Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen

    Sie können öffentliche Straßen und Wege auch anders nutzen, als nur für den Verkehr und den Gemeingebrauch. Dafür benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Jeder kann öffentliche Straßen, Wege und Plätze nutzen wie vorgesehen. Wenn Sie diese darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als vorgesehen nutzen wollen, benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beispiele für die Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis können sein:

    • Baustelleneinrichtungen
    • Verkauf von Waren aller Art
    • Aufstellen von Tischen und Stühlen für eine Außengastronomie
    • Aufstellen von Baugerüsten und Containern
    • Veranstaltungen und Straßenfeste

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Anlegen einer Grundstückszufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche bedarf einer Genehmigung und ist beim Straßen- und Brückenbauamt der Stadt Paderborn als zuständiger Straßenbaulastträger schriftlich zu beantragen.Ein entsprechender Antrag ist immer dann zu stellen, wenn- eine bisher nicht vorhandene Zufahrt zu einer öffentlichen Verkehrsanlage erstmalig angelegt werden soll,- eine vorhandene Zufahrt geändert werden soll oder- eine vorhandene Zufahrt zurückgebaut werden soll. Ein entsprechendes Antragsformular steht für Sie in der Rubrik "Onlinedienstleistung" bereit. Nehmen Sie auch gerne über unsere allgemeine E-Mail Adresse sondernutzung-66@paderborn.de Kontakt zu uns auf.

    Online-Dienste

    Anlage oder Änderung einer Grundstückszufahrt

    ID: L100002_123484811

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Sondernutzung von Straßen (Veranstaltungen)

    ID: L100002_121984685

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Sondernutzung (Arbeits- oder Bauvorhaben)

    ID: L100002_123476809

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsamt

    Beschreibung

    Weitere Informationen zum Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Talle 7

    33102 Paderborn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05251 308-3699

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Straßen- und Brückenbauamt

    Beschreibung

    Das Straßen- und Brückenbauamt ist für Planung, Bau und Unterhaltung von Straßen, Rad- und Gehwegen, Brücken sowie der dazugehörenden Einrichtungen zuständig.Bei Fragen oder Anregungen zu diesen Themen sprechen Sie uns gern an. Unsere Ansprechpartner*innen finden Sie unter der Rubrik "Zu dieser Einrichtung gehören" in den einzelnen Produkten.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Straßen- und Brückenbauamt - Unterhaltung von Straßen, Brücken und Plätzen

    Beschreibung

    Das Sachgebiet "Verkehrsinfrastruktur" gibt Ihnen gerne Auskunft zu folgenden Aufgabenbereichen:- Neubau, Umbau, Unterhaltung und Erneuerung der Straßen, Wege und Plätze- Neubau und Unterhaltung der Ingenieurbauwerke (Brücken)- Neubau, Unterhaltung und Planung der Straßenbeleuchtung- Straßenkontrollen- Landwirtschaftlicher WegebauUnsere Ansprechpartner finden Sie unter der Rubrik "Dienstleistungen" bei den einzelnen Produkten.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    •     Hauptantrag:
      -    Formlos oder per Formblatt
    • Nachweise (Optional, je nach Art der Sondernutzung):
      -    Maßstabsgerechter Lageplan
      -    Fotos / Zeichnungen der Örtlichkeit
      -    Baustelleneinrichtungsplan

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Straßenplan / Streckenplan Ggf. Verkehrszeichenplan Veranstalterklärung Bestätigung des Versicherungsschutzes

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Es sind keine bestimmten Voraussetzungen erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Bundesfernstraßengesetz (FstrG)

    https://www.gesetze-im-internet.de/fstrg/__8.html

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung Straßen- und Wegegesetz NW (StrWG NW)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Wenn sie die Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen wollen, können Sie den Antrag schriftlich per Formular oder formlos bei der zuständigen Behörde stellen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder es steht, je nach Angebot, im Internet zum Download zur Verfügung. Weiterhin gibt es die Möglichkeit einen Online-Dienst zu nutzen. Der Verfahrensablauf ändert sich dabei nicht:

    • Sie stellen einen Antrag schriftlich per Formular oder formlos bei der zuständigen Behörde.
    • Beschreiben Sie so präzise wie möglich die Art, den Standort, das Ausmaß sowie die Dauer der geplanten Sondernutzung. Weiterhin nennen Sie die Auswirkungen auf die betroffene Fläche.
    • Die zuständige Stelle prüft die Auswirkungen der Sondernutzung auf die sonst übliche Nutzung und die Voraussetzungen für eine Erteilung.
    • Nach der Prüfung erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
    • Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder/und erteilt sie widerruflich.
    • Die zuständige Stelle kann die Genehmigung mit Bedingungen und Auflagen versehen, deren Einhaltung kontrolliert und Verstöße geahndet werden können.

    Fristen

    • Fristtyp: Antragsfrist
      Bemerkung: Es gibt keine Frist. 
       
    • Fristtyp: Geltungsdauer
      Bemerkung: Zeitlich beschränkt beziehungsweise auf Widerruf.
       
    • Fristtyp: Widerspruchsfrist
      Bemerkung: Es gilt die gesetzliche Widerspruchsfrist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Art der Sondernutzung.

    Kosten

    • Kostentyp: variabel
      -    Die Kostenhöhe variiert je nach Art, Zeitraum und Fläche der Sondernutzung.
      -    Die Kostenhöhe ist abhängig von der jeweiligen Gebührenordnung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:     

    • Je nach Art und Umfang der Sondernutzung, sollten Sie den Antrag rechtzeitig im Vorwege stellen, damit genug Zeit für entsprechende Prüfverfahren eingeräumt werden kann.
    • Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (beispielsweise für Werbeanlagen oder Warenautomaten).
    • Bei Arbeiten an der Straße können zusätzlich ein Aufgrabeschein sowie eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis erforderlich sein.
    • Je nach Art der Sondernutzung ist aufgrund jeweiliger Prüfverfahren ein entsprechender zeitlicher Vorlauf einzuplanen.

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ist die Bordsteinabsenkung für einen Neubau einer Garage oder eines Carports erforderlich, so ist zu beachten, dass dieser Neubau zuerst durch das Bauordnungsamt der Stadt Paderborn genehmigt werden muss.Für die Bauausführung der Hochbordabsenkung sind ausschließlich Fachunternehmen mit einer Eintragung in der Handwerkskarte Straßenbau oder mit einer IHK-Eintragung zugelassen.Für eine Hochbordabsenkung, ist i. d. R. eine Absperrung des öffentlichen Straßenraumes erforderlich. Die entsprechenden Anträge zur Sperrgenehmigung und Verkehrslenkung sind nach Genehmigung der Absenkung durch das Fachunternehmen beim Ordnungsamt der Stadt Paderborn zu beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) am 09.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Sondernutzung von Plätzen, Sondernutzung von Gehwegen, Benutzung über Gemeingebrauch, Sondernutzung, Sondernutzungserlaubnis, Straßensondernutzung, Sondernutzung von Straßen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English