Sondernutzung von Straßen Erlaubnis innerhalb der Ortschaft

    Sondernutzung von öffentlichem Raum innerhalb einer Ortschaft beantragen

    Wenn Sie eine öffentliche Fläche anders nutzen wollen, als üblich, müssen Sie eine Sondernutzungserlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Öffentliche Straßen, Wege oder Plätze sind dem Gemeingebrauch gewidmet. Dies bedeutet, dass diese Flächen für Sie und jede andere Person zugänglich sind und von der Allgemeinheit genutzt werden können, ohne dass dafür besondere Genehmigungen oder Einschränkungen erforderlich sind.

    Wenn Sie beabsichtigen, etwas zu tun, was über den Gemeingebrauch hinausgeht, benötigen Sie gegebenenfalls eine Genehmigung für diese besondere Nutzung (Sondernutzungsgenehmigung). Sie müssen die Sondernutzungsgenehmigung bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Die Vorgaben für eine Sondernutzung innerhalb einer Ortschaft können anders sein, als die Vorgaben für die Sondernutzung außerhalb einer Ortschaft.

    Innerhalb einer Ortschaft gibt es oft mehr Verkehr und eine größere Vielfalt an Nutzern und Nutzerinnen. Daher sind die Vorgaben zum Beispiel in Bezug auf Parken, die Verkehrsregelung, den Betrieb von Straßencafés und Straßenbauarbeiten in der Regel umfangreicher, als die Vorgaben in Bezug auf eine Sondernutzung außerhalb einer Ortschaft.

    Die Vorgaben können je nach Örtlichkeit unterschiedlich sein. Die zuständige Stelle kann Sie auf Ihre Anfrage hin entsprechend informieren.

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche für die Einrichtung von Baustellen, Materiallagerung, Aufstellung von Kränen und Bauzäunen sowie den Betrieb einer Außengastronomie. Eine Sondernutzung liegt vor bei einer Benutzung von Straßen, Plätzen oder sonstigen öffentlichen Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus. Das bedeutet, dass eine Straße für einen Zweck benutzt wird, für den sie nicht bestimmt wurde. Als Sondernutzung sind somit z. B. Betrieb der Außengastronomie, Waren- und Informationsstände, Bauzäune, Gerüste, Container und Werbeschilder anzusehen. Keine Sondernutzung ist es dagegen, wenn ein Mülleimer an Abholtagen auf den Bürgersteig gestellt wird. Die Sondernutzungserlaubnis kann unter Angabe des Zeitraums und der Art der Sondernutzung beantragt werden. Warenauslagen der anliegenden Einzelhandelsgeschäfte dürfen in den Fußgängerzonen bis zu 1,00 m (gemessen von der Gebäudefront) in den Straßenraum hineinragen, ohne dass diese einer Erlaubnis bedürfen. Für den Betrieb einer Außengastronomie kann die Erlaubnis nur für eine ganze Saison (Mai bis September) erteilt werden. Gebühren (Beispiele) Einrichtung von Baustellen, je m2, monatlich 3,00 € Warenauslagen und Warenständer, je angefangenen m2 monatlich 5,00 € Außengastronomie, je angefangenen m2, Saisongebühr 18,00 € Die vollständige Gebührenordnung ist in der angefügten Satzung enthalten.NEU: Online-Antragsformulare Anstatt der bisher genutzen PDF-Antragsformulare, welche erst heruntgergeladen, dann lokal ausgefüllt und abschließend per E-Mail eingereicht werden mussten, bieten wir Ihnen ab sofort die modernisierte Version der Antragsformulare als Online-Version zum direkten Ausfüllen am Bildschrirm an: >>> Online Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen >>> Online Antrag auf Sondernutzungserlaubnis Wichtiger Hinweis: Da die Antragsbearbeitung mitunter einen Ortstermin oder die Anhörung der Polizei oder anderer Fachbereiche erforderlich macht, sind Anträge dem Fachbereich Ordnung 14 Tage vor Baubeginn zuzusenden.

    Online-Dienst

    Sondernutzungserlaubnis

    ID: L100002_122975347

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Gütersloh

    Beschreibung

    Fachbereich Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 70

    33330 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +4905241823230

    Fax: +4905241823291

    E-Mail: verkehrssicherung@guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Abteilung Verkehr - Fachbereich Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 70

    33330 Gütersloh

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verkehrssicherung - Fachbereich Ordnung

    Beschreibung

    Verkehrssicherung, Sperrgenehmigungen, Verkehrsrechtliche Anordnungen Servicezeiten: Montags bis Mittwochs von 08.00 bis 17.00 Uhr durchgehend Donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr durchgehend Freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr Samstags von 09.30 bis 12.30 Uhr. verkehrssicherung@guetersloh.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 70

    33330 Gütersloh

    Kontakt

    Fax: 05241 82-3291

    Telefon Festnetz: 05241 82-228

    E-Mail: verkehrssicherung@guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
    • Unterlagen, welche die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel eine Skizze mit Angabe der Maße)

    Gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen. Sie werden im Laufe des Verfahrens entsprechend von der zuständigen Stelle informiert.

    Voraussetzungen

    • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein.
    • Sie beeinträchtigen die Leichtigkeit des Verkehrsflusses nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen Wegebestandteile nicht unverhältnismäßig.
    • Sie schränken Belange der Umwelt nicht unverhältnismäßig ein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
    • Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich über die Entscheidung.

    Fristen

    Keine. Die Erlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Antrages, sowie von der Qualität der eingereichten Unterlagen.

    Kosten

    Es fällt eine Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis an. Zudem können Gebühren für die Benutzung der Fläche anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Auch wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie keinen Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Die zuständige Stelle entscheidet im eigenen Ermessen über Ihren Antrag.

    Die zuständige Stelle erteilt Ihnen die Sondernutzungserlaubnis in der Regel befristet und mit einem Widerrufsvorbehalt. Dies bedeutet, dass die erteilte Erlaubnis zurückgezogen werden kann. Die Erlaubnis wird in der Regel mit Auflagen versehen, die Sie erfüllen müssen.

    Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie für die Beseitigung von Schäden, die durch Ihre Sondernutzung entstehen, bezahlen. Die zuständige Stelle kann hierzu auch eine Vorauszahlung oder die Hinterlegung einer Geldsumme als Sicherheit von Ihnen verlangen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Verkehr und Mobilitätswende am 02.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Innerorts, Verkehr, Werbung, Baustelle, Veranstaltung, parken, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Straßenbau, Außengastronomie

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de