Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

    Sondernutzungen an öffentlichen Straßen sind äußerst vielgestaltig. Beispiele solcher Sondernutzung können sein:

    • Aufstellen von Waren- und Informationsständen
    • Anbringen von Plakaten
    • Anbringen von Geschäftsschildern oder Werbeanlagen, die nicht geringfügig in den Luftraum hineinragen
    • Betrieb von Außengastronomie
    • die Ausübung von Straßenkunst
    • Aufstellen von Bauzäunen oder Baukränen
    • Gehwegüberfahrten (Bordsteinabsenkungen)

    Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (z.B. für Werbeanlagen).

    Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Hinweise für Soest: Inhalte der zuständigen Stelle

    Insbesondere folgende Veranstaltungen müssen genehmigt werden:Volksläufe und -wanderungen, Staffelläufe, Triathlonveranstaltungen,Volksradfahren, Radtourenfahrten,Festumzüge aus Anlass von Schützenfesten, Vereinsjubiläen, Heimatfesten,Straßenfeste, Jahrmärkte, Ausstellungen, Messen,motorsportliche Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen, Oldtimern oder Krafträdern wie zum Beispiel Rallyes, Slalomwettbewerbe, Orientierungsfahrten.Je nach Art der Veranstaltung gelten unterschiedliche Regelungen. Mehr Informationen bieten die Merkblätter unter "Downloads". Voraussetzungen für eine Erlaubnis Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis für eine Veranstaltung ist, dass diese von einem verantwortlichen Veranstalter organisiert wird. Der Veranstalter muss gewährleisten, dass die Veranstaltung entsprechend den Bedingungen und Auflagen durchgeführt wird. Veranstaltungen organisieren - Wer berät? Zahlreiche interessante Veranstaltungen von kleinen Umzügen bis hin zu Großveranstaltungen bereichern das Leben im Kreis Soest. Für Veranstalter ist es dabei im Vorfeld gar nicht so einfach herauszufinden, welche Behörde wofür zuständig ist. Erster Ansprechpartner ist stets das Ordnungsamt am Veranstaltungsort. Aber auch die Kreisverwaltung hilft weiter. Mehr Infos

    Online-Dienst

    Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen

    ID: L100002_136883335

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verkehrssicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23

    59494 Soest

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02921 30-0

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die zuständige Stelle kann je nach Art der Sondernutzung Unterlagen und Nachweise verlangen.

    Hinweise für Soest: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für Festumzüge stehen Antragsformulare unter Downloads bereit. Für alle übrigen Veranstaltungen genügt ein formloser Antrag. Der Antrag sollte im Wesentlichen folgende Angaben über die Veranstaltung enthalten:Art, Umfang, Termin, Ort und erwartete Teilnehmerzahl,Streckenplan,Versicherungsnachweis,gegebenenfalls Verkehrszeichenplan und Umleitungsplan, falls Straßen gesperrt werden müssen.Je nach Größe und Umfang der Veranstaltung sollte der Antrag mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung gestellt werden.

    Formulare

    Hinweise für Soest: Inhalte der zuständigen Stelle

    Online-Antrag für Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen - Umzüge Straßenumzüge - Erlaubnis zur Durchführung

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest: Inhalte der zuständigen Stelle

    §§ 29, 45 und 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)§ 8 Bundesfernstraßengesetz§ 18 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder
    • das Stadtbild beeinträchtigen

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Kosten

    Hinweise für Soest: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr sieht einen Kostenrahmen von 10,20 Euro bis 767 Euro vor. Beispiel: Eine einfache Erlaubnis für einen Schützenfestumzug ohne die Notwendigkeit, verkehrsregelnde Maßnahmen anzuordnen, kostet 35 Euro. Zahlungsarten:ÜberweisungBar- oder EC-Kartenzahlung (nur mit Unterschrift) im Bürgerservice

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Straßencafé, Sondernutzung, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Werbestand, Informationsstand, Straßensondernutzung, Sondernutzung von Straßen, Fahrradständer, Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Sondernutzung von Plätzen, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Verkaufsstand, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Grundstückszufahrt, Bordsteinabsenkung, Plakatierung, Sondernutzung von Gehwegen, Warenstand, Außenwerbung, Sondernutzungserlaubnis, Benutzung über Gemeingebrauch, Außengastronomie

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English