsübliche Brauchtums- oder kirchliche Veranstaltungen, zum Beispiel Martinsumzüge oder Prozessionen. Auch diese sind jedoch im Voraus der Straßenverkehrsbehörde anzuzeigen.Da vor Erteilung einer Erlaubnis noch Dritte (Polizei, Baulastträger, ggf. sonstige Betroffene) angehört werden müssen, sollte der Antrag mit den vollständigen Unterlagen (s. u.) spätestens drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung eingereicht werden.Die Antragsstellung ist im Wirtschafts-Service-Portal.NRW auch online möglich.

    Online-Dienst

    Sondernutzung von öffentlichem Raum innerhalb einer Ortschaft beantragen

    ID: L100002_128576934

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Verl

    Beschreibung

    Fachbereich Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Paderborner Straße 5

    33415 Verl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5246961173

    E-Mail: andrea.majhenic@verl.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Fachbereich Sicherheit und Ordnung

    Beschreibung

    Zum Aufgabenbereich des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung gehören das Standesamt sowie die umfangreichen Verwaltungstätigkeiten des Bürgerservice, der im Erdgeschoss im Eingangsbereich des Rathauses zu finden ist. Im ersten Obergeschoss stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des allgemeinen Ordnungsamtes zu Fragen in Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten, zur Hundehaltung oder zu Verkehrsangelegenheiten sowie bei Problemen mit Lärm oder anderen Immissionen zur Verfügung. Weiterhin umfasst der Fachbereich die Bereiche Feuerwehr und Rettungsdienst. Abgerundet wird das Aufgabenspektrum durch die über die reine Eigenverantwortung hinausgehenden Aufgaben der Vorbereitung und Durchführung von überörtlichen Wahlen und der Kommunalwahlen sowie durch die im Auftrag des Landesbetriebs Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) durchzuführenden statistischen Erhebungen verschiedenster Art.Für den Eigenbetrieb Ostwestfalenhalle Kaunitz werden die Vermietung der Ostwestfalenhalle Kaunitz und die Organisation des Hobbymarktes, des Wochenmarktes sowie der Kirmes "Verler Leben" übernommen. Auch die Kontrollen im ruhenden Verkehr und auf öffentlichen Plätzen, die Überwachung und Durchsetzung zahlreicher Gesetze, die Organisation der Straßenreinigung und die Bewirtschaftung der Friedhofskapelle in Verl gehören zum Aufgabenkatalog.

    Adresse

    Hausanschrift

    Paderborner Str. 5

    33415 Verl

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrDienstag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrMittwoch: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrDonnerstag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17.30 UhrFreitag: 8 bis 12.30 UhrSamstag: geschlossenSonntag: geschlossen

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Die zuständige Stelle kann je nach Art der Sondernutzung Unterlagen und Nachweise verlangen, z.B.

    • einen Lageplan (maßstabsgetreu),
    • Fotos,
    • Gaststättenerlaubnis für Außengastronomie
    • bei Plakatierung: Entwurf des Plakats (außer Wahlplakate)

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Veranstaltererklärung Bestätigung der Versicherung über den Haftpflichtversicherungsschutz Bei benötigter Straßensperrung ist auch ein Lageplan mit Markierung der zu sperrenden Fläche einzureichen. Bei Umzügen wird darüber hinaus ein Streckenplan benötigt.

    Formulare

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag auf Erlaubnis einer RadsportveranstaltungVeranstaltererklärungAntrag auf Erlaubnis einer Veranstaltung auf öffentlichem GrundVersicherungsbestätigung für VeranstaltungenOnline-Antrag "Sondernutzung von Straßen"

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 8a Bundesfernstraßengesetz (FstrG)§§ 18 19a Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW)§ 22 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder
    • das Stadtbild beeinträchtigen

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Stellen Sie Ihren Antrag 2-4 Wochen vor der geplanten Nutzung.

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen

    Kosten

    Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung der jeweiligen Gemeinde. Sie berücksichtigt unter anderem Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Außengastronomie, Innerorts, Verkehr, parken, Veranstaltung, Informationsstand, Straßencafé, Werbeschild, Werbung, Fahrradständer, Passantenstopper, Straßenbau, Verkaufsbude, Baustelle, Außengastronomie, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Getränkeautomat, Automat, Infostand, Verkaufsautomaten, Plakatierung, Plakatwerbung, Gemeingebrauch, Werbung, Sommerterrasse, Künstlercafé, Verkaufsstand, Außenwerbung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English